Berechnung: Vorjahres-SV-Differenz zur Bemessungsgrenze & Vorjahres-Einzugsstelle / Umlage

  • Hallo,


    ich zähle leider zu den etwas dümmeren Menschen, was ich insbesondere bei der Ersteinrichtung von WISO Lohn & Gehalt zu spüren bekomme und ich hoffe, dass jemand Mitleid hat und bereit ist mir zu helfen.


    Seit 01.01.2017 wollen wir mit "WISO Lohn & Gehalt" unser Personal abrechnen. Demnach hat ein "Systemwechsel" stattgefunden.


    Wie in der nachfolgenden Grafik abgebildet, müssen unter dem Reiter "Vortragswerte" die Felder unter der Überschrift "Vorjahres-SV-Differenz zur Bemessungsgrenze & Vorjahres-Einzugsstelle / Umlage" vorab in Eigenregie berechnet und die Ergebnisse eingetragen werden.


    Wie berechnet man das genau?


    Im Handbuch steht geschrieben:


    "KV-Differenzbetrag
    Der Eintrag berechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung des Vorjahres, abzüglich des KV-Brutto des Vorjahres. Ist das Vorjahresbrutto höher gewesen als die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, so tragen Sie eine 0 ein."
    (Gleiches Rechenprinzip ist bei RV, AV und PV anzuwenden)


    Unser Azubi hatte im Vorjahr (2016) 120 sozialversicherungpflichtige Tage (Betriebseintritt 01.09.2016). Der Azubi hat 4x 225 € als Gehalt Brutto erhalten (900 € gesamt).
    Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung betrug im Jahr 2016 monatlich 4.237,50 €. Diesen Wert rechne ich nun x4, da der Azubi 4 Monate im Betrieb war (Ergebnis Beitragsbemessungsgrenze = 16.950 €). Das KV-Brutto ist 4x das Brutto-Monatsgehalt des Azubis, also 900 €.


    Berechnung: 16.950 € - 900 € = 16.050 € --> Dieser Wert gehört dann in die Zeile "KV-Differenzbetrag zur BMG"???


    Ist meine Berechnung korrekt? Ich bin mir total unsicher, zumal ich mir nicht erklären kann, welchen Sinn dieser Wert ergeben soll. Am liebsten würde ich es einfach bei dem Wert 0 € belassen, anstatt dort eine so hohe Zahl einzutragen, die womöglich für Unheil sorgen könnte (falls falsch).


    Ich hoffe es findet sich jemand der dazu etwas sagen kann.


    Danke!


    Viele Grüße,
    Christian Krüger

  • Habe bei der Krankenkasse angerufen und die Dame meinte eindeutig: Einfach "0" eintragen. Ein Wert sei erst zu melden, wenn das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze lag. Das klingt für mich absolut logisch, ist aber das Gegenteil von dem, was dazu im Handbuch von "WISO Lohn & Gehalt" steht.
    Falls das stimmt, sollte man das Handbuch vielleicht anpassen!?