Hallo zusammen,
ich bin Pilot und habe im Januar 2016 ein Jobangebot in Griechenland bekommen. Diese griechische Airline arbeitet mit einem deutschen Personaldienstleister zusammen, bei dem ich offiziell angestellt war.
Ich habe also von Januar bis November in Griechenland gelebt, dort allerdings nicht immer am selben Ort.
Von Januar bis (einschließlich) Juli wurde ich vom Flughafen Athen aus eingesetzt => erste Tätigkeitsstätte. Ich habe dazu im Punkt Arbeitnehmer, Betriebsrenter und Pensionäre > Ausgaben (Werbungskosten) > Reisekosten > Zusammengefasste Auswärtstätigkeiten die 'Pauschalen für Verpflegung für das Ausland' eingegeben. Insgesamt war ich 193 Tage in Athen. Dafür errechnet WISO mir einen Betrag von 11.039€. Das Problem hierbei ist, dass die 3-Monats-Frist greift, ich also nach 3 Monaten den Verpflegungsmehraufwand nicht mehr geltend machen kann. Das kann WISO aber nicht darstellen. Wie gebe ich das also richtig ein? Soll ich einfach selber 90 Tage eintragen oder ist es so, dass das keine Rolle spielt und das FA selbstständig diese Regel anwedet und die anzurechnenden Abwesenheiten auf 90 Tage reduziert?
Im August und September wurde ich dann von Rhodos aus eingesetzt. Damit beginnt hier die 3-Monats-Frist wieder von vorne und ich kann den vollen Verpflegungsmehraufwand wieder ansetzen. Bin ich da richtig informiert?
Für Oktober und November ging es dann wieder zurück nach Athen. Da ich vorher mehr als 4 Wochen von diesem Ort entfernt war, müsste ja auch hier wieder die 3-Monats-Regel von vorne beginnen und ich den Verpflegungsaufwand voll ansetzen können.
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand ein paar klärende Infos hierzu geben könnte.
Vielen Dank schon mal!
Sven