Angestellt bei Personaldienstleister und ins Ausland entsendet - Wie Verpflegungsmehraufwand eintragen?

  • Hallo zusammen,


    ich bin Pilot und habe im Januar 2016 ein Jobangebot in Griechenland bekommen. Diese griechische Airline arbeitet mit einem deutschen Personaldienstleister zusammen, bei dem ich offiziell angestellt war.
    Ich habe also von Januar bis November in Griechenland gelebt, dort allerdings nicht immer am selben Ort.

    Von Januar bis (einschließlich) Juli wurde ich vom Flughafen Athen aus eingesetzt => erste Tätigkeitsstätte. Ich habe dazu im Punkt Arbeitnehmer, Betriebsrenter und Pensionäre > Ausgaben (Werbungskosten) > Reisekosten > Zusammengefasste Auswärtstätigkeiten die 'Pauschalen für Verpflegung für das Ausland' eingegeben. Insgesamt war ich 193 Tage in Athen. Dafür errechnet WISO mir einen Betrag von 11.039€. Das Problem hierbei ist, dass die 3-Monats-Frist greift, ich also nach 3 Monaten den Verpflegungsmehraufwand nicht mehr geltend machen kann. Das kann WISO aber nicht darstellen. Wie gebe ich das also richtig ein? Soll ich einfach selber 90 Tage eintragen oder ist es so, dass das keine Rolle spielt und das FA selbstständig diese Regel anwedet und die anzurechnenden Abwesenheiten auf 90 Tage reduziert?
    Im August und September wurde ich dann von Rhodos aus eingesetzt. Damit beginnt hier die 3-Monats-Frist wieder von vorne und ich kann den vollen Verpflegungsmehraufwand wieder ansetzen. Bin ich da richtig informiert?
    Für Oktober und November ging es dann wieder zurück nach Athen. Da ich vorher mehr als 4 Wochen von diesem Ort entfernt war, müsste ja auch hier wieder die 3-Monats-Regel von vorne beginnen und ich den Verpflegungsaufwand voll ansetzen können.


    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand ein paar klärende Infos hierzu geben könnte.


    Vielen Dank schon mal!


    Sven

    • Offizieller Beitrag

    Die zusammengefassten heißen ja nicht umsonst so. Da wird unterstellt , dass dies die Summe der nachgewiesenen Tage ist. Diese hast du ggf. zu belegen und die rechtlichen Grundlagen dafür zu prüfen. Bei allen anderen Modellen hast Du einen zeitlichen Rahmen einzutragen, nach denen dann da Programm auch unterstützend "rechnen und prüfen" kann.


    Und dann vielleicht auch einmal prüfen, ob das nicht ggf. auch nach den Grundsätzen der doppelten Haushaltsführung zu behandeln sein könnte. Auswärtstätigkeiten sind dann gf. gesondert zu prüfen. Das ggf. Höhere ist anzusetzen.


    Abgesehen davon sollte man bei Fragen zu einem Programm dann auch die genaue Bezeichnung und die Programmversion nennen. Ein Programm namens WISO gibt es nicht, was hier im Forum auch schon oft erläutert worden ist. Und bereinigte Screens über die Eintragugungen in den Programmmasken schaden dann auch nicht.