Wie KSK pflichtige Rechnungen verbuchen

  • Mein Leben als Freiberufler wird immer komplizierter...


    Also, für besagten Event habe ich auch einen Fotografen engagiert. Für dessen Rechnung muss ich ja Abgaben an die KSK abführen, und nun meine Frage: wie verbuche ich das möglichst schlau, dass ich mir anzeigen lassen kann, wieviele Rechnungen bzw. Beträge da KSK pflichtig sind damit ich die 5,6 % oder was das aktuell sind komfortabel ausrechnen kann? Gibt es da schon eine Voreinstellung?


    Das wird in diesem Wirtschaftsjahr nämlich noch ein paar mal passieren, fürchte ich.....


    DANKE schon mal!!!!!

  • Wieso musst du die KSK-Abgaben zahlen?
    Ist der Fotograf bei dir angestellt?
    Normalerweise zahlst du einem engagierten (= selbstständigen) Fotografen sein Honorar, von dem er dann jeden Monat einen fixen Betrag an die KSK zahlt.
    Meine Auftraggeber haben auch nichts mit meinen KSK-Zahlungen zu tun ...


    Gruß
    Frank

  • https://agd.de/auftraggeber/em…enstlersozialkasse-wissen

    Liebe Grüße - Fofinha
    _______________


    EÜR & Kasse
    Betriebssystem: Windows 10

  • Ach was!
    Sieh mal an, das wusste ich noch gar nicht (oder nicht mehr - ich war ja nie Auftraggeber ;-)).


    Jedenfalls steht in den Informationen der KSK direkt (z.B.http://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_Unternehmer_Verwerter/Informationsschriften/Info_01_-_Allgemeines_und_Verfahren.pdf), dass die Beträge eben nicht auf den Rechnungen ausgewiesen werden, sondern zunächst für ein Jahr gesammelt werden. Im nächsten Jahr musst du dann evtl. monatliche Vorauszahlungen leisten, sofern eine gewisse Regelmäßigkeit abzusehen ist.
    Wie auch immer: Ich fürchte, das Thema ist zu speziell, um es mit einer "klassischen" Software abzubilden. Ich würde eine Extra-Liste führen, in der die Daten den Forderungen der KSK gemäß aufgeführt sind.


    Gruß

  • ... dass die Beträge eben nicht auf den Rechnungen ausgewiesen werden, sondern zunächst für ein Jahr gesammelt werden. Im nächsten Jahr musst du dann evtl. monatliche Vorauszahlungen leisten, sofern eine gewisse Regelmäßigkeit abzusehen ist.

    Die Frage war nur, wie man diese Ausgaben kennzeichnen kann, um sie nachher per Knopfdruck auf dem Schirm zu haben.


    Macht die EÜR m. E. nicht mit, es sei denn Du kannst dafür ein Konto hernehmen, das sonst nicht bebucht wird.