Hallo zusammen,
ich habe zum folgenden Sachverhalt eine Frage:
Mein Arbeitsvertrag und Sitz meiner Firma ist in M.
Ich wohne in B und arbeite von Montag bis Freitag seit mehr als 3 Monaten als Externer beim Kunden in derselben Stadt (B).
Kann ich für meinen Einsatz beim Kunden in Stadt B, wo ich auch meinen Wohnsitz habe, die Verpflegungspauschale ansetzen, da ich mit Fahrzeiten und Arbeitszeiten über die 8 Stunden Abwesenheit komme?
Viele Grüße