Ansetzen einer Verpflegungspauschale am Wohnort

  • Hallo zusammen,


    ich habe zum folgenden Sachverhalt eine Frage:


    Mein Arbeitsvertrag und Sitz meiner Firma ist in M.
    Ich wohne in B und arbeite von Montag bis Freitag seit mehr als 3 Monaten als Externer beim Kunden in derselben Stadt (B).


    Kann ich für meinen Einsatz beim Kunden in Stadt B, wo ich auch meinen Wohnsitz habe, die Verpflegungspauschale ansetzen, da ich mit Fahrzeiten und Arbeitszeiten über die 8 Stunden Abwesenheit komme?


    Viele Grüße

  • Entscheidend ist, wo Deine erste Tätigkeitsstätte ist. Außerdem auch, wie der Einsatz beim Kunden angelegt ist (also zeitliche Perspektive). Wenn Du nach AÜG beim Kunden bist (also Leiharbeiter), dann gibt es wieder weitere Rahmenbedingungen dabei. Wobei bezüglich des "bis auf weiteres" eine interessante Entwicklung gibt: Das Niedersächsische Finanzgericht verneint eine dauerhafte Zuordnung von LAK im Entleiherbetrieb:

    Arbeitsrechtliche Besonderheiten (§ 1 Abs. 1 Satz 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes: "vorrübergehend") legen nahe, dass bei Leiharbeitsverhältnissen bereits ausRechtsgründen grundsätzlich nicht von einer dauerhaften Zuordnung zu einem Entleihbetrieb ausgegangen werden kann. Ist arbeitsrechtlich eine dauerhafte Zuordnung zu einem Entleihbetriebgesetzlich untersagt und folgt das Steuerrecht - was diese Zuordnungsfrage betrifft - dem Arbeitsrecht, kann sich auch steuerrechtlich keine dauerhafte Zuordnung ergeben, die zu einerersten Tätigkeitsstätte des Leiharbeitnehmers führt.


    Ansonsten mal die Suche im Forum benutzen bzw. das Schreiben des BMF studieren.

  • In meinem Arbeitsvertrag wurde keine erste Tätigkeitsstätte vom Arbeitgeber definiert.
    Wir arbeiten als externe Berater direkt beim Kunden vor Ort. Die Tätigkeit ist nicht als AÜG/Leiharbeiter ausgelegt.

  • Hallo,


    vielen Dank für Deine Einschätzung.Wenn ich die Dreimonatsregelung in meinem Fall richtig verstehe,
    kann ich für die erste drei Monate meines Einsatz beim Kunden die Verpflegungspauschale i.H.v. 12€ pro Tag als Werbungskosten geltend machen?


    Welche Kosten kann ich noch als Werbungskosten absetzen? (auch wenn das evtl. Off-Topic ist..)
    - die täglichen Fahrten als Entfernungspauschale
    - ... ?

    • Offizieller Beitrag

    Welche Kosten kann ich noch als Werbungskosten absetzen? (auch wenn das evtl. Off-Topic ist..)

    Ist es. Bitte also künftig nicht mehr derartige Erweiterungen bestehender Threads. Neues Thema = neuer Thread.


    Wenn ich die Dreimonatsregelung in meinem Fall richtig verstehe,
    kann ich für die erste drei Monate meines Einsatz beim Kunden die Verpflegungspauschale i.H.v. 12€ pro Tag als Werbungskosten geltend machen?

    Wenn die zeitliche Voraussetzung hinsichtlich Abwesenheitszeit gegeben ist, ja.


    Welche Kosten kann ich noch als Werbungskosten absetzen? (auch wenn das evtl. Off-Topic ist..)
    - die täglichen Fahrten als Entfernungspauschale
    - ... ?

    Bei Auswärtstätigkeiten gibt es keine Entfernungspauschale, sondern nur die tatsächlichen Kosten für das Verkehrsmittel bzw. die für dieses Verkehrsmittel vorgesehene Kilometerpauschale.

  • Welche Kosten kann ich noch als Werbungskosten absetzen?

    Dazu solltest Du vielleicht auch mal die Hilfe Deiner Software konsultieren. Auch die ausfüllbaren Felder geben diesbezüglich Hinweise.
    Außerdem hier im Forum die Suche benutzen, es gibt schon viele beantwortete Fragen dazu (wobei Du natürlich aufpassen mußt, daß bei älteren Threads die dort gegebene Antwort steuerrechtlich überholt sein kann).