auswärtiger Zweitjob mit Übernachtung - Entfernungspauschale wie/wo geltend machen

  • Hallo.



    Ich suche dringend Rat.



    Ich bin wohnhaft in Berlin und habe hier einen zeitlich recht flexiblen Job, der auf der Lohnsteuerklasse 1 läuft.
    Daneben habe ich einen zweiten Job, der auf der Lohnsteuerklasse 6 läuft.



    Dieser Zweitjob bzw. die Arbeitsstätte dieses Jobs ist allerdings in Bonn - rund 620km von meine Wohnsitz entfernt.


    Für diesen Job arbeite ich jeden Monat 4-5 Tage(zusammenhängend in einer Woche).


    In der Regel reise ich meist einen od. zwei Tag vor Arbeitsbeginn nach Koblenz an(meine Lebenspartnerin lebt dort), was rund 65km entfernt von Bonn ist und wohne in dieser Zeit dort.


    Von Koblenz aus pendele ich dann jeden Tag zu meiner Arbeitsstelle nach Bonn.
    Für all diese Strecken möchte ich die Kilometerpauschale geltend machen.


    Nun zu meiner Frage:


    Wo bzw. an welcher Stelle in meiner Steuererklärung kann ich
    zum einen die Fahrten von meinen Hauptwohnsitz nach Koblenz (dem Ort, an dem ich in der Zeit wohne)


    und


    zum anderen die täglichen Pendelfahrten von Koblenz nach Bonn geltend machen bzw. korrekt im WISO.Steuerprogramm eintragen?



    Zumindestens unter "Wege zur Arbeit(Entfernungspauschale)" im den "Ausgaben (Werbungskosten)" könnte ich in den vorgegebenen Eingabemasken die Pendelfahren von Koblenz nach Bonn eingeben. Jedoch sehe ich nicht, wie ich dort auch die Anreise nach Koblenz angeben könnte.
    Und müsste ich nicht auch diese Konstellation "Berlin-Koblenz-Bonn" irgendwo schlüssig erklären bzw. aufführen?



    Weiß jemand Rat?

    • Offizieller Beitrag

    Jedoch sehe ich nicht, wie ich dort auch die Anreise nach Koblenz angeben könnte.

    M.E. gar nicht, da anscheinend privat veranlasst.

    In der Regel reise ich meist einen od. zwei Tag vor Arbeitsbeginn nach Koblenz an(meine Lebenspartnerin lebt dort), ... .

    Gründe für das Vorliegen einer etwaigen doppelten Haushaltsführung hast Du zumindest keine vorgebracht.

  • Ja, sicherlich auch mit privat veranlasst - jedoch muss ich, um meinen Job in Bonn wahrnehmen zu können, natürlich von meinem Hauptwohnsitz aus anreisen. Bei einem Arbeitsbeginn am Mo von 8:00 und einer Strecke von über 600km reise ich natürlich nicht am selben Tag an, sondern davor. Am WE dann auch schonmal am Sa.
    Abgesehen davon reise ich auch an und nehme meinen Job wahr, wenn meine Partnerin nicht da ist. Da sie ebenfalls einen sehr "reiseintensiven Job" kommt dass nicht sehr selten vor.
    M.E. nach daher, wenn überhaupt, nur bedingt privat veranlasst.


    Hieße dass, wenn ich Dich richtig verstanden habe, dass die Anreisen nach Koblenz nur im Falle einer doppelten Haushaltsführung geltend zu machen ginge?

  • Bei einem Arbeitsbeginn am Mo von 8:00 und einer Strecke von über 600km reise ich natürlich nicht am selben Tag an, sondern davor. Am WE dann auch schonmal am Sa.

    Gerade das Anreisen am Samstag deutet auf eine doch starke private Mitveranlassung hin und dann gilt das Aufteilungsverbot (§ 12 EStG).


    Davon abgesehen - bei einem Zweitjob gibt es wieder eine 1. Tätigkeitsstätte, daher dürfte nur für die Fahrten Nebenwohnsitz - Tätigkeitsstätte die Fahrtkostenpauschale anwendbar sein. Genaues kann dir aber nur die dafür befugten Personen sagen (Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater).

  • Hallo zusammen,


    versuchen wir doch den Sachverhalt etwas zu strukturieren:
    1. Wohnsitz ist Berlin, dort 1. Job --> Fahrten Wohnung - 1. Tätigkeitsstätte Fahrtkostenpauschale. ich glaube, hier laufen alle noch konform.


    2. 2. Job in Bonn (völlig anderer Arbeitgeber), also keine weitere Tätigkeitsstätte, sondern getrennt zu betrachtetender Sachverhalt. Daher neue 1. Tätigkeitsstätte in Bonn (so sehe ich das).


    3. Wohnung der Freundin in Koblenz, wird während der Tätigkeiten für den zweiten Job genutzt. M. E. geht hier nur die Fahrtkostenpauschale für die 65 Kilometer Koblenz - Bonn.


    4. Meiner Meinung nach auch keine doppelte Haushaltsführung (keine eigene Wohnung, keine nennenswerte Beteiligung an den Kosten der Wohnung der Freundin (keinerlei Hinweise zu finden).


    5. Fahrten nach Koblenz rein privat m. E. nach - babuschkas Hinweis auf § 12 EStG scheint mir hier richtig zu sein.


    Zweitjobber: habe ich den Sachverhalt einigermaßen verstanden?

  • Erst einmal Danke für Eure Antworten.


    @nesciens


    Ja, 1. - 4. entsprechen genau dem Sachverhalt.



    Zu 5. noch die Frage - wäre es zumindestens für die Tage, an denen ich tatsächlich erst einen Tag vor Arbeitsbeginn - also am So - angereist bin, möglich die Reisekosten anzurechnen?


    Oder ist in meiner Konstellation kategorisch davon auszugehen, das sämtliche Anreisen nach Koblenz eine private Mitveranlassung haben?

    • Offizieller Beitrag

    Zu 5. noch die Frage - wäre es zumindestens für die Tage, an denen ich tatsächlich erst einen Tag vor Arbeitsbeginn - also am So - angereist bin, möglich die Reisekosten anzurechnen?

    Zum x-ten Male nein.



    Oder ist in meiner Konstellation kategorisch davon auszugehen, das sämtliche Anreisen nach Koblenz eine private Mitveranlassung haben?

    ja

    5. Fahrten nach Koblenz rein privat m. E. nach - babuschkas Hinweis auf § 12 EStG scheint mir hier richtig zu sein.