WISO Mein Büro Berechnung 1/11 Sondervorauszahlung 2017

  • Hallo,


    ich habe zwar bereits das Forum etwas durchforstet aber keine bisher zufriedenstellende Antwort gefunden.


    Aktuell (27.01.2017) möchte ich meine Sondervorauszahlung (1/11) der Umsatzsteuer für 2017 in Mein Büro automatisch berechnen und diese Vorauszahlung elektronisch per Elster anmelden. Ich bin verpflichtet, meine Umsatzsteuer-VA monatlich durchzuführen und habe auch bereits eine Dauerfristverlängerung vom FA erwirkt.


    Im Bereich FINANZEN - STEUERAUSWERTUNGEN habe ich nun das Formular Dauerfristverlängerung, welches auch zur Anmeldung der Sondervorauszahlung genutzt werden kann (siehe II. im Formular). Dieses ist jedoch noch von 2016 und es füllen sich nicht automatisch die benötigten Werte, die ja eigentlich in der Datenbank aufgrund des vorangegangenen Geschäftsjahres vorliegen sollten.


    1. Wieso liegt nun noch kein aktuelles Formular für 2017 im System vor, wo die Abgabefrist doch der 10.02.2017 bzw. in 14 Tagen endet?
    2. Wieso kann ich keine Berechnung des 1/11-Betrags automatisiert durchführen?


    Ich bitte um Hilfestellung bzw. Erklärung!


    MfG


    GA

  • Wieso liegt nun noch kein aktuelles Formular für 2017 im System vor, wo die Abgabefrist doch der 10.02.2017 bzw. in 14 Tagen endet?

    Wenn Du bereits eine Dauerfristverlängerung hast, endet die Abgabefrist für die UStVA Januar 2017 erst am 10.03.2017 - also noch kein Grund zur Panik.
    Btw. bezüglich neuer Steuerformulare gibt's schon eine Threads im Forum, da muß man nicht jedes Mal einen neuen Post aufmachen - die Formulare kommen deswegen auch nicht schneller. ;)

  • Wenn Du bereits eine Dauerfristverlängerung hast, endet die Abgabefrist für die UStVA Januar 2017 erst am 10.03.2017 - also noch kein Grund zur Panik.

    Moment, gelatismus wird Monatszahler sein, sonst müsste er die 1/11 Sondervorauszahlung nicht berechnen. Und diese Sondervorauszahlung muss man in der Tat jährlich bis zum 10.02. anmelden; § 48 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 UStDV.


    Im vergangenen Jahr kam das Update mit den aktuellen Steuerformularen am 1. Februar.


    Wenn es dieses Mal länger dauern sollte, was ich nicht hoffe, ist es wirklich kein Hexenwerk, die Vorauszahlung selbst zu berechnen, da man ja die Summe der Vorauszahlungen (einschließlich der Sondervorauszahlung) für das vorangegangene Kalenderjahr (einschließlich der Zahlung für Dezember) kennt: Die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr. Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des vorangegangenen Kalenderjahres ausgeübt, so ist die Summe der Vorauszahlungen dieses Zeitraums in eine Jahressumme umzurechnen. Angefangene Kalendermonate sind hierbei als volle Kalendermonate zu behandeln.

    Die Sondervorauszahlung kann dann zum Beispiel per ElsterFormular angemeldet werden.

  • Moment, gelatismus wird Monatszahler sein, sonst müsste er die 1/11 Sondervorauszahlung nicht berechnen. Und diese Sondervorauszahlung muss man in der Tat jährlich bis zum 10.02. anmelden; § 48 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 UStDV.
    Im vergangenen Jahr kam das Update mit den aktuellen Steuerformularen am 1. Februar.


    Wenn es dieses Mal länger dauern sollte, was ich nicht hoffe, ist es wirklich kein Hexenwerk, die Vorauszahlung selbst zu berechnen, da man ja die Summe der Vorauszahlungen (einschließlich der Sondervorauszahlung) für das vorangegangene Kalenderjahr (einschließlich der Zahlung für Dezember) kennt: Die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr. Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des vorangegangenen Kalenderjahres ausgeübt, so ist die Summe der Vorauszahlungen dieses Zeitraums in eine Jahressumme umzurechnen. Angefangene Kalendermonate sind hierbei als volle Kalendermonate zu behandeln.


    Die Sondervorauszahlung kann dann zum Beispiel per ElsterFormular angemeldet werden.

    Ok, vielen Dank für die Anworten Dannius und Heiko66.


    Das bedeutet, dass vermutlich noch vor dem 10.02.2017 ein Update kommen sollte inkl. neuem Formular, andernfalls nutze ich dann ElsterFormular zur Anmeldung.


    Die Berechnung der Sondervorauszahlung sollte tatsächlich kein Hexenwerk sein, aber kann diese nun über WISO Mein Büro berechnet werden oder nicht? Mein Umsatzsteuer-Vorauszahlungen berechnet die Software ja auch im Hintergrund und füllt mir das Formular. Bitte um kurzes feedback hierzu (auch gerne von Buhl).


    Danke!

  • Ich habe ein "Mein Büro" (ohne 365), hierfür gibt es kein Update bisher. Gibt's dazu noch eine Update-Ankündigung?


    Außerdem bleibt noch die Frage offen, ob ich dann nur ein "leeres" Steuerforumular "Dauerfristverlängerung 2017" bekomme, oder dieses auch mit einer Berechnungssystematik für die Sondervorauszahlung versehen ist.


    MfG


    GA

    • Offizieller Beitrag

    Außerdem bleibt noch die Frage offen, ob ich dann nur ein "leeres" Steuerforumular "Dauerfristverlängerung 2017" bekomme, oder dieses auch mit einer Berechnungssystematik für die Sondervorauszahlung versehen ist.

    Wieso gehst Du davon aus? Das wird nirgends so als angeboten beschrieben. Wende Dich am besten an den Support. Und poste das Ergebnis.
    M.E. sehe ich nicht dass eine Berechnungssystematik auf andere als den aktuellen Jahrgang zuzugreifen den enormen Aufwand lohnt.

  • Ich habe ein "Mein Büro" (ohne 365), hierfür gibt es kein Update bisher.

    Nun mal nicht drängeln. Wenn alle gleichzeitig das Update laden wollen, habe die Server eben etwas zu tun.
    Kommen bestimmt alle dran.
    Wenn (was auch schon vorgekommen sein soll) plötzlich ein Bug aufgetaucht sein sollte, kann man ja auch froh sein, nicht zu den ersten gehört zu haben.
    Bis zum 10.2. sind es noch ein paar Tage.


    Denkt an Burkis Wahlspruch "nicht kirre machen lassen...."