Hallo,
ich habe eine Frage zum Ansetzen von Reisekosten bei einer Dienstreise (tägliche Fahrten von der Wohnung zu meinem Arbeitsort, der nicht die erste Tätigkeitsstätte ist und die nicht von meinem Arbeitgeber erstattet werden).
Wenn ich mit dem Auto fahre, kann ich hier entweder die Kilometerpauschale (0,30 Euro) oder die tatsächlich nachgewiesenen Kosten ansetzen.
Wie verhält es sich wenn ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahre: Habe ich ein Wahlrecht und kann ich auch hier die Kilometerpauschale ansetzen, oder nur die tatsächlichen Kosten? Die Beiträge die ich dazu lesen erscheinen mir da teilweise nicht ganz eindeutig, hier lese ich aber heraus, dass das geht:
http://biztravel.fvw.de/kilome…aten-pkw/1/107676/13693/1
"Das heißt: Selbst wenn Sie nicht mit ihrem Kfz, sondern mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn unterwegs sind, können Sie nun im Regelfall den vollständigen Betrag der Pauschale ansetzen."
Dann stellt sich für mich ausserdem die Frage wie ich das in Wiso eingebe:
Unter Werbungskosten: Reisekosten für berufliche Auswärtstätigkeiten
will ich diese bei einzelne Auswärtstätigkeiten angeben, weil ich nicht nur dieselbe Strecke fahre.
Dort kann ich aber nur zwischen: Fahrten mit dem eigenen Auto und öffentliche Verkehrsmitteln unterscheiden, und muss bei öffentlichen Verkehrsmitteln die tatsächlichen Kosten angeben.
Ich freue mich über Antworten, habe schon lange gesucht aber meist wird hier auf das Thema öffentliche Verkehrsmittel nicht genauer eingegangen...
Viele Grüße und danke
CelticGirl