Dienstreise: Kilometerpauschale für öffentliche Verkehrsmittel?

  • Hallo,
    ich habe eine Frage zum Ansetzen von Reisekosten bei einer Dienstreise (tägliche Fahrten von der Wohnung zu meinem Arbeitsort, der nicht die erste Tätigkeitsstätte ist und die nicht von meinem Arbeitgeber erstattet werden).


    Wenn ich mit dem Auto fahre, kann ich hier entweder die Kilometerpauschale (0,30 Euro) oder die tatsächlich nachgewiesenen Kosten ansetzen.
    Wie verhält es sich wenn ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahre: Habe ich ein Wahlrecht und kann ich auch hier die Kilometerpauschale ansetzen, oder nur die tatsächlichen Kosten? Die Beiträge die ich dazu lesen erscheinen mir da teilweise nicht ganz eindeutig, hier lese ich aber heraus, dass das geht:
    http://biztravel.fvw.de/kilome…aten-pkw/1/107676/13693/1


    "Das heißt: Selbst wenn Sie nicht mit ihrem Kfz, sondern mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn unterwegs sind, können Sie nun im Regelfall den vollständigen Betrag der Pauschale ansetzen."


    Dann stellt sich für mich ausserdem die Frage wie ich das in Wiso eingebe:
    Unter Werbungskosten: Reisekosten für berufliche Auswärtstätigkeiten
    will ich diese bei einzelne Auswärtstätigkeiten angeben, weil ich nicht nur dieselbe Strecke fahre.
    Dort kann ich aber nur zwischen: Fahrten mit dem eigenen Auto und öffentliche Verkehrsmitteln unterscheiden, und muss bei öffentlichen Verkehrsmitteln die tatsächlichen Kosten angeben.


    Ich freue mich über Antworten, habe schon lange gesucht aber meist wird hier auf das Thema öffentliche Verkehrsmittel nicht genauer eingegangen...
    Viele Grüße und danke


    CelticGirl

  • Du trägst die tatsächlichen Angaben ein, also die Entfernung zum jeweiligen Einsatzort, ob (und wie oft) mit dem eigenen Kfz sowie ob und mit welchen Kosten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Programm (welches eigentlich, es gibt WISO:steuersparbuch, WISO:start, ...) ermittelt dann, ob die Pauschale oder die tatsächlichen Kosten ansetzbar sind.
    Wenn die tatsächlichen Kosten je km beim privaten Kfz Beachtung finden sollen, mußt Du alle Kosten für das Kfz in der Verwaltung eingeben, dort wird dann berechnet, welcher km-Satz zum Tragen kommt.

    • Offizieller Beitrag

    Wie verhält es sich wenn ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahre: Habe ich ein Wahlrecht und kann ich auch hier die Kilometerpauschale ansetzen, oder nur die tatsächlichen Kosten?

    Kein Wahlrecht, sondern zwingend die nachgewiesenen entstandenen tatsächlichen Kosten.

  • Hallo,
    danke für die Antworten! Ich verwende wieso:steuer.


    entejens: In dem Eingabeformular für die einzelnen Kosten gibt es kein Feld für die Kilometer, man trägt die Kosten selber ein (bzw. kann man sich von dem Programm dabei unterstützen lassen). Das Programm ändert an meinen angegeben Daten also nichts mehr. Ich glaube das ist bei der Entfernungspauschale so, oder?
    Das eigene Fahrzeug mit der höheren km Pauschale habe ich bereits eingegeben, danke, dies funktioniert super.


    miwe: Danke! Hast du dazu vielleicht noch eine Quelle? Ich finde auch immer mal wieder die andere Aussage, zB hier:
    "Verweigert der Arbeitgeber die Erstattung von Reisekosten, so kann der Arbeitnehmer die tatsächlich angefallenen Reisekosten oder die Reisekostenpauschalen bei den Werbungskosten in seiner privaten Steuererklärung angeben."
    http://www.spesen-ratgeber.de/…ten-reisekostenpauschale/

    • Offizieller Beitrag

    miwe: Danke! Hast du dazu vielleicht noch eine Quelle?

    Das Gesetz: § 9 Absatz 1 Nr. 4a Satz 2 EStG.


    Warum sollte es für die Nutzung eines Busses im Nah- Fernverkehr eine Kilometerpauschale geben. Ticket Reisebus 19€ für 600km Kilometerpauschale wäre dann 180€. Macht nicht wirklich Sinn, oder? Der Staat hat nichts an Steuergeldern zu verschenken.

  • Hallo,
    danke für die Antworten. Genau, es geht mir um öffentliche Verkehrsmittel. Und ich habe nochmal nachgefragt, weil ich das eben gerne genau verstehen will :)


    miwe: Wieso ich das nicht ganz unlogisch finde ist, weil es bei der Entfernungspauschale zur ersten Tätigkeitsstätte ja auch ein Wahlrecht gibt:
    "Fahren Sie mit Straßenbahn, U-Bahn, Bus oder Zug zur Arbeit (z.B. im innerstädtischen Bereich), dann können Sie wählen: entweder die Entfernungspauschale bis maximal 4.500,00 € p.a. oder – falls höher – die tatsächlichen Fahrtkosten. Dieses Wahlrecht kann nicht pro Arbeitstag, sondern nur auf das ganze Jahr bezogen ausgeübt werden (§ 9 Abs. 2 Satz 2 EStG)."


    Hier könnte also genau der von dir beschriebene Fall eintreten (mit 90€ anstatt 180€).


    Und auf diversen Seiten findet man ja auch die Erläuterung, dass dieses Wahlrecht auch für die Kilometerpauschale gilt. Naja, wahrscheinlich habt ihr Recht und ich gebe genau die tatsächlichen Kosten an. Aber so ganz logisch finde ich das nicht...


    Viele Grüße und danke,
    CelticGirl

    • Offizieller Beitrag

    Kosten anlässlich Auswärtstätigkeiten und Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte haben rein gar nichts miteinander zu tun. Und die Entfernungspauschale gilt nur und ausschließlich für Letzteres.