Geldwerter Vorteil

  • Hallo, ich bin neu.
    Meine Frage wurde sicherlich schon einige Male im Forum beantwortet. Leider habe ich aber noch nicht dazu gefunden. Mein Bekannter hatte mich gebeten, eine Steuererklärung für ihn zu machen. Sein AG zahlt ihm einen sogenannten Geldwerten Vorteil ( 1 % Regelung ) auf der Ausdruck " elektronische Steuerbescheinigung " ist auch ein Betrag x in der Zeile 18 eingetragen. im Internet habe ich gefunden, dass der Arbeitsweg mit 3% abgerechnet wird. Was kann ich im Formular Anlage N eintragen?


    Wer kann mir bei dem Thema helfen?


    Mit freundlichen Grüßen


    Michael H.

    • Offizieller Beitrag

    Mein Bekannter hatte mich gebeten, eine Steuererklärung für ihn zu machen.

    Dies stellt eine Dir unerlaubte steuerliche Hilfeleistung dar und bei einer solchen kann auch das Forum regelmäßig nicht behilflich sein. Und von deiner Fragestellung her sollte sich der TE dann wohl auch eher an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden als an Dich.

  • Sein AG zahlt ihm einen sogenannten Geldwerten Vorteil ( 1 % Regelung

    Der Arbeitgeber zahlt keinen geldwerten Vorteil, sonst wäre es kein geldwerter Vorteil. Es handelt sich immer um Sachleistungen (Deputate, Firmenwagen etc.).
    Du solltest die Finger lassen von Steuererklärungen für fremde Dritte (abgesehen davon, dass du es nicht darfst, wie entejens und miwe4 schon geschrieben haben), wenn du nicht einmal in den Grundbegriffen Kenntnisse hast.