Fahrtkosten zweite Tätigkeitsstätte

  • Hallo Zusammen,
    leider weiß ich nicht wie ich die Fahrtkosten in Wiso Steuersparbuch 2017 korrekt erfassen soll.
    Folgende Situation:
    Ich arbeite neben meiner ersten Tätigkeitsstätte tageweise freiwillig in einer anderen Filiale meines Arbeitgebers, da diese näher zu meinem Erst-Wohnsitz liegt.
    Die Fahrten zu meiner ersten Tätigkeitsstätte (von meinem Zweitwohnsitz) habe ich unter Ausgaben (Werbungskosten) -> Wege zur Arbeit (Entfernungspauschele) erfasst
    Wie erfasse ich jetzt die Tage an den ich von meinem Erstwohnsitz zu einer anderen Filiale gefahren bin und dort gearbeitet habe?
    Wobei ich hierfür keinerlei Erstattungen von meinem Arbeitgeber erhalten habe. Der Fahrtweg setzt sich zusammen aus einer Fahrt mit dem privaten PKW zum Bahnhof, einer Zugfahrt mit einer Bahncard 100 und anschließender Fahrt mit ÖPNV (auch BahnCard100). Rückweg dann genau umgekehrt.
    Vielen Dank für die Hilfe,
    Martin

  • Ich arbeite neben meiner ersten Tätigkeitsstätte tageweise freiwillig in einer anderen Filiale meines Arbeitgebers, da diese näher zu meinem Erst-Wohnsitz liegt.

    Das heisst, nicht vom Arbeitgeber angeordnet? Dann habe ich Zweifel, ob es als Reisekosten gilt, zumal der Arbeitgeber nichts zu den Kosten beiträgt. Hier solltest du dir fachlichen Rat einholen (Lohnsteuerhifleverein, Steuerberater). Über das Ob und als Was müssen Sie dir sagen - wir können dann hier helfen, dies in der Steuersoftware richtig einzutragn.

  • Das heisst, nicht vom Arbeitgeber angeordnet? Dann habe ich Zweifel, ob es als Reisekosten gilt,

    Bist Du Dir sicher, daß das steuerlich relevant ist, ob der Arbeitgeber das angeordnet hat oder möglicherweise gefragt hat "Möchtest Du nicht an einzelnen Tagen in der Filiale B arbeiten?" (was eine mögliche Option ist)?


    zumal der Arbeitgeber nichts zu den Kosten beiträgt.

    Das halte ich für vollkommen unrelevant bei der Frage

    ob es als Reisekosten gilt


    Also noch mal zum Verständnis:

    • Du hast Deinen Hauptwohnsitz in A, die erste Tätigkeitsstätte ist in B.
    • Du hast einen Zweitwohnsitz in C, die andere Filiale ist in D.
    • Die Strecke A-D ist kürzer als A-B.

    Wenn das so ist, dann sollte überprüft werden, ob eine Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte durch den Arbeitgeber erfolgt ist (siehe dazu das Schreiben des BMF vom 24.10.2014). Ich könnte mir vorstellen, daß das Beispiel 1 (dort S. 6) Deiner Situation entsprechen könnte.
    Wenn das so ist:

    Wie erfasse ich jetzt die Tage an den ich von meinem Erstwohnsitz zu einer anderen Filiale gefahren bin und dort gearbeitet habe?

    Das ist dann unter Auswärtstätigkeiten - Reisekosten einzutragen.


    Der Rat von @babuschka

    Hier solltest du dir fachlichen Rat einholen (Lohnsteuerhifleverein, Steuerberater).

    ist aber mit Sicherheit nicht der verkehrteste, denn ganz so trivial ist die Situation wohl nicht. Außerdem könnte man auch im FA fragen.

  • Schon mal vielen Dank für die Antworten.
    Früher war das ja einfacher. Da konnte man einfach die zweite Tätigkeitsstätte eintragen und den Weg zusätzlich zum normalen Arbeitsweg eintragen und dann über die Entfernungspauschale abrechnen.


    Die Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte ergibt sich bei mir durch meinen Arbeitsvertrag. Das ist also unstrittig.


    Ist halt nur die Frage wie ich die Wege zu einer anderen als meiner ersten Tätigkeitsstätte abrechne. Ich habe das so verstanden, dass das ab 2015 dann automatisch Dienstreisen sind. Mangels Möglichkeit das anders an zu setzten. Oder habe ich das falsch verstanden?


    Danke und Gruß,
    Martin