Hauseigentum ohne Einkunft .... Wohnrecht der Eltern mit Unkostenausgleich.

  • Hallo liebe Gemeinde,


    ich arbeite bereits seit mehreren Jahren mit der Software, es hat immer super funktioniert.


    Dieses Jahr bekomme ich es aber mit einer Situation zu tun, mit der ich nicht so recht weiß, wie ich damit umzugehen habe.


    :!: Situation:


    Meine Eltern besitzen ein 2 Familienhaus und wohnen selber auch dort.
    Ich und meine Frau bewohnen das Haus ebenfalls.
    Meine Eltern haben nun beschlossen mir das Haus zu verschenken und somit alle rechtlichen und wirtschaftlichen Pflichten abzutreten.
    Das Haus ist Schuldenfrei!


    Die Schenkung ist nun bereits abgeschlossen, der Betrag des Gegenstanswertes übersteigt auch nicht unseren Freibetrag.


    Meine Eltern Wohnen natürlich frei von Miete, Sie zahlen nur die Unkosten in einem Topf, aus dem dann später alle Rechnungen raus bezahlt werden.


    :?: Frage:


    Muß ich dieses Haus in der Steuererklärung angeben oder kann ich dieses ganz vernachlässigen?


    Hat jemand erfahung mit solch einem Fall und kann mir einen Tipp geben?


    Im Bezug zu Handwerkerrechnungen und Sanierungen wird nichts kommen, bin selbst Handwerker und Saniere, repariere alles selber.



    Ich würde mich freuen eine Hilfestellung zu bekommen,


    wünsche euch noch einen schönen Sonntag :)

    • Offizieller Beitrag

    Die Schenkung ist nun bereits abgeschlossen, der Betrag des Gegenstandswertes übersteigt auch nicht unseren Freibetrag.


    Meine Eltern Wohnen natürlich frei von Miete, Sie zahlen nur die Unkosten in einem Topf, aus dem dann später alle Rechnungen raus bezahlt werden.

    Muß ich dieses Haus in der Steuererklärung angeben oder kann ich dieses ganz vernachlässigen?


    Hat jemand erfahung mit solch einem Fall und kann mir einen Tipp geben?

    Kommen die Fragen nicht etwas spät? So etwas klärt man doch vor einer Vertragsunterschrift und lässt sich von einem Steuerberater eingehend beraten.


    Ohne Kenntnis aller Vertragsbestandteile im Detail kann da niemand etwas genaues raten.

  • Die Schenkung ist nun bereits abgeschlossen, der Betrag des Gegenstanswertes übersteigt auch nicht unseren Freibetrag.

    Seid Ihr Euch da sicher? Ein Doppelhaus wird verschenkt, der Freibetrag im Schenkungsteuerrecht ist 400 TEUR für einen Sohn. Und die Bewertung des Hauses wird vom Finanzamt unabhängig vom Gegenstandswertes des Notars ermittelt.
    miwe4 hat Recht: das Kind ist in den Brunnen gefallen. Jetzt kann eigentlich nur noch versucht werden, das Beste aus der Angelegenheit zu machen.



    Muß ich dieses Haus in der Steuererklärung angeben oder kann ich dieses ganz vernachlässigen?

    Angegeben werden muss alles, womit man Einkünfte erzielen will. Wenn keine Miete verlangt wird, werden keine Einkünfte erzielt. Das bedeutet aber auch, dass keinerlei Ausgaben geltend gemacht werden können (von § 35 a EStG einmal abgesehen).

  • Angegeben werden muss alles, womit man Einkünfte erzielen will. Wenn keine Miete verlangt wird, werden keine Einkünfte erzielt. Das bedeutet aber auch, dass keinerlei Ausgaben geltend gemacht werden können (von § 35 a EStG einmal abgesehen).

    Danke für eure Antworten,


    ich werde das oben liegende Zitat mal als Grundlage für mein Wissenstand nehmen :), werden bei Gelegenheit aber auch nochmal einen Steuerberater Anfragen.


    Falls noch wer einen Tipp hat, freue ich mich natürlich diesen zu hören.


    MFG
    Thorsten