Duales Studium öff. Dienst /Theorie blockweise an FH; Praxis blockweise an Behörden

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,
    ich suche schon seit einiger Zeit vergeblich nach Informationen, wie man folgende Situation in der Steuererklärung abbilden kann:


    Es geht um ein duales Studium im öffentlichen Dienst, konkret um ein Beamtenverhältnis (auf Widerruf) als Anwärter für eine gehobene Beamtenlaufbahn. Der Steuerpflichtige erhält ein Anwärtergehalt (NRW) in Höhe von ca. 14.000€ jährlich. Lohnsteuer wurde darauf in Höhe von ca. 450€ gezahlt.
    Das Studium teilt sich in theoretische Abschnitte (in 2016 sechs Monate am Stück) an einer Fachhochschule (einfache Entfernung vom Heimatort 139 km) sowie praktische Abschnitte (in 2016 ebenfalls sechs Monate) in einer Behörde in der Nähe (einfache Entfernung 16 km vom Heimatort). Während der praktischen Phase findet zusätzlich in der Regel wöchentlich ein Tag "Begleitunterricht" statt, ebenfalls an einer Behörde (einfache Entfernung 15 km vom Heimatort).
    Während der Theoriephase an der FH erfolgt dortige Unterbringung und Verpflegung gegen ein monatl. Entgelt von ca. 120€.
    Reisekosten werden für einmalige An- und Abreise sowie etw. Unterbrechungen (zB durch Feiertage wie Ostern) vom Dienstherrn gezahlt.


    Da es sich um eine erste Berufausbildung handelt vermute ich, dass es sich um sog. Fortbildungskosten handelt und diese somit als Werbungskosten berücksichtigt werden können.


    Dann gehen aber die Fragen los:
    - handelt es sich bei der auswärtigen Unterbringung um eine doppelte Haushaltsführung? ("Kind" hat Zimmer im elterlichen Haushalt, dort ist auch der Mittelpunkt des Lebensinteresses)
    - ließe sich eine solche dopp. Haushaltsführung allein dadurch belegen, da die Eltern das Kindergeld erhalten und somit eine Kostenbeiligung des Kindes am elterlichen Haushalt zu mehr als 10% gegeben ist?
    - sind wöchentliche Familienheimfahrten von der Fachhochschule als Fahrtkosten ansetzbar?
    - ist die Zeit an der Praxis-Behörde als 4-Tage-Woche zu sehen und die des Begleitunterrichts als 1-Tage-Woche (Angabe bei den Fahrten zur Arbeitsstätte)??


    Ich würde mich sehr über Tipps freuen!!


    Danke im Voraus und viele Grüße


    magics66