EUR 2017 - Provision aus dem Ausland

  • Hallo, ich verlinke aus meinem Webauftritt auf eine Reisebuchungsplattform. Im Gegenzug werde ich an dem daraus generierten Umsatz beteiligt. Sitz der Firma ist Island. Nun habe ich eine Provision erhalten. Diese ist ohne Ausweis von Umsatzsteuer. Muss ich nun selber noch 19% USt. darauf rechnen und mit der Umsatzsteuervoranmeldung ans FA abführen oder ist das brutto wie netto lediglich eine Einnahme? Über welche Konten würdet Ihr das buchen? Von der Plattform habe ich nur eine kurze formlose Mail bekommen, Reicht das als Beleg ggü. dem FA?
    Wer von Euch hat Erfahrungen damit?

  • Island ist ja Drittland, wenn ich richtig liege und genauso wie die Schweiz zu behandeln.


    Bei Leistungen würde ich Konto 8338 bebuchen. Dann würde ich die Mail und den Kontoauszug als Beleg verwenden.

    Liebe Grüße - Fofinha
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  • Also, ich bin kein Steuerberater und auch nicht Buchhalter von Beruf. Mache meine Buchhaltung alleine. Hatte ein paar Jahre einen Steuerberater, dem ich aber zu viel auf die Finger gucken musste, aber trotzdem sauteuer war.
    Dieser hat den Betrag mit 0% VSt gebucht.

    Liebe Grüße - Fofinha
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  • Moin,


    in Unkenntnis "Eures" Programms ^^ : in den allermeisten Fällen sind doch bei den Erlöskonten die Steuerschlüssel fix hinterlegt (müsste sich über die Stammdaten des Buchungskontos finden lassen) - hier also: keine Berechnung der Umsatzsteuer und Eintrag in das Feld 45 der Voranmeldung (Übrige nicht steuerbare Umsätze).


    Viele Grüße
    Maulwurf