Ermittlung Besteuerungsanteil große Witwenrente

  • Hallo zusammen,
    ich habe den jährlich erhaltenen Betrag der großen Witwenrente in dieSteuersoftware für die Einkommensteuererklärung 2015 eingegeben. Die Rente wirdseit 2010 gezahlt (diese Daten habe ich natürlich auch eingefügt). Dann hat dieSoftware 32 % der gezahlten Witwenrente ausgerechnet und diese dann als zubesteuerndes Einkommen ausgewiesen. Ich habe die Steuererklärung so abgegeben.
    Nun habe ich die Steuererklärung vom Finanzamt zurück bekommen und michgewundert, dass der erstattete Betrag so stark von der WISO-Summe abweicht.
    In den Unterlagen vom Finanzamt wurde ein Steuerfreibetrag von 40 %ermittelt. Dieser wurde dann von dem jährliche Witwen-Rentenbetrag abgezogenund dieser Betrag wurde dann versteuert. (Der vom Finanzamt ausgwiesene, zubesteuernde Anteil ist natürlich viel höher, als der von der Softwareausgewiesene Betrag).
    Leider bin ich gerade etwas irritiert, welche Betrachtung nun die Richtigeist.
    Kann mir Jemand weiterhelfen? Handelt es sich um einen Fehler im Programmoder habe ich einen Eingabefehler gehabt?
    Viele Grüße

  • Hallo,
    ein Programmfehler dürfte es meiner Meinung nach nicht sein, ein Eingabefehler ist eher denkbar.


    Meine Tips:

    • (Fristwahrenden) Einspruch einlegen
    • "Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" von der DRV (ich gehe davon aus, daß die Witwenrente von dort bezogen wird) anfordern.
    • die dort angegebenen Werte (siehe Aussehen unten) mit denen des Steuerbescheids vergleichen
    • bei Differenzen die Mitteillung dem FA übermitteln, ansonsten Einspruch zurückziehen.


    Aussehen der Bezugsmitteilung:


    • Offizieller Beitrag

    Die Rente wird seit 2010 gezahlt (diese Daten habe ich natürlich auch eingefügt). Dann hat die Software 32 % der gezahlten Witwenrente ausgerechnet und diese dann als zu besteuerndes Einkommen ausgewiesen.

    Ich wüsste nicht, wie sich bei einer großen Witwenrente der nach § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a) Doppelbuchstabe aa) EStG ein einkommensteuerpflichtiger Anteil von unter 50% ergeben sollte.

  • Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
    Ich denke, den Rentenbezugsmitteilung brauche ich nicht weiter anfordern, weil mein angegebener Basis-Brutto Wert stimmt mit der Angabe im Bescheid vom Finanzamt überein. Nur die weitere Berechnung des einkommensteuerpflichtigen Anteils ist abweichend. Kann es sein, dass die WISO Software die Ermittlung des Anteils mit einem falschen %-Satz vorgenommen hat?
    In der Erläuterung (Info WISO-Software) zur Besteuerung der Witwenrente steht auch eindeutig, dass 60% (bei einem Erhalt der Rente ab 2010) versteuert werden müssen. Also nicht nur die von der WISO-Software angegebenen 32%. Ich weiß nur nicht, warum das Programm das so nicht unterstellt hat. Oder ist das Finanzamt falsch?

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, den Rentenbezugsmitteilung brauche ich nicht weiter anfordern, weil mein angegebener Basis-Brutto Wert stimmt mit der Angabe im Bescheid vom Finanzamt überein. Nur die weitere Berechnung des einkommensteuerpflichtigen Anteils ist abweichend. Kann es sein, dass die WISO Software die Ermittlung des Anteils mit einem falschen %-Satz vorgenommen hat?

    Das Programm rechnet nicht falsch. Das Programm rechnet genau nach den von Dir eingegebenen Daten und da kann ein falscher Klick eben zu einer falschen Berechnung führen. Und Du benötigst i.d.R. zwingend die Leistungsmitteilung der Rentenstelle und solltest sogar den Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) einrichten, denn es gibt außer den reinen Zahlen auch sonstige Angaben/Daten die wichtig sein können.


    In der Erläuterung (Info WISO-Software) zur Besteuerung der Witwenrente steht auch eindeutig, dass 60% (bei einem Erhalt der Rente ab 2010) versteuert werden müssen. Also nicht nur die von der WISO-Software angegebenen 32%. Ich weiß nur nicht, warum das Programm das so nicht unterstellt hat. Oder ist das Finanzamt falsch?

    s.o.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke mal, der Fehler ist dadurch entstanden, dass nicht der Rentenbeginn der ursprünglichen vorausgegangen Rente, eingetragen wurde. Der steht auf der Rentenmitteilung .

    Dann würdest Du aber bei den ansonsten genannten Daten auch nicht auf 32% einkommensteuerpflichtiger Besteuerungsanteil kommen.

    Dann hat dieSoftware 32 % der gezahlten Witwenrente ausgerechnet und diese dann als zubesteuerndes Einkommen ausgewiesen. Ich habe die Steuererklärung so abgegeben.

  • Ich denke mal, der Fehler ist dadurch entstanden, dass nicht der Rentenbeginn der ursprünglichen vorausgegangen Rente, eingetragen wurde. Der steht auf der Rentenmitteilung .

    Dort steht auch der lebenslang bestehen bleibende Betrag, der nicht besteuert wird. Mit jeder Rentenerhöhung sinkt der steuerfreie Anteil nämlich, d.h. er ist inzwischen unter 50%