Ausländische Kapitalerträge mit schon eingezogener Quellensteuer, wo eintragen? -> Fehlermeldung

  • Hallo,


    leider konnte die Forensuche mir nicht weiterhelfen. Es gab zwar ähnliche Themen, die mir schon bei Advanzia weiter geholfen haben, aber nichts, was mir diese Frage beantwortet.


    wir haben über Savedo - Atlantico Bank (Portugal) im Jahr 2016 Erträge erwirtschaftet. Wir hatten zuvor Bescheinigungen vom Finanzamt für die verringerte Quellsteuer Bescheinigungen erhalten, sodass "nur" 15% Quellsteuer angefallen sind. Dafür habe ich von Atlantico eine Bescheinigung erhalten:

    Zitat von Atlantico

    Im Rahmen der anwendbaren Gesetze wird hiermit bestätigt, dass für oben genannten Kundenmit der portugiesischen Steuernummer *** für das Steuerjahr 2016 Quellensteuer inHöhe von 15,0% bzw. 12,00 EUR bezogen auf 80,00 EUR Zinsertrag erhoben wurde.

    Mir wurden also 72€ auf dem Konto gutgeschrieben.


    Nun habe ich Probleme, dies einzutragen, denn ich bekomme Fehlermeldungen.


    Ich habe dies versucht unter Zinsen und andere Kapitalerträge -> Steuerbescheinigungen
    und zwar die 80€ in Zeile 7 KAP (Höhe der Kapitalerträge), wobei hier laut dem Info-Fragezeichen daneben "Hierzu gehören folgende Kapitalerträge aus inländischen Kreditinstituten, die bereits dem Steuerabzug unterlegen haben" steht. Auszahlende Stelle ist aber ja Savedo.
    In Zeile 50 KAP (Angerechnete Ausländische Steuern) dann 12€.
    Hier habe ich aber dann ein großes rotes Ausrufezeichen, und beim Prüfen wird mir dies auch als Fehler gemeldet, eben weil keine inländischen Steuern angegeben wurden.


    Zweiter Versuch also unter "Übrige Kapitalerträge".
    Dort steht jedoch "Zu den übrigen Kapitalerträgen gehören Kapitalerträge, die bisher nicht dem Steuerabzug unterlegen haben wie beispielsweise:"
    Hier kann ich wundervoll bei Zeile 18 Ausländische Kapitalerträge meine 80€ eintragen.
    Aber wohin nun mit den 12€ Quellsteuer, die schon gezahlt wurden?
    Es gibt hier nur das "Ausländische Steuerabzugsbeträge KAP Zeile 51 52) - Sind ausländische Steuern angerechnet bzw. noch anzurechnen?
    Gebe ich hier ja ein, gibt es aber nur die "noch anzurechnenden Steuern" Zeile 51 sowie die "fiktiven Steuern" Zeile 52.
    Dann gibt es noch unten die Zeile 57 Zinsinformationsverordnung - wenn ich hier meine 12€ eintrage, tut es eigentlich genau das, was ich will (die Steuerrückzahlung steit ein wenig, da der Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist) - dies trifft laut der Programminfo jedoch nur auf die Staaten und abhängigen bzw. assoziierten Gebiete zu, die gelistet sind: Luxemburg, Österreich, Schweiz, Liechtenstein usw. NICHT Portugal.


    Eigentlich brauche ich ja für die zweite Sparte "Übrige Kapitalerträge" die Zeile 50 KAP. Wenn ich jedoch direkt in das Formular auf Zeile 50 klicke, wird mir nur die Möglichkeit, von dort zu einer "Steuerbescheinigung" zu kommen, wo ich ja dann wieder die Fehlermeldung bekomme, dass keine inländischen Steuern angegeben wurden.


    Wohin also damit?


    Vielen Dank, Martina.

  • Du musst über die Anlage AUS gehen - dorthin gehören Kapitalerträge, die im Ausland erzielt wurden.
    Allerdings solltest du dir hier keine großen Hoffnungen auf eine Steuerminderung machen. Die 15% Quellensteuer sind ähnlich wie die 25% Kapitalertragsteuer in Deutschland als Abgeltungssteuer konzipiert.

  • Ich stehe vor einem sehr ähnlichen Problem.


    Mir wurden also 72€ auf dem Konto gutgeschrieben.


    Du meinst vermutlich 68 € (da 80 € Zinsertrag - 12 € Quellensteuer) oder?



    Du musst über die Anlage AUS gehen - dorthin gehören Kapitalerträge, die im Ausland erzielt wurden.


    Bist du dir da sicher? Zeile 15 der Anlage KAP lautet ja extra "Ausländische Kapitalerträge", entsprechend habe ich da auch den Zinsertrag eingetragen
    ( inspirat, wie kommst du auf Zeile 18?)
    Die bezahlte Quellsteuer würde ich gerne in Zeile 50 ("Angerechnete ausländische Steuern") eintragen.
    Leider finde ich in der aktuellen Version vom WISO Sparbuch 2017 (hab die Windows-Version aber da es thematisch hier zu passt hab ich mir erlaubt es im Mac-Unterforum zu schreiben) keine Möglichkeit.


    Es gibt zwar die Frage "Sind ausländische Steuern angerechnet bzw. noch anzurechnen", aber dann kann man nur die "anzurechnenden" und nicht die bereits "angerechneten" eingeben. Siehe folgenden Screenshot:



    Ich hoffe, auf hilfreiche Hinweise zu dem Problem und vielleicht ja sogar ein Softwareupdate.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt zwar die Frage "Sind ausländische Steuern angerechnet bzw. noch anzurechnen", aber dann kann man nur die "anzurechnenden" und nicht die bereits "angerechneten" eingeben. Siehe folgenden Screenshot:

    Dann hast Du aber die Entscheidung über deren Anrechnung getroffen, was beileibe nicht für jeden Sachverhalt zutrifft. Was sagt denn die Steuerbescheinigung des deutschen Instituts dazu?


    Abgesehen davon must Du dich schon mal entscheiden, ob Du die mac-Version oder die Windows-Version nutzt. Wir werden dein Problem nicht an zwei stellen diskutieren. Und Doppelposting ist gemäß Forenregeln übrigens untersagt.

  • Bist du dir da sicher? Zeile 15 der Anlage KAP lautet ja extra "Ausländische Kapitalerträge", entsprechend habe ich da auch den Zinsertrag eingetragen

    Wenn du eine Bescheinigung eines deutschen Bankinstituts hast, ist dies richtig. Aber das habe ich aus deiner Eingangsfrage nicht herausgelesen.

  • Wenn du eine Bescheinigung eines deutschen Bankinstituts hast, ist dies richtig. Aber das habe ich aus deiner Eingangsfrage nicht herausgelesen.

    Auch dann sind die Einträge in der Anlage AUS zu machen! Weil die Quellensteuer je nach Land anders behandelt wird in der deutschen Einkommensteuer. Das Programm leitet einen bei Eingabe in der Anlage KAP weiter.

  • Abgesehen davon must Du dich schon mal entscheiden, ob Du die mac-Version oder die Windows-Version nutzt. Wir werden dein Problem nicht an zwei stellen diskutieren. Und Doppelposting ist gemäß Forenregeln übrigens untersagt.


    Ich nutze die Windows-Version. Da mein Fall aber dem vom Threadersteller inpirat (der vermutlich die Mac-Version verwendet) inhaltlich absolut entspricht, habe ich in diesem Thread geschrieben (eben genau um zu vermeiden, dass ein Problem an zwei Stellen diskutiert wird). Ein Doppelposting habe ich auch nicht erstellt (mein Thread im Windows-Bereich betrifft zwar auch die Anlage KAP aber dort ein ganz anderes Problem). Ich hoffe, dass mein Verhalten OK war und ist, falls nicht entschuldige ich mich.


    Dann hast Du aber die Entscheidung über deren Anrechnung getroffen, was beileibe nicht für jeden Sachverhalt zutrifft. Was sagt denn die Steuerbescheinigung des deutschen Instituts dazu?


    Ich habe nur eine "Erträgnisaufstellung" der Atlantico Bank mit Sitz in Portugal (auf Deutsch+Englisch). Auf der Steuerbescheinigung von Savedo (von dessen Konto wurde das Geld angelegt und danach auch wieder darauf zurück überwiesen) taucht der Betrag nicht auf.


    Offenbar habe ich die Menüführung missverstanden. Hier mal der Screenshot des Menüs das sich mir beim Punkt "Einkünfte aus Kapitalvermögen" bietet




    Ich denke es ist nachvollziehbar, dass ich versucht habe die Kapitalerträge aus dem Ausland bei "Andere Kapitalerträge" zu erfassen. Zumal auch der Unterpunkt gut dazu passt:




    Nur die Möglichkeit des Eintrages der bezahlten Quellensteuer fehlt halt (hätte die wie der Threadersteller) in Zeile 50 eingetragen, was eurer Meinung ja falsch ist. Da ihr da sicher mehr Ahnung habt (hab erst wenige Steuererklärungen gemacht und die Anlage KAP noch seltener genutzt) akzeptiere ich das.


    Im Prinzip habe ich jetzt zwei Fragenkomplexe:
    1) Wofür ist die obige Maske wo ich meine ausländischen Kapitalerträge ja eurer Meinung nach falsch eingetragen habe eigentlich gedacht?
    2a) Was gebe ich in Anlage AUS Zeile 6 ein? Scheinbar verweise ich da auf eine andere Stelle wo das Einkommen zusätzlich stehen muss?
    2b) Wie fülle ich die sonstigen Zeilen der Anlage AUS aus. Habe 75 € Zinsertrag, davon wurden 11,25 € Quellensteuer abgezogen und mir 63,75 € gutgeschrieben). Bin mir insbesondere Unsicher ob in Zeile 7 "Einkünfte" nun die 75 € oder die 63,75 € gehören und die 11,25 € Quellensteuer entsprechend in Zeile 9, 10 oder 11 müssen. Verstehe da die Menühilfen nicht wirklich und will es halt richtig machen.


    Ich hoffe, dass ihr mir da weiter helfen könnt und ich meine Steuererklärung dann bald abgeben kann. Schonmal vielen Dank!

  • Du hast den Hinweis in deinem Zitat nicht richtig gelesen bzw. falsch interpretiert. Dort steht


    Nach deinen Schilderungen handelt es sich aber um Banken ohne Sitz in Deutschland. Damit ist die Anlage AUS noch auszuwählen (unter Steuererklärung vorbereiten - Umfang meiner Steuererklärung festlegen). Dort können dann auch die Kapitalerträge richtig eingegeben werden.

  • Du hast den Hinweis in deinem Zitat nicht richtig gelesen bzw. falsch interpretiert. Dort steht


    Nach deinen Schilderungen handelt es sich aber um Banken ohne Sitz in Deutschland. Damit ist die Anlage AUS noch auszuwählen


    Ich hatte den von dir hervorgehobenen Hinweis halt so verstanden, dass er nur für "Kapitalerträge die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" gilt (da steht er ja drunter) und nicht für die weiter unten in einem separaten Block folgenden "Andere Kapitalerträge" (da steht der Hinweis so nicht dazu).


    Die Anlage AUS hatte ich nach euren Hinweisen schon selber gefunden (ging einfach über die Suchfunktion im WISO-Programm). Es wäre noch toll wenn jemand meine verbleibenden Fragen (siehe Ende meines vorherigen Beitrages) beantworten könnte. Vielen Dank.

  • Gehe einmal in übrige Kapitalerträge (siehe Anlage), dann Schritt für Schritt ausfüllen - die benötigten Felder werden dann eingeblendet, auch die für die gezahlten Quellensteuern im Ausland.


    Wir hatten zuvor Bescheinigungen vom Finanzamt für die verringerte Quellsteuer Bescheinigungen erhalten, sodass "nur" 15% Quellsteuer angefallen sind

    Das sind garantiert keine Bescheinigungen vom Finanzamt, sondern von den Banken, die diese Bescheinigungen ausstellen müssen.

  • Irgendwie werde ich hier immer verwirrter.
    Erst versuche ich die Dinge über das Menü "Einkünfte" - "Einkünfte aus Kapitalvermögen " - "Übrige Kapitalerträge" in die Anlage KAP ein zu tragen (wo ich allerdings nicht die Quellensteuer angeben kann). Dann heißt es, das sei falsch und ich müsse sie über "Einkünfte" - "Ausländische Einkünfte" in die Anlage AUS eintragen (wozu ich noch ein paar Fragen hatte was wo rein gehört).
    Jetzt zeigst du mir wieder den Menüpunkt "Übrige Kapitalerträge" (siehe auch den zweiten Screenshot in meinem vorvorherigen Post) und nennst ihn "KAP Ausland".
    Ich hoffe, dass du meine Verwirrung nachvollziehen kannst und es nochmal (für mich) verständlicher erklären kannst.

  • Hallo Hawking,


    hier scheint sich tatsächlich etwas geändert zu haben (ich gebe schon seit ein paar Jahren keine Anlage KAP mehr ab). Früher mussten die Erträge nach Ländern aufgegliedert werden und dies erfolgte in der Anlage AUS.
    Ich habe eben einmal meine Erträge 2016 in der Anlage KAP eingegeben (wobei ich nur Bescheinigungen deutscher Banken bzw. mit Niederlassungen in Deutschland habe). Man kann alles so wie von babuschka beschrieben eingeben.

  • Man kann alles so wie von babuschka beschrieben eingeben.

    Meinst du seine Erklärungen, dass das in die Anlage AUS gehört (so verstehe ich seinen Post vom 01.02.2017) oder seinen letzten wo von der Anlage KAP die Rede ist? Und wo gebe ich die gezahlte Quellensteuer ein?
    Ich finde in meinen Menü (in der Anlage KAP) kein Feld, siehe Screenshots in diesem Post.

  • Tut mir irgendwie fast leid aber ich verstehe es trotz eurer Bemühungen (danke dafür!) nicht.
    Ich habe mir babuschkas "KAP Ausland.jpg" angeschaut. Wenn ich die dort abgebildete Frage "Sind ausländische Steuern angerechnet bzw. noch anzurechnen" bejae öffnet sich der Unterpunkt den ich bereits davor in meinen Abbildungen Menu2.png und Screenshot.png gezeigt habe. Dort finde ich aber ja gerade keine Möglichkeit Steuern die bereits angerechnet sind (eben die Quellensteuer) an zu geben?
    Ganz unten in babuschkas "KAP Ausland.jpg" findet sich noch der Punkt "Quellensteuern nach der ZIV" aber das ist nach meinem Laienverständnis wieder was anderes?
    Ich hoffe, dass ihr das nochmal anders erklären könnt. Danke!

  • Mir ist bewusst, dass Doppelposts nicht gern gesehen sind, aber da mich die Frage nun schon drei Wochen von der Abgabe meiner ansonsten fertig seienden Steuererklärung abhält und der Fallkonstellation ja einheitlich nicht zu selten und die Lösung einigen hier wohl auch bekannt ist, wollte ich nochmal höflich nachfragen ob es mir jemand (für mich als Anfänger, der aber die anderen Themen aber hin bekommen hat, verständlich) erklären kann. Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    aber da mich die Frage nun schon drei Wochen von der Abgabe meiner ansonsten fertig seienden Steuererklärung abhält

    Wenn sich hier niemand in so einem Zeitraum mehr dazu meldet, kannst Du zwar gerne noch mal nachfragen (da hat niemand etwas dagegen, ist auch kein Doppelpost), aber an Deiner Stelle hätte ich da doch schon längst den Support kontaktiert.

    • Offizieller Beitrag

    Außerdem muss sich ja erst einmal ein Mac-Besitzer finden, der sich dazu äußern kann und möchte. Wir haben ja in letzter Zeit schon öfter die Erfahrung gemacht, dass es da in der Windows-Version und in der Mac-Version doch unterschiedliche Eingabemasken zu geben scheint.