Ausländische Kapitalerträge mit schon eingezogener Quellensteuer, wo eintragen? -> Fehlermeldung

    • Offizieller Beitrag

    Wir haben ja in letzter Zeit schon öfter die Erfahrung gemacht, dass es da in der Windows-Version und in der Mac-Version doch unterschiedliche Eingabemasken zu geben scheint.

    Und die Mac-User scheinen entweder nicht so zahlreich oder hilfsbereit oder auskunftsfreudig oder was auch immer zu sein. :whistling: Ist zumindest mein Eindruck.

    • Offizieller Beitrag

    Könnte Buhl uns ja mal so ein Teil kostenlos zur Verfügung stellen. Ist außerhalb meines Budgets. Zumal zweifelhafter Zusatznutzen gegenüber Bewährtem. :whistling:

  • Auflösung:


    1. Kapitalerträge aus dem Ausland gehören in die Anlage KAP, die haben in der Anlage AUS meist nichts verloren - einfach mal genauer recherchieren.


    2. Was für ein Problem hast Du damit, die 12 Euro Quellensteuer, welche DIr die Portugiesen abgezogen haben, in Zeile 51 einzutragen? Anrechnen im Sinne der deutschen Steuerformulare heißt, den Umstand berücksichtigen, dass Du schon ausländische Quellensteuer abgeführt hast, und dieser abgeführte Betrag sozusagen schon eine gewisse Anzahlung auf die deutsche Abgeltungssteuer ist. Dieser Vorgang des Anrechnens kann durch das Finanzamt erfolgen oder durch ein deutsches Geldinstitut, aber nicht durch ein ausländisches. Aus diesem Grund macht die Zeile 50 keinen Sinn, wenn Du Erträge von einem ausländischen Institut angibst.


    Nebenbei bemerkt bist Du in der glücklichen Lage, dass Dir nicht mehr Quellensteuer abgezogen wurde, als Du anrechnen lassen kannst (in der Regel auf 15% beschränkt). Im Falle von Dividenden wird mitunter das Doppelte und mehr an Quellensteuer abgezogen, und für den 15% übersteigenden Anteil musst Du dann den betreffenden Auslandsstaat bemühen.


    Zeile 57 ist nur für EU-Zinssteuer (ganz wenige Länder).


    Albert Einstein: "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man Philosoph sein; es ist zu schwierig für einen Mathematiker"

    Einmal editiert, zuletzt von mopsos () aus folgendem Grund: Formulierung verbessert

  • Hallo mopsos,


    so habe ich es letzendlich auch gemacht, weil ich ebenfalls die Info gefunden habe, dass AUS nichts für Kapitalerträge ist und mir der Aufwand für 12€ zu groß war.


    Es ging um die Tatsache, dass es den Sparerpauschbetrag gibt, und wenn man da noch "drin" (drunter) ist, sind die 12€ ja nicht "anzurechnen", sondern schon "angerechnet", d.h. schon abgezogen. Da hilft das Feld dann keinen Cent. Sobald man drüber ist, klappt es (ich hatte zum Spaß einfach mal zwei Nullen dran gehängt), und man erhält Steuern zurück.