Hallo zusammen,
mir wurde ein bestimmter GdB / GdS zuerkannt. Mit der Bescheinigung des Versorgungsamtes kann ich ja den entsprechenden Pauschbetrag in Anspruch nehmen. Der Bescheid ist mit unbefristeter Gültigkeit erlassen worden.
Jetzt ist vor dem Sozialgericht aber eine Klage gegen das Land auf Anerkennung eines höheren GdB anhängig. Falls die Klage Erfolg hat, würde mir ja rückwirkend ab Antragstellung ein höherer GdB zuerkannt werden, was auch einen höheren Pauschbetrag für die betroffenen Steuerjahre zur Folge hätte.
Wie kann ich das jetzt im Lohnsteuerjahresausgleich am besten machen, dass der Steuerbescheid aufgrund des anhängigen Verfahrens nur vorläufig hinsichtlich des Pauschalbetrages erlassen wird? Würde der Bescheid rechtskräftig und in 1 Jahr entscheidet dann das Sozialgericht, könnte ich gegen den rechtskräftigen Bescheid ja nicht mehr angehen.
Muss ich den aktuellen Pauschbetrag ansetzen und nach Erhalt des Steuerbescheids eine schlichte Änderung beantragen, gleichzeitig beantragen, über meinen Bescheid erst nach Urteil des Sozialgerichts zu entscheiden und den Änderungsantrag bis dahin ruhend zu stellen?
Oder ganz anders?
Danke für eure Hilfe
- Barca