Behindertenpauschbetrag

  • Hallo zusammen,


    mir wurde ein bestimmter GdB / GdS zuerkannt. Mit der Bescheinigung des Versorgungsamtes kann ich ja den entsprechenden Pauschbetrag in Anspruch nehmen. Der Bescheid ist mit unbefristeter Gültigkeit erlassen worden.
    Jetzt ist vor dem Sozialgericht aber eine Klage gegen das Land auf Anerkennung eines höheren GdB anhängig. Falls die Klage Erfolg hat, würde mir ja rückwirkend ab Antragstellung ein höherer GdB zuerkannt werden, was auch einen höheren Pauschbetrag für die betroffenen Steuerjahre zur Folge hätte.
    Wie kann ich das jetzt im Lohnsteuerjahresausgleich am besten machen, dass der Steuerbescheid aufgrund des anhängigen Verfahrens nur vorläufig hinsichtlich des Pauschalbetrages erlassen wird? Würde der Bescheid rechtskräftig und in 1 Jahr entscheidet dann das Sozialgericht, könnte ich gegen den rechtskräftigen Bescheid ja nicht mehr angehen.


    Muss ich den aktuellen Pauschbetrag ansetzen und nach Erhalt des Steuerbescheids eine schlichte Änderung beantragen, gleichzeitig beantragen, über meinen Bescheid erst nach Urteil des Sozialgerichts zu entscheiden und den Änderungsantrag bis dahin ruhend zu stellen? 8|


    Oder ganz anders?


    Danke für eure Hilfe


    - Barca

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich den aktuellen Pauschbetrag ansetzen ...

    ja


    und nach Erhalt des Steuerbescheids eine schlichte Änderung beantragen, gleichzeitig beantragen, über meinen Bescheid erst nach Urteil des Sozialgerichts zu entscheiden und den Änderungsantrag bis dahin ruhend zu stellen?

    Nein. Dafür gibt es eine eigenständige Berichtigungsvorschrift, da der Bescheid des Versorgungsamtes über den G.d.B. einen sogenannten Grundlagenbescheid darstellt. Einfach nach Abschluss des Klageverfahrens ggf. einen formlosen Änderungsantrag zu den ESt-Veranlagungen stellen unter Beifügung des Ausweises sowie etwaiger Zusatzbescheinigungen.

  • Oh, das ist ja noch einfacher als gedacht.


    Das heißt für mein Verständnis, dass bei Änderung eines "Grundlagenbescheides" durch ein Gericht auch nach 2 Jahren (so lange läuft der Prozess schon) noch eine Anpassung aller auf diesem Bescheid bestehenden Verwaltungsakte möglich ist ohne, dass das Finanzamt sagen kann "zu spät"?


    Vielen herzlichen Dank für die schnelle Hilfe :)

    • Offizieller Beitrag

    Das heißt für mein Verständnis, dass bei Änderung eines "Grundlagenbescheides" durch ein Gericht auch nach 2 Jahren (so lange läuft der Prozess schon) noch eine Anpassung aller auf diesem Bescheid bestehenden Verwaltungsakte möglich ist ohne, dass das Finanzamt sagen kann "zu spät"?

    Ja.


    Die Änderung erfolgt ggf. nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO (Abgabenordnung).


    Die Festsetzungsfrist/-verjährung richtet sich "kundenfreundlich" nach