Umsatzsteuererklärung Kleinunternehmer

  • Hallo zusammen,


    ich bin Kleinunternehmer und wollte gerade meine Umsatzsteuererklärung für 2016 machen.


    Dabei müssen die Felder 238 bzw. 239 (Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer) ausgefüllt werden. Weiter hinten dann noch ein paar Nullen...


    Das Feld 239 wird auch richtigerweise mit meinem Umsatz von 2016 ausgefüllt, das Feld 238 (Umsatz 2015) bleibt aber leider leer.
    Muss ich den Umsatz für 2015 dort selbst eintragen?


    Wenn ich testweise die Umsatzsteuererklärung für 2015 erstelle, passiert dasselbe. Das aktuelle Jahr wird befüllt, das alte Jahr bleibt leider leer.


    Mache ich irgendwas falsch? Oder ist das ein Bug von MB?


    liebe Grüße,
    como

  • Hey Como,


    wahrscheinlich lag im Jahr 2015 Dein Umsatz unter 17.500€.
    Erst ab 17.500€ muss und wird das Feld befüllt.


    ---> Korrektur siehe unten.

    Viele Grüße


    Andreas Bischof
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  • wahrscheinlich lag im Jahr 2015 Dein Umsatz unter 17.500€.


    Erst ab 17.500€ muss und wird das Feld befüllt.

    Das ist falsch! Der Umsatz 2015 muss manuell eingetragen werden. Dies dient nämlich der Kontrolle der Kleinunternehmereigenschaft (im Vorjahr unter 17.500 € und im laufenden Jahr unter 60.000 €).

    • Offizieller Beitrag

    Das ist falsch! Der Umsatz 2015 muss manuell eingetragen werden. Dies dient nämlich der Kontrolle der Kleinunternehmereigenschaft (im Vorjahr unter 17.500 € und im laufenden Jahr unter 60.000 €).

    Genau so ist es.

  • Ist dann das Steuerformular falsch?


    Hier heißt es ganz deutlich:
    Die Zeilen 33 und 34 sind nur auszufüllen, wenn der Umsatz 2015 (zuzüglich Steuer) nicht mehr als

    17 500 EUR betragen hat und auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG nicht verzichtet worden ist.


    Somit ist nach meiner Auffassung eine Eintragung hier unter 17.500€ nicht notwendig.

    • Offizieller Beitrag

    Die Zeilen 33 und 34 sind nur auszufüllen, wenn der Umsatz 2015 (zuzüglich Steuer) nicht mehr als 17 500 EUR betragen hat und auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG nicht verzichtet worden ist.

    Genau.


    Und eben deshalb ist diese Schlussfolgerung von Dir falsch.

    Somit ist nach meiner Auffassung eine Eintragung hier unter 17.500€ nicht notwendig.


    Die Zeilen 33 und 34 sind immer gemeinsam auszufüllen.


    Einfach auch einmal die Erläuterungen zur USt-Erklärung, insbesondere den Angaben zur Kleinunternehmerregelung, durchlesen.


    USt-erklaerung-2016.pdf

  • Vielen Dank für eure Hilfe!


    Ich werde das Feld dann manuell ausfüllen - schade, dass dies nicht automatisch funktioniert :/


    btw:

    ..und im laufenden Jahr unter 60.000 €

    Ich kenne nur eine 50.000er Grenze für das laufende Jahr und die ist auch nur "voraussichtlich" (am 1.1. zu schätzen).
    Wer im Onlinehandel - besonders auf der Amazon Plattform - seinen Umsatz am 1.1. richtig bzw. genau einschätzen kann, Respekt ;)
    Das Finanzamt kann bei einem Umsatz von >50.000€ verlangen, dass man seine Schätzung/Berechnung vorlegt. Wenn man die solide belegen kann kann man auch gerne 6-stellig werden ohne Umsatzsteuer für das dann letzte Jahr als KU nachzahlen zu müssen.


    liebe Grüße,
    como

  • Sorry about that!
    Ich glaube wir haben da ein wenig aneinander vorbeigeredet.


    Meine erste Antwort war nicht ganz richtig - Danke für den Hinweis (habe das jetzt auch deutlich gestrichen, falls einer auf die Idee kommt nur die erste AW zu lesen).


    Ja... Zeile 33 und 34 sind gemeinsam auszufüllen - aber nur sofern weniger als 17.500€ im Vorjahr (voraussichtlich nicht mehr als 50.000 im laufenden) rauskommen.


    Ich werde das direkt weitergeben, da auch bei der Plausibilitätsprüfung keine Fehlermeldung von Elster erscheint, wenn nur eines der beiden Felder befüllt ist.
    Offensichtlich ist die Elster ebenfalls etwas unaufmerksam.
    --> Edit: Sobald mehr als 17.500€ drin stehen im Vorjahr schimpft die Elster dann doch. Fehlt der Wert ganz (also auch keine 0) dann ist Funkstille.


    @como sorry für die Verwirrung.

  • Meine erste Antwort war nicht ganz richtig - Danke für den Hinweis (habe das jetzt auch deutlich gestrichen, falls einer auf die Idee kommt nur die erste AW zu lesen).


    Ja... Zeile 33 und 34 sind gemeinsam auszufüllen - aber nur sofern weniger als 17.500€ im Vorjahr (voraussichtlich nicht mehr als 50.000 im laufenden) rauskommen.

    Danke für die Richtigstellung - die Folgerung ist nämlich: wenn im Vorjahr Umsätze > 17.500 €, dann muss die Umsatzsteuererklärung ausgefüllt werden, weil die Kleinunternehmerregelung nicht mehr gilt.