Pendlerpauschale

  • Hallo


    mein Vater ist Beamter bei der Bundeswehr! letzte Jahr war es dann so das ich nur noch 2 Tage die Woche an meinem Standort war, die restlichen 3 wurde ich an einen 2.Standort geschickt.


    kann ich den 2.Standort als Dienstreise absetzten oder als 2.Tätigkeit, wobei ich aber nur 1 AG habe

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    • Offizieller Beitrag

    kann ich den 2.Standort als Dienstreise absetzten

    Sollte so sein. Wobei natürlich steuerfreie Reisekostenentschädigungen bzw. auch Trennungskostenentschädigungen seitens des AG an-/gegenzurechnen sind.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde den BMF-Erlass dazu mal lesen. Aber Deine uneingeschränkte Versetzungsbereitschaft im gesamten Bundesgebiet hat nichts mit der einkommensteuerlichen 1.Tätigkeitsstätte zu tun.

    • Offizieller Beitrag

    mein Vater ist Beamter bei der Bundeswehr! letzte Jahr war es dann so das ich nur noch 2 Tage die Woche an meinem Standort war, die restlichen 3 wurde ich an einen 2.Standort geschickt.

    Um wen geht es denn überhaupt - um den Vater oder um Dich? ?(

  • meine Vater. Ich mache aber seine Steuererklärung!


    also ist es nicht möglich 2.Tätigkeitsstätten zu haben? Wenn nein, woher weißt ich welcher der 2.Standort ist? Den dieses Jahr ist es so das er 1 Woche in A ist und 1Woche in B.

  • also ist es nicht möglich 2.Tätigkeitsstätten zu haben?

    Das hat keiner hier gesagt. Aber du solltest dir einmal den Reisekostenerlass durchlesen, und dann muss dein Vater mit seinem Vorgesetzten reden - der muss im Zweifel sagen, was 1. Tätigkeitsstätte ist. Wenn er das nicht macht, gelten die Vorgaben des Reisekostenerlasses (danach wäre hier


    nur noch 2 Tage die Woche an meinem Standort war, die restlichen 3 wurde ich an einen 2.Standort geschickt.

    im Zweifel die 1. Tätigkeitsstätte nämlich der 2. Standort).


    dieses Jahr ist es so das er 1 Woche in A ist und 1Woche in B.

    Das wäre ein Grenzfall (50:50), aber auch hier gibt es im Reisekostenerlass eine Regelung.


    Zum Nachlesen: https://www.haufe.de/steuern/f…form-2014_164_201144.html mit weiteren Verweisen, unter anderem auf das BMF-Schreiben.

  • kann man den Standort jede Woche wechseln oder wann ist der AG berechtigt die 1.Tätigkeitsstätte zu ändern?


    Mein Vater arbeitet schon seit 20Jahre dort.

  • keiner eine Antwort.


    Was ich rausgelesen habe. ist das wenn eine neue 1.Tätigkeitsstätte benannt wird, muss diese für min. 48Monate sein. Was ist wenn der AG das öfters wechselt. z.B. übertrieben jede Woche?

  • Was ist wenn der AG das öfters wechselt. z.B. übertrieben jede Woche?

    Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist bislang keine 1. Tätigkeitsstääte benannt.


    Wir dürfen dir hier keine Steuerberatung bieten - bitte lies den Erlass oder wende dich an den AG deines Vaters oder an eine zut Steuerberatung befugte Person oder Einrichtung.

  • Warum gibt es das Forum dann wenn man sich nicht helfen darf?


    Nur mal das ich das richtig verstehe: Änderung der 1.Tätigkeitsstätte ist nur möglich wenn es für min. 48Monate die 1.Tätigkeitsstätte sein soll und nicht das man "täglich" die Tätigkeitsstätte wechselt!


    An wenn wendet man sich als Beamter?

    • Offizieller Beitrag

    Ob es allerdings für Beamte prinzipiell andere Regelungen gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Warum sollte es? Das EStG ist für alle AN gleich und somit gilt der Erlass auch für alle AN gleichermaßen. Ausschließlich der vorliegende Sachverhalt ist maßgeblich und einkommensteuerrechtlich zu prüfen.

  • Da auch Beamte bei der Bundeswehr Dienstposten bekleiden, befragen Sie Ihren Vater was die Grundlage für den jeweiligen Standort ist. Ich vermute sowas in die Richtung wie irgendwann mal auf einen Dienstposten versetzt worden und an den anderen Standort abgeordnet...


    Wenn die Grundlagen klar sind, ist es relativ einfach das Schreiben des BMF anzuwenden.

  • Hallo


    ich hoffe die Frage geht noch zu beantworten.


    kann der AG auch während des Jahres die 1.Tätigkeitsstätte ändern oder ist ein Wechsel nur zum Ende des Jahres möglich!

  • Warum sollte das nur zum Jahreswechsel möglich sein?


    Beispiel: Arbeitgeber verlegt zum 1. März Produktionsstätte in ein neues Gewerbegebiet im selben Ort - also ändert sich für alle von der Verlegung Betroffenen zu diesem Zeitpunkt die Adresse der 1. Tätigkeitsstätte.


    Warum sollte es? Das EStG ist für alle AN gleich und somit gilt der Erlass auch für alle AN gleichermaßen.

    Danke

  • jetz mal ne Frage die sicher beantwortet werden darf.


    bei Reisekosten gibt es pro km 0,60€ zurück. letztes Jahr waren es lt. Wiso nur 0,30€.


    hatte mich schon gewundert das die Reisekosten so hoch sind


    Hab den Fehler/Änderung gefunden. Bisher war von der Strecke, jetzt von der Entfernung gesprochen!

  • Hab den Fehler/Änderung gefunden. Bisher war von der Strecke, jetzt von der Entfernung gesprochen!

    Bei Reisekosten sind immer die gefahrenen Kilomentern, also die Strecke, gemeint. Die Entfernung ist bei der sog. "Entfernungspauschale" in Bezug auf die Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte gemeint.


    Da ich selber auch Reisekosten habe/hatte, bin ich mir sicher, daß im Sparbuch auch in den letzten Jahren immer von 0,30 € je gefahrenen Kilomenter die Rede war - also für Hin- und Rückfahrt 0,60 € je Entfernungskilometer.


    Aber vielleicht stellst Du die Screenshots hier ein, die zeigen, daß bisher von der Strecke die Rede war, jetzt aber von der Entfernung. Das würde mich nämlich stark wundern, weil bei der Entfernungspauschale immer von der kürzesten Strecke (meistens der Weg, möglich ist aber auch die Zeit) die Rede ist, nie von der Hälfte der gefahrenen Kilomenter.