Lohnnachweis übertragen

  • Hallo zusammen,


    ich habe die Stammdaten gem. Anleitung nach dem Update abgerufen, die Werte wurden auch zurückgemeldet und sind verarbeitet. Jetzt kann ich allerdings keinen Lohnnachweis übertragen. Wenn ich über ÜBERGEBEN/AUSWERTEN -> STAMMDATEN (Stammdatenabruf und Lohnnachweis übertragen) gehe, taucht bei ART DER DATEN nur der Stammdatenabruf auf. Wenn ich richtig gelesen habe, sollte mit dem letzten Update ja auch das elektr. Übertragen möglich sein.
    Ht jemand eine Idee, woran das liegen kann?


    Vielen Dank und viele Grüße
    Toggle

  • Hallo Toggle,


    habe gestern wegen der noch ausstehenden Übermittlung des Lohnnachweises 2016 bei der Hotline angerufen. Der Mitarbeiter hat zuerst gar nicht verstanden, was ich für ein Anliegen habe (lag bestimmt an meiner laienhaften Formulierung). Etwas später in unserem Gespräch habe ich ihn dann so verstanden, dass der Lohnnachweis automatisch mit dem Monatsabschluss Januar 2017 generiert wird und dann übermittelt werden kann. Habe es noch nicht ausprobiert. Hoffe, dass ich ihn nicht missverstanden habe und nun die Übersendung des Lohnnachweises 2016 reibungslos klappen wird.


    Liebe Grüße
    EnnaPeel

  • Hi,


    danke für Deine Anwort. Den Monatsabschluss habe ich bereits gemacht. Die Möglichkeit zum Senden des Lohnnachweises aber entweder übersehen oder war nicht vorhanden.
    M.E. müssten ja mit Erledigung des Ausgangs-/Eingangsdaten zum Lohnnachweis auch bei der Annahmestelle einsehbar sein. Dort ist der Reiter Lohnnachweis aber leer. Automatisch scheint also nichts zu passieren.


    LG

  • Hallo zusammen,
    ich möchte das Thema noch mal aufgreifen. Wir reden hier über die Daten für die Berufsgenossenschaft. Auch ich erhalte in der Maske nur die Möglichkeit zum Stammdatenabruf (was ich bereits nach der PDF-Anleitung von Buhl gemacht habe) . Eine Möglichkeit zur Übertragung des Lohnnachweises wird mir nicht angezeigt. Der Monatsabschluss Januar ist durch. Eine aktuellere Programmversion liegt nicht vor. Die Abgabefrist für die BGN ist der 13.2....heute ist der 11.2....hat jemand eine Lösung gefunden ??


    LG
    Seneca

  • Vielen Dank Maulwurf,
    ...dann haben wir ja noch Zeit...(grins)


    Eine Anmerkung noch: Die pdf.Anleitung zum Stammdatenabruf ist ja ganz prima. Die zur Stundenberechnung auch. Kann man bei Buhl vielleicht anregen, eine zusammenfassende Anleitung zu erstellen....inklusive Stundeneinstellungen (Wochenstunden/ Monatsstunden) über Fehlermeldungen, wie " sie haben ..Stunden manuell vorgegeben, aber es liegen Fehlzeiten vor" bis hin zum abzugebenden Lohnnachweis . Das wär doch mal was..


    LG
    Seneca

  • Ja, das wäre hilfreich :thumbsup: aber so eine komprimierte Anleitung " Alles, was Sie rund um den Jahreswechsel beachten müssen", kenne ich nur von anderen (höherpreisigen) Programmen :rolleyes:


    Ein beruhigtestes Wochenende..

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    Update kommt, ob noch heute oder dann morgen, steht in diesem Moment noch nicht fest. Und zu unser aller Beruhigung noch kurz ein Zitat von der DGUV-Internetseite:


    "Im Rahmen der Qualifizierungsphase werden jedoch keine Sanktionen verhängt, wenn der digitale Lohnnachweis für 2016 verspätet nach dem Meldetermin im 1. Halbjahr 2017 übermittelt wird."
    (http://www.dguv.de/de/versiche…ren/faq/fristen/index.jsp)


    Also: Das Update kommt rechtzeitig, und selbst wer dann wider Erwarten trotzdem noch Schwierigkeiten bei der Übertragung haben sollte, braucht derzeit keine negativen Konsequenzen zu fürchten.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Ist es normal, dass im Fenster "Versenden von Daten im Bereich der Berufsgenossenschaft" unter "Zusammenfassung" steht:


    Anzahl der Versicherten: 0
    Anzahl der UV-Daten: 0


    Obwohl es einen Mitarbeiter gibt, der 2016 durchgängig gearbeitet hat?

  • Moin,


    konntest Du denn den Lohnnachweis an sich fehlerfrei erstellen? Beim Versand sollte schon die richtige Mitarbeiterzahl stehen - übrigens *alle* Mitarbeiter, nicht nur ganzjährig Beschäftigte; diejenigen, die nur einen Teil des Jahres angestellt waren, werden dann durch die "geleisteten Arbeitsstunden" anteilig erfasst.


    Gruß
    Maulwurf

  • Wie an verschiedenen Stellen bemerkt wurde, drohen ja dank der Übergangsfrist keine Sanktionen - wie ich persönlich finde, ein schwacher Trost - mal wieder ein Update "fünf Minuten vor der Angst" :huh: ...


    Wäre nett, wenn Du weiter berichtet :)

  • Hallo,
    ich habe nach wie vor keine Daten für 2017 zurück bekommen, und kann demnach nach wie vor 2017 nicht verarbeiten! Habe die Daten inzwischen mehrmals gelöscht und wieder übertragen! Da 2016 schon vor Wochen verarbeitet werden konnte, verstehe ich das ganze auch nicht mehr! Da nützt mit das Update auch nichts!

  • Hallo zusammen
    Ich bin soweit nach den Anleitungen vorgegangen. Wenn ich nun den Lohnnachweis für 2016 übertragen will erhalte ich nach dem Absendevorgang eine Fehlermeldung. " Für folgende Mandanten / Betriebsstätten wurde der Lohnnachweis nicht erstellt und versendet:
    Bistro - In Betriebsstätte (0 - Hauptbetrieb) ist für die Berufsgenossenschaft 1 im Jahr 2016 ein Beitragsmaßstab von 0 hinterlegt. Dieser Wert ist nicht zulässig.
    Es wird empfohlen, vor dem erneuten Versand die Rückmeldung der DGUV erneut verarbeiten zu lassen."


    Dann folgt eine Anleitung zur erneuten Verarbeitung im Hotline-Modus. Dem bin ich ebenfalls gefolgt. Es wird die Meldung generiert, dass keine Daten zur Verarbeitung vorliegen.


    Wenn ich die 'Abgerufenen Meldungen' bei Parameter/Einzugsstellen/Annahmestellen/DGUV einsehe, liegen dort vier Dateien, die alle keine Fehlermeldungen enthalten.


    Es irritiert mich zudem folgendes: im oben genannten Zitat steht, dass ein Betragsmaßstab von 0 im Jahr 2016 hinterlegt ist. Schaue ich dort nach, stimmt das auch. Für das Jahr 2017 ist jedoch ein Beitragsmaßstab von 1 hinterlegt, der vermutlich korrekt ist. Warum nicht für 2016? Manuell lässt sich das nicht einstellen. Weiß jemand Rat?
    LG Seneca

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Seneca,


    zunächst einmal gehe ich davon aus, dass tatsächlich im Jahr 2016 auch Mitarbeiter abgerechnet wurden und die Stamm- und Abrechnungsdaten für 2016 keine Fehler enthalten. Des Weiteren setze ich voraus, dass Sie den Stammdatenabruf über unser Programm vorgenommen haben und die Daten zu den Gefahrtarifstellen für 2017 per elektronischem Abruf ins Programm gekommen sind und nicht manuell über den Workaround, den wir ebenfalls einmal gepostet hatten.


    Die Null als Beitragsmaßstab für das Jahr 2016 deutet auf einen fehlgeschlagenen Stammdatenabruf für dieses Jahr hin. Sind denn Gefahrtarifstellen in der Betriebsstätte für 2016 bzw. den Zeitraum „Bis 2016“ vorhanden und auch den Mitarbeitern zugeordnet? Und existieren eventuell zwei Betriebsstätten?


    Direkt nach Einbindung des Stammdatenabrufs in unsere Lohnsoftware war noch die Reihenfolge des Abrufs wichtig: Wer zuerst die Daten für 2017 abgefragt hatte, konnte eventuell die Daten für 2016 nicht mehr nachträglich abrufen. Das ist zwar inzwischen per Update behoben. Allerdings weiß ich natürlich nicht, wann Sie Ihren Stammdatenabruf ursprünglich gestartet hatten.


    Deshalb würde ich empfehlen, beide Stammdatenabrufe, also für 2016 und für 2017, zurückzusetzen, den Abruf für 2016 noch einmal vollständig durchzuführen (also Anfrage und Abruf) und erst nach erfolgreichem Abgleich für 2016 inklusive einer Zahl ungleich null im Beitragsmaßstab den Abruf für 2017 erneut vorzunehmen und den Lohnnachweis zu übertragen.


    Erstellen Sie dazu zunächst bitte unbedingt eine Mandantenspezifische Vollsicherung über „Datei > Datensicherung > Bereitstellen“. Anschließend beachten Sie bitte die Hinweise in der Anleitung „4. Der Stammdatenabruf soll storniert und erneut vorgenommen werden“ im Thread https://www.buhl.de/wiso-software/forum/index.php/Thread/76828-Neue-Version-17-0-5634-ist-online-u-a-Anpassungen-und-ggf-Neuversand-DGUV-Stammd/?postID=317856&highlight=Parameterfenster#post317856


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Hallo Herr Diel
    Zunächst, die von Ihnen genannten Voraussetzungen sind erfüllt, das Programm hat die Zuordnung der Gefahrtarifstellen für 2016 bestätigt und es gibt auch nur eine Betriebsstätte.
    Ich habe den Abruf zurückgesetzt und neu gestartet und heute die Daten abgeholt. Insgesamt sind 10 Dateien gekommen. Man kann die unter der Annahmestelle DGUV auch einsehen.
    Ruft man jedoch externe Meldungen verarbeiten auf, erhält man die Meldung, dass keine Daten vorliegen. Ich bin dann trotzdem in der Verarbeitung nach Anleitung weiter gegangen und es ließen sich auch nochmals die Mitarbeiter für 2016 zuweisen. Aber nach wie vor wird für 2016 kein Beitragsmaßstab angezeigt (das Feld ist leer) und für 2017 wird der Beitragsmaßstab 1 angezeigt.
    Ich bin ratlos
    Im Menü Auswerten/Übertragen hat die Liste aus Berufsgenossenschaft drucken durchaus die richtigen Werte für 2016. Diese verwende ich ja auch für die bisherige manuelle Übertragung an die Berufsgenossenschaft. Werte sind also im System.


    Mit verzweifelt freundlichem Gruß


    Seneca