Wohnsitzwechsel im Steuerjahr 2016 - Arbeitswege wie korrekt angeben?

  • Hallo erstmal!


    Ich habe jetzt meine Steuererklärung jetzt mehrere Jahr nicht mehr selbst bearbeitet. Für 2016 mache ich mir wieder die Mühe.


    Nun meine Frage:


    Ich war das gesamte Jahr bei dem selben Arbeitgeber bzw ersten Tätigkeitsstätte tätig. Ich bin allerdings im Sep umgezogen (privat veranlasster Wohnsitzwechsel). Bis Sep bin ich wöchentlich gependelt (420km), nach dem Umzug in die Nähe des Dienstortes täglich (40km).
    Wie gebe ich das bei WISO Steuer 2017 korrekt an? Ich habe es jetzt mit zwei Einträgen bei der ersten Tätigkeitsstätte (im Bereich Werbungskosten) mit der identischen Adresse der ersten Tätigkeitsstätte aber unterschiedlichen Zeiträumen versucht. Berücksichtigt sind natürlich die unterschiedliche Anzahl der Fahrten (im ersten Zeitraum wöchentlich - im zweiten Zeitraum ab Sep dann täglich, natürlich bei angepassten km)


    Bei der Prüfung wird nun ein Fehler generiert: WISO meckert das ich natürlich mehrere Einträge im Bereich der ersten Tätigkeitsstätte gemacht habe obwohl ich keinen Arbeitgeberwechsel (nur eine Lohnsteuerbescheinigung) hatte. Darin heißt es "Ein Arbeitnehmer kann nicht mehr als eine regelmässige Arbeitsstätte haben." Habe ich ja nicht - kann ich das also so lassen und den Wohnsitzwechsel dann einfach durch meine Umzugsmeldung dem FA bestätigen? Oder gibt es einen cleveren Weg um den Wohnsitzwechsel in die Steuererklärung einzubauen und dann bei den Fahrtkosten zu berücksichtigen.


    Mit freundlichen Grüßen Ben

    • Offizieller Beitrag

    Ich war das gesamte Jahr bei dem selben Arbeitgeber bzw ersten Tätigkeitsstätte tätig. Ich bin allerdings im Sep umgezogen (privat veranlasster Wohnsitzwechsel). ... .

    Wirklich nur privat veranlasster Umzug bei Umzug Richtung 1. Tätigkeitsstätte? ?(


    Bis Sep bin ich wöchentlich gependelt (420km), ... .

    Wobei ich da eher an eine, vielleicht auch analoge, Anwendung der Regelungen zur doppelten Haushaltsführung denke. Oder bist Du vom Wohnort direkt zur Tätigkeitsstätte gefahren und hast Deine Arbeit aufgenommen? ?(

  • Hallo entejens und miwe4 und Danke für eure Antworten.


    Kurz zur Vorgeschichte:


    Ich bin bis 2015 verheiratet gewesen. 2014 gingen meine Exfrau und ich auseinander. Ende 2014 gab ich unsere (ehemals) gemeinsame Wohnung in Jena auf. Ich zog in das Haus meiner Mutter. An meinem Dienstort bewohnte ich eine unentgeltliche Unterkunft. Die doppelte Haushaltsführung wurde 2015 nicht anerkannt obwohl mein Lebensmittelpunkt bis dahin in Jena war und ich zB dort auch in einem Verein engagiert war. Nur berücksichtigungsfähige Unterkunftskosten hatte ich nicht. Schlussendlich lief es darauf hinaus das ich letztes Jahr fast 7 Monate auf die Rückzahlung wartete und entsprechend gekürzt wurde. 2016 habe ich die Zelte in Jena abgebrochen und habe lange nach einer schönen, neuen eigenen Wng gesucht und gefunden. Die dienstliche Unterkunft an der Dienststätte gab ich auf.


    Dieses Jahr will ich mich nicht wieder rumärgern und lasse die doppelte Haushaltsführung deswegen weg. Obwohl ich bei einem "neuen" FA abgebe schätze ich die Chancen auf Anerkennung gegen 0 ein.


    Mit freundlichen Grüßen Ben

  • Hallo Ben,
    ich tät es trotzdem versuchen - wenn Du die Bedingungen für die DHF erfüllst. Da Du z. B. im Haus Deiner Mutter wohntest (abgeschlossene Wohnung oder in der Wohnung der Mutter), solltest Du auch eine entsprechende Beteiligung an den Kosten nachweisen können.


    Die Kosten des Umzugs sollten auch absetzbar sein, denn miwe4 hat ja offensichtlich zu recht vermutet, daß der Umzug beruflich bedingt war:

    2016 habe ich die Zelte in Jena abgebrochen und habe lange nach einer schönen, neuen eigenen Wng gesucht und gefunden. Die dienstliche Unterkunft an der Dienststätte gab ich auf.


    Gruß
    entejens

    • Offizieller Beitrag

    Die Fahrtkosten sind auf jeden Fall analog doppelter Haushaltsführung zu ermitteln, auch wenn keine Kosten der Unterbringung anerkannt werden. Du fährst ja nicht morgens 420km von der Wohnung zur Arbeit und beginnst direkt Deine Tätigkeit, sondern wahrscheinlich fährst Du abends und dann zu Deiner Unterbringungsstelle. Du hast also definitiv keine Fahrt Wohnung <-> 1. Tätigkeitsstätte, sondern Familienheimfahrten.


    Die Umzugskosten sind davon unabhängig zu prüfen. Abziehbar m.E. in jedem Fall, ggf. vielleicht mit gekürzten Pauschalen.