Arbeitszimmer/WG Zimmer

  • ahoi,


    ich stehe vor folgender Situation: ich habe im Jahr 2016 einige Monate in Telearbeit (also komplett von Zuhause aus, im Arbeitsvertrag auch so vorgesehen) gearbeitet. Zu diesem Zeitpunkt wohnte ich noch in einer Wohngemeinschaft - dementsprechend hatte ich natürlich kein gesondertes "Arbeitszimmer".


    Das ganze wird noch dadurch verkompliziert, dass die andere Person in der WG ab einem gewissen Zeitpunkt meine Lebenspartnerin war/wurde und wir dann auch irgendwann offiziell beide Hauptmieter waren (vorher bestand ein Untermietvertrag). Ab diesem Zeitpunkt war das fragliche Zimmer dann nur noch ein reines Arbeitszimmer, da wir ein gemeinsames Schlafzimmer hatten und auch der Rest der Wohnung natürlich komplett gemeinschaftlich war.


    Kann ich die Miete/Nebenkosten steuerlich geltend machen (ganz oder anteilig) und wie muss ich das ggf. angeben (WISO Steuer:start 2017)?


    Danke und Gruß


    elstarr

    • Offizieller Beitrag

    Ab diesem Zeitpunkt war das fragliche Zimmer dann nur noch ein reines Arbeitszimmer, da wir ein gemeinsames Schlafzimmer hatten und auch der Rest der Wohnung natürlich komplett gemeinschaftlich war.


    Kann ich die Miete/Nebenkosten steuerlich geltend machen (ganz oder anteilig) und wie muss ich das ggf. angeben (WISO Steuer:start 2017)?

    Bei dem geschilderten Sachverhalt würde ich dieses ohne geänderten Mietvertrag und ohne geänderte Mietzahlungen verneinen.

  • Bei dem geschilderten Sachverhalt würde ich dieses ohne geänderten Mietvertrag und ohne geänderte Mietzahlungen verneinen.

    der Mietvertrag wurde ja dann wie gesagt geändert, d.h. ab diesem Zeitpunkt müsste es dann klappen?


    Wird der Fall "Arbeitnehmer macht Homeoffice und wohnt in WG" dann eigentlich gar nicht berücksichtigt? Das dürfte ja eigentlich nicht soooo selten sein?


    danke für die Auskunft!

  • ergänzend: es muss sich auch um ein Arbeitszimmer handeln, was hier wahrscheinlich zumindest fraglich sein könnte. Hier sollte der TE sich mit der Rechtsprechung des BFH aus dem letzten Jahr auseinandersetzen.
    Hinweise zum Beispiel hier: -

  • ergänzend: es muss sich auch um ein Arbeitszimmer handeln, was hier wahrscheinlich zumindest fraglich sein könnte. Hier sollte der TE sich mit der Rechtsprechung des BFH aus dem letzten Jahr auseinandersetzen.
    Hinweise zum Beispiel hier:

    danke, ja das hatte ich grundsätzlich schon gelesen - es schien mir nur, dass diese Infos den Fall "WG Zimmer" im Grunde überhaupt nicht abbilden. Ab dem Zeitpunkt des geänderten Mietvertrags war es dann ja wie gesagt auch (dann eben auch "offiziell") nur noch ein reines Arbeitszimmer, d.h. dann werde ich das wohl erst ab diesem Zeitpunkt geltend machen (können)

  • wollte gerade den zweiten Zeitraum entsprechend eintragen (also den Zeitraum in welchem ich dann bereits auch Hauptmieter war und das Arbeitszimmer nur noch beruflich genutzt wurde) - bin mir allerdings nicht sicher, wie ich das berechnen soll/darf/muss...von der Gesamtmiete für die Wohnung (inklusive Arbeitszimmer) habe ich die Hälfte gezahlt, also kann ich dann einfach die halbe Miete pro Monat ansetzen?


    Theoretisch wäre es natürlich eigentlich ein höherer Anteil, da das Arbeitszimmer ja nur von mir genutzt wurde, aber sei's drum...

  • hey,


    ich hatte das in einem anderen Thread schon mal angesprochen, aber bin mir nicht sicher, ob der Sachverhalt ausreichend klar geworden ist. Daher noch mal hier in allgemeiner Form:


    A und B leben zusammen in einer Wohnung, sind aber nicht verheiratet. Beide stehen auf dem Mietvertrag. Die Miete wird vom Konto von B abgebucht. A übergibt seinen Anteil der Miete i.d.R. in bar bzw wird diese mit diversen anderen Ausgaben verrechnet. In der Wohnung gibt es ein Arbeitszimmer, das (ausschließlich) A für seine berufliche Tätigkeit (Telearbeit) nutzt. Es kann davon ausgegangen werden, dass dieses Arbeitszimmer grundsätzlich in voller Höhe abzugsfähig ist.


    Fragen:


    - nach welcher Formel wäre der abzugsfähige Betrag für das Arbeitszimmer in der Einkommenssteuererklärung von A zu ermitteln?
    - rein praktisch: besteht unter diesen Umständen (keine regelmäßigen Überweisungen von A an B) überhaupt eine Aussicht auf Anerkennung? Wie kann A seine Ausgaben ggf. glaubhaft machen?


    Danke und Gruß

  • nach welcher Formel wäre der abzugsfähige Betrag für das Arbeitszimmer in der Einkommenssteuererklärung von A zu ermitteln?

    Es gilt die allgemeine Flächenformel!


    Wie kann A seine Ausgaben ggf. glaubhaft machen?

    Glaubhaft macht man immer mit Nachweisen, also Rechnungen, Bankbelegen etc. Die Barzahlungen deiner Mitbewohnerin kann sie z. B. schriftlich bestätigen, das sind dann ja Erstattungen (möglicherweise hat sie ja auch Bankbelege für die Übernahme der Kosten). Dies muss dann bei der als Erstattung gegen die Kosten, die du ansetzt gerechnet werden.

  • Fragen:

    die werden Hier beantwortet.
    Auszug:

    Zitat


    Grundsätzlich ist es so, dass Sie die Kosten für ein Arbeitszimmer in voller Höhe gem. § 4 Abs. 5 Ziff. 6b EStG
    absetzen können, wenn Sie die Kosten getragen haben und das Zimmer entsprechend beruflich genutzt haben. Eine hälftige Kürzung aufgrund des gemeinsamen Mietvertrages ist allein aus diesem Grund nicht erforderlich.


    Auch die Nachfrage/Antwort beachten.

    Zitat

    Für die vollständige Absetzbarkeit des Arbeitszimmers ist es entscheidend, dass Sie nachweisen können, dass ausschließlich Sie und nicht B auch das Zimmer genutzt hat.

  • Theoretisch wäre es natürlich eigentlich ein höherer Anteil, da das Arbeitszimmer ja nur von mir genutzt wurde,

    Du verwechselt da etwas - du zahlst die halbe Miete für die gesamte Wohnung. Und davon der Prozentsatz des Arbeitszimmers genommen - sonst hättest du einen immensen Vorteil gegenüber anderen.

    • Offizieller Beitrag

    ich hatte das in einem anderen Thread schon mal angesprochen, aber bin mir nicht sicher, ob der Sachverhalt ausreichend klar geworden ist. Daher noch mal hier in allgemeiner Form:

    Wozu? Damit man dann in beiden Threads lesen muss? Zusammengeschoben.


    Beim BFH anhängige Verfahren zum häuslichen Arbeitszimmer - Quelle: haufe.de
    blickpunktsteuern_2017_01.pdf

  • Es gilt die allgemeine Flächenformel!

    ok, ich finde es nur verwirrend weil ja von den "getragenen Kosten" die Rede ist...wenn ich aber nur die halbe Miete zahle, trage ich ja auch nur die Hälfte der Kosten. Auf der anderen Seite wird gesagt, dass eine hälftige Kürzung des Aufwands aufgrund eines gemeinsamen Mietvertrags nicht nötig ist...

  • Glaubhaft macht man immer mit Nachweisen, also Rechnungen, Bankbelegen etc. Die Barzahlungen deiner Mitbewohnerin kann sie z. B. schriftlich bestätigen, das sind dann ja Erstattungen (möglicherweise hat sie ja auch Bankbelege für die Übernahme der Kosten). Dies muss dann bei der als Erstattung gegen die Kosten, die du ansetzt gerechnet werden.

    wenn eine schriftliche Bestätigung ausreicht, sollte das ja klargehen - es gab auch einige Überweisungen von mir, aber während dieser Zeit hatten wir sehr viele miteinander verrechnete Ausgaben (für die Wohnung und teilweise auch anderes), anhand von Überweisungen dürfte das rückwirkend nicht mehr wirklich nachvollziehbar sein (hätten wir wohl anders machen sollen im Hinblick auf die Steuer)...


    bezüglich der Nutzung: auch hier kann ich natürlich eine entsprechende schriftliche Bestätigung einreichen, aber wie soll man denn "nachweisen", dass etwas NICHT stattgefunden hat (nämlich die Nutzung des Arbeitszimmers durch meine Freundin)....

  • Noch einmal:
    im ersten Schritt wird ermittelt, wie hoch der Anteil des Arbeistzimmers flächenmäßig ist, also z. B. 60qm Wohnung, AZ 6 qm, Anteil Arbeitszimmer = 10%.


    Jetzt ermittelst du im zweiten Schritt deine Kosten für die Wohnung (also z. B. Mietanteil der Mitbewohnerin abziehen), auf die Summe dieser Kosten werden 10 gerechnet!