Sachleistung Arbeitgeber und Gesundheitszuschuss Lohnsteuerbescheinigung ?

  • Guten Tag,



    es ergibt sich für mich eine Frage:


    Ein Beschäftigungsverhältnis im privaten Haushalt innerhalb der Gleitzone:
    Wenn Zuschuss zur Gesundheitsförderung gezahlt wird ( mit der Krankenkasse besprochen, Sozialversicherungsfrei und anerkannt ) UND eine monatliche Sachleistung in Höhe von einem Gutschein 20 L Treibstoff gezahlt wird,


    müssen diese Leistungen auf der Lohnsteuerbescheinigung, die am Endes des Beschäftigungsjahres ausgestellt wird, erfasst werden ?


    Dort steht: Bruttolohn einschließlich Sachleistungen, aber diese sind doch lt. meinem Denken steuerfrei ?


    Herzlichen Dank im Vorfeld für eine Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    Müsste mal einer der Arbeitgeber hier aus dem Forum beantworten. In jedem Fall ist m.E. sozialversicherungsfrei nicht immer mit steuerfrei gleichzusetzen.Jeder Vorgang ist nach den Regelungen des EStG zu beurteilen.

    • Offizieller Beitrag

    Vor Vereinbarung der Gutscheine wurde ordentlich gelesen und informiert, diese Sachleistungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei.

    Was ja ohne Kenntnis aller Zahlen im Detail niemand hier beurteilen kann.

  • Oh Sorry,


    hier nähere Informationen:


    550 Euro monatliche Vergütung brutto ( sozialversicherungspflichtig innerhalb der Gleitzone )


    1 x gewährt in 2016 = Zuschuss zur Gesundheitsförderung 18o,- Euro; Rechnung wurde vom Arbeitnehmer vorgelegt, diese Leistung von der Krankenkasse beurteilt und als sozialversicherungsfrei eingestuft - 180 Euro an Arbeitnehmer erstattet.


    Seit 5-2016 = monatlicher Tankgutschein an Arbeitnehmer in Höhe von 20 L Treibstoff. Der Arbeitnehmer legte dann z.B. im Juli einen Tankbeleg vor, dafür wurden dann die Gutscheine von Mai und Juni jeweils 20 L Treibstoff erstattet und bar an den Arbeitnehmer ausgezahlt, die Tank-Quittung und die Gutscheine zu den Unterlagen genommen.


    Ich hoffe, alle benötigten Angaben gegeben zu haben.


    LG und Danke :)

  • Moin,


    beides muss m. E. nicht in der LStbescheinigung aufgeführt werden. Der Vermerk darin bezgl. der Sachleistungen bezieht sich auf steuerpflichtige Leistungen, wie z. B. der geldwerte Vorteil aus der privaten KFZ-Nutzung.


    Gruss
    Maulwurf