Anzahlung für einen PKW in WiSO EÜR Kasse verbuchen

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich buche schon etliche Jahre mit der EÜR und Kasse, aber momentan stehe ich vor einem Problem. Wir haben einen PKW gekauft. Hierfür haben wir eine Anzahlung geleistet. Der PKW ist am 12.12.16 abgeholt worden und der Restbetrag wurde an diesem Tage gezahlt. Die Anzahlung fand bereits am 01.12. statt. Den PKW kann ich ab 12.12. in Anlagevermögen aufnehmen. Auf welchem Konto buche ich aber jetzt die Anzahlung? Nach Durchsicht aller Konten bietet mir das WISO EÜR keinerlei Anzahlungskonten, sehe ich das richtig? ?(
    Kann mir jemand helfen?
    Vielen Dank schon mal im voraus! :)

  • Hallo Christina 29


    Kann man die Ausgabe nicht einfach splitten in:
    Anlagevermögen PKW gegen eine Splittbuchung:
    Anzahlung = Ausgabe von Bankkonto
    Restzahlung = Verbindlinchkeiten


    Dann kann man die Restzahlung anschließend gegen Verbindlichkeiten buchen und das Anlagevermögen für die Abschreibung wäre korrekt vorhanden.

  • Dann kann man die Restzahlung anschließend gegen Verbindlichkeiten buchen und das Anlagevermögen für die Abschreibung wäre korrekt vorhanden.

    Das wage ich bei deinen Buchungen zu bezweifeln. Die AfA beginnt erst mit der Anschaffung zu laufen und diese liegt erst vor, wenn man Verfügungsmacht über das Fahrzeug hat. Dies ist aber im Zeitpunkt der Anzahlung gerade nicht der Fall.


    Anzahlungen werden normalerweise im Anlagevermögen gesondert erfasst (in SKR 03 gibt es hier das Konto 499). Hier wird die Anzahlung gebucht (mit Vorsteuer, wenn in einer Unterlagen gesondert ausgewiesen). Bei Restzahlung wird dann umgebucht auf 320 zusammen mit der Restzahlung. Dann beginnt die AfA zu laufen.

  • Mein Problem hierbei ist nur, dass es das Konto 499 im Wiso EÜR und Kasse nicht gibt...
    Nachdem ich das Problem bereits gegoogelt hatte, war ich auch auf das Konto 499 gekommen, nur in meinem mir von WISO zur Verfügung gestellten Kontorahmen suche ich es leider vergeblich

  • Dann lege es an! Als Muster kannst du jedes Konto aus dem Anlagevermögen (z. B. 0490) nehmen. Hilfweise, wenn du Konten nicht anlegen magst, nimm ein anderes Konto aus dem Vermögensbereich (Verrechnungskonto, ist zwar recht falsch, aber bei kurzzeitigem "Parken" akzeptabel).

  • Nachdem ich das Problem bereits gegoogelt hatte, war ich auch auf das Konto 499 gekommen, nur in meinem mir von WISO zur Verfügung gestellten Kontorahmen suche ich es leider vergeblich

    Du musst es in der "Kontenverwaltung" erst aktivieren, dort ist es vorhanden "Anzahlungen auf andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung"

    Liebe Grüße - Fofinha
    _______________


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  • Sorry, aber bei mir ist das Konto dort leider nicht vorhanden. Der Kontorahmen hat Konto 490 sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung, dieses ist aktiviert, danach ist das nächste Konto, welches ich aktivieren könnte das Konto 550 Darlehen. Unterkonten zu 490 tauchen nirgendwo auf und können dementsprechend auch nicht aktiviert werden. Ich arbeite mit der EÜR und Kasse, Version 2016

  • Unter "Verwaltung" "Konto aktivieren" (Siehe Bild 1)anklicken.


    Dort das Konto aktivieren. In Kontenverwaltung siehst du dann, dass es aktiviert ist (Siehe Bild 2)

    Liebe Grüße - Fofinha
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  • Hast du wirklich SKR03? Da gibt es doch noch die abgespeckte Variante - ich weiß jetzt nicht wie die heißt (EKR03 evl.)

    Liebe Grüße - Fofinha
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  • EKR 03



    Der EKR 03 ist ein eingeschränkter Kontenrahmen. Es handelt sich lediglich um einen Ausschnitt aus dem SKR 03. Die Klassen sind aber die gleichen wie beim SKR 03.


    so sagt es die Hilfe vom EÜR & Kasse Programm


    Ich habe lieber den ganzen genommen udn habe nicht benötigte Konten deaktiviert. So habe ich aber die Möglichkeit, immer wieder zu aktivieren.

    Liebe Grüße - Fofinha
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  • Vielen Dank an alle! :love: Dann stellt sich jetzt nur die Frage, kann ich den Kontenrahmen nachträglich ändern oder zerschieße ich mir dann das Programm. Ich geh mal in den Hilfeseiten suchen, aber vielleicht weiß ja auch das schon jemand?

  • "....Wenn Sie Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit WISO EÜR & Kasse erstellen, haben Sie die Wahl zwischen Kontenplänen, die von verschiedenen Kontenrahmen abgeleitet sind. Überlegen Sie sich gut, welche Auswahl Sie treffen, da eine nachträgliche Änderung des Kontenrahmens nicht möglich ist. Allerdings können Sie die Kontenpläne später selbst um einzelne Konten erweitern..."


    Sagt die Hilfedatei


    Das jahr ist ja noch jung - wenn du noch nicht viele Buchungen hast, würde ich das Programm neu aufsetzen. Ich weiß nicht, ob man einfach einen zweiten Mandanten anlegen kann...

    Liebe Grüße - Fofinha
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  • Okay, also werde ich für das neue Jahr den Kontenrahmen ändern, leider betrifft mein Problem aber ja eine Buchung aus Dezember. Da muss ich dann wohl das Konto selbst erstellen, bis zum 10.02. (Abgabetermin USt. Voranmeldung bei Fristverlängerung) bekomme ich das gesamte letzte Jahr nie neu hin :cursing:


    Vielen, vielen Dank für Eure Hilfen und Tips und allen noch ein schönes Wochenende :)

  • kann ich den Kontenrahmen nachträglich ändern oder zerschieße ich mir dann das Programm.

    bist Du sicher dass Du nicht mit dem EÜR - Modul aus Steuer:Sparbuch buchst?
    Dort sieht der "EKR 03" nämlich gleich aus.


    Also ich plädiere weiterhin für Geldtransit, da das Geld zwar für ein Anlagegut verwendet werden soll, jedoch noch keine Betriebsausgabe darstellt.


    "Tip am Rande" nimm für ein Bildschirmfoto das WIN-Eigene Prog. "Snipping tool"

  • Nein, ist schon das Programm EÜR & Kasse, aber ich habe eben vor Jahren bei der Kontenwahl den EKR03 gewählt (bin bisher auch immer gut damit gefahren, aber wie man sieht, man lernt nie aus).


    Ich habe das Problem jetzt dahingehend gelöst, dass ich vom Verkäufer die Rechnung auf den 01.12. ausgestellt bekomme. Damit kann der Wagen gleich ins Anlagevermögen überführt werden und ich buche alle Zahlungen unabhängig vom Zahlungsdatum auf das Konto PKW. Da es für die Abschreibung unerheblich ist, ob der Wagen am 1.12. oder eben offiziell am 12.12. ins Anlagevermögen aufgenommen wird, sollte dieses Vorgehen auch rechtlich keine Probleme darstellen, zumal ja keiner nachweisen kann, wann wir den Wagen wirklich abgeholt haben.


    Nochmals vielen Dank für Eure super schnelle Hilfestellungen