Übermittlung Gewinnermittlung an FA

  • Hallo Community,


    trotz Suche bin ich nicht fündig geworden. Meine Frage bezieht sich auf die Übermittlung der Steuerklärung vom Wiso Steuer Sparbuch an das FA. Werden dabei auch die Anlagen zur Anlage EÜR mitgesendet, sodass die Unterlagen der Gewinnermittlung (Kleinunternehmer) nicht nochmals auf dem Postweg an das FA gesendet werden müssen?


    Ich habe in den vergangenen Jahren die Anlagen immer ausgedruckt und per Post gesendet, frage mich aber, ob das tatsächlich nötig ist.


    Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!


    Viele Grüße
    Stefan

  • Werden dabei auch die Anlagen zur Anlage EÜR mitgesendet,

    Hallo Stefan,


    Nutzt Ihr das Modul EÜR beim Steuer:Sparbuch?
    Wenn ja:
    geht einmal auf Einnahme-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR) Werte übernehmen dann Abgabe (Auswahl der Abgabeart) Elster.
    (Testversand aktiviert für Kontrolle)
    Unter Voransicht könnt ihr sehen welche Unter/Anlagen mit versendet werden.
    Belege brauchen nicht in Papierform verschickt werden. Jedoch gibt es für bestimmte Belege auch die "Vorlagepflicht"
    Hierzu auch auch auf den Hinweis hinter dem Fragezeichen bei "Nachreichung zusätzlicher Belege" schauen.

  • Hallo ixtrafloor,


    vielen Dank für deine Antwort. Nein, ich nutze das EÜR Modul nicht. Wiso erzeugt ja aber Anhänge, in der die Gewinnermittlung nachvollziehbar ist. Diese sieht man auch, wenn man sich die Elster-Dokumente und die Formularen ansieht . Also jeweils "Anlagen".
    :




    Werden diese an Elster elektronisch übermittelt?

  • Ja. Diese werden per Elster an die Steuerbehörde gesendet.Kannst Du nachsehen, wenn Du "Testversand" machst.

    Prima. Habe den Testversand mal gemacht. Am Ende kommt ja "Meine Kopie". Dort tauchen auch alle Anlagen auf. Das heißt, ich kann mir sicher sein, dass das FA diese auch bekommen hat, korrekt?