Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn

  • Hallo zusammen,


    ich grübele nun schon ein paar Tage über den Angabe 2. auf der Lohnsteuerbescheinigung.
    Im Jahr 2016 habe ich mich zwar in Elternzeit befunden, da ich nur 1x die Woche (7 Std.) bei meinem Arbeitgeber gearbeitet habe, aber kein Elterngeld bezogen. Das war nur in 2015 der Fall. Ich habe vom 01.01. - 31.12.2016 wie gesagt einmal die Woche gearbeitet und auf der Bescheinigung ist eine "1" eingetragen.
    Wie kommt das zustande? Das Ganze läuft ja unter dem Titel "Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn". Diesen Zeitraum gab es ja aber durch die volljährige Beschäftigung nicht. Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber, habe das mit der Elternzeit zu tun und ich hätte keinen Nachteil dadurch. Da wir aber laut WISO Berechnung dieses Jahr zum allerersten Mal eine Nachzahlung zu leisten hätten, will ich hier ganz genau sein und hinterfrage nun diese Angabe.
    Könnt ihr mich aufklären?


    Vielen Dank schon mal.


    Liebe Grüße,
    Isabelle