3-monatige Vollzeit-Fortbildung unter bezahlter Freistellung - Verpflegungspauschale/Fahrten

  • Moin Moin,


    ich habe gerade einige Frage zu folgenden Szenarien:


    Ich bin seit Jahren in Berlin als gelernter Wirtschaftsfachwirt lebend und arbeitend, nun möchte ich dieses Jahr eine Vollzeit-Fortbildung zum Betriebswirt von Juli bis Oktober in Hamburg besuchen und werde dafür von meinen Arbeitgeber unter Fortzahlung meiner normalen Bezüge freigestellt. Mit Abschluss des Lehrgangs arbeite ich dort normal wieder weiter. Abschlussprüfung wäre erst nächstes Jahr. Es besteht ein Bezug zu meinen jetzigen Beruf, daher kann die Fortbildung unter Werbungskosten angesetzt werden.


    1. Frage: Erste Tätigkeitsstelle ist mein Arbeitsplatz in Berlin für dieses Jahr, da die Fortbildung, trotz Vollzeit nicht dauerhaft läuft?


    2. Frage: Szenario A: Ich pendele jeden Tag von Berlin nach Hamburg, um mir die Suche nach einen Zimmer zu ersparen. Kann ich meine Hin- und Rückfahrten jeden Tag von der Steuer absetzen? Pauschal mit 30 Cent bei eigenen Auto? Wie sind die Nachweispflichten, wie bei der Entfernungspauschale erst ab 4.500€?


    3. Frage: Szenario B: Ich nehme mir eine Wohnung in Hamburg für die Zeit, die Wohnung in Berlin bleibt bestehen. Kann ich meine Hin- und Rückfahrten an den Sonntag bzw. Freitag ansetzen?



    Vielen vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

  • Hallo Betriebswirt,


    hier solltest du einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu Hilfe nehmen. Deine Fragen berühren nämlich die steuerliche Gestaltung und nicht die Eingabe in ein Programm. Diese Beratung dürfen wir hier nicht machen.


    Du kannst dir aber den Reisekostenerlass einmal durchlesen - der gibt schon einige Anhaltspunkte für deine Überlegungen. Den Erlass findest du hier: http://www.bundesfinanzministe…tenverguetungen-2016.html