Umsatzsteuer elektronisch übermitteln, Einkommensteuer aber weiterhin in Papierform

  • Mahlzeit ihr Freunde der gepflegten Steuererklärung,


    ich habe eine kurze Frage, auch wenn ich gleich wieder Schelte bekommen.


    Vorweg:
    Ich gebe die Umsatzsteuervoranmeldung für meine Photovoltaikanlage elektronisch via SteuerSparbuch2017 und ElsterOnline ab.


    Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung wurde ich nun dieses Jahr von der Software gefragt, ob ich auch gleichzeitig die Umsatzsteuererklärung für 2016 mit abgeben möchte. Ich habe daraufhin mit "Ja" geantwortet.
    Mein Problem ist allerdings, dass ich die Einkommensteuer weiterhin unbedingt in Papierform abgeben möchte (bitte keine Diskussion, wieso, weshalb, warum).


    Bin ich aufgrund der elektronischen Umsatzsteuervoranmeldung gezwungen die Umsatzsteuer ebenfalls elektronisch abzugeben? Wenn dem so ist, dass würde ich gerne die Frage, ob ich die Umsatzsteuererklärung gleichzeitig mit der Einkommensteuererklärung abgeben möchte, wieder mit "Nein" beantworten. Gibt es da eine Möglichkeit, wieder "zurück" zu gehen und die beiden Steuererklärungen getrennt von einander zu behandeln, also Einkommensteuererklärung in Papierform und Umsatzsteuererklärung elektronisch?


    Vielen Dank im Voraus!

  • Bin ich aufgrund der elektronischen Umsatzsteuervoranmeldung gezwungen die Umsatzsteuer ebenfalls elektronisch abzugeben?

    Nicht nur die Umsatzsteuer - auch die EÜR ist zwingend elektronisch abzugeben. Nur die "reine" Einkommensteuererklärung kannst du noch per Papier abgeben.

  • Dazu habe ich nun zwei weitere Fragen:


    1.) Wie kann ich das jetzt wieder in der Einkommensteuererklärung "auftrennen"?
    2.) Wenn ich die Umsatzsteuer mache, wird dann die EÜR gleichzeitig mit erfasst, oder sind das zwei verschiedene Programmteile innerhalb des SteuerSparbuch2017 und müssen daher getrennt voneinander erfasst und elektronisch abgegeben werden?

  • So....


    mittlerweile kann ich die Frage(n) selbst beantworten, möchte aber trotzdem hier die Anwort(en) liefern, das hilft anderen beim Googlen:



    - In meinem Fall darf ich die Umsatzsteuererklärung gar nicht zusammen mit der Einkommensteuererklärung abgeben, da die Unternehmereigenschaft nicht das gesamte Kalenderjahr 2016 bestand. Bei mir wurde die Photovoltaikanlage erst Anfang August in Betrieb genommen.


    - Die Frage, ob die Umsatzsteuererklärung zusammen mit der EInkommensteuererklärung abgegeben werden soll, kann an obiger Stelle mit Nein beantwortet werden


    - Sollte doch beides gemeinsam abgegeben werden, so führt kein Weg an der elektronischen Übermittlung vorbei


    Thema kann somit geschlossen werden.

  • - In meinem Fall darf ich die Umsatzsteuererklärung gar nicht zusammen mit der Einkommensteuererklärung abgeben, da die Unternehmereigenschaft nicht das gesamte Kalenderjahr 2016 bestand. Bei mir wurde die Photovoltaikanlage erst Anfang August in Betrieb genommen.

    Nein, das ist kein Grund. Auch die Umsatzsteuererklärung ist eine Jahreserklärung.


    Sollte doch beides gemeinsam abgegeben werden, so führt kein Weg an der elektronischen Übermittlung vorbei

    Das ist richtig - da die Umsatzsteuer nun einmal zwingend über Elster zu melden ist.

  • Hm, dann ist meines Erachtens aber die Hilfe von Wiso falsch:
    kevin.bmp

    Das heisst ja nur, dass du nicht zweimal Elster starten musst - aber an der getrennten Übermittlung ändert sich dadurch nichts. Aber natürlich kann man dann nur alles oder nichts haben.