Arbeitszimmer

  • Hallo zusammen,


    ich habe mal eine (hoffentlich nicht blöde) Frage.
    Nebenberuflich habe ich eine Kleingewerbe angemeldet. Ich nähe Babybekleidung.
    In unserem EFH nutze ich dafür den kompletten Hobbyraum mit ca. 30 qm Fläche (als Lager, Versand und zur Herstellung), dieser Raum wird ausschließlich von mir für das Gewerbe genutzt und jeder der es sehen würde, kann leicht feststellen, dass eine andere Nutzung nicht möglich ist (solange ich mein Gewerbe darin betreibe ;-)). Eigentlich könnte ich diese Kosten doch als "Arbeitszimmer" ansetzten, oder? Muss ich diese dann in der EÜR ansetzten, oder ganz normal in der Einkommenssteuererklärung?
    Vielen Dank für Eure Hilfe.


    Liebe Grüße
    Sandra