"Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird gewährt" - nicht alleinerziehend.

  • HI,
    habe im Forum schon ein paar Threads zu dem Thema gefunden , werde dennoch nicht schlau.


    Versuche meine Einkommensteuererklärung zu machen.....


    Kurz die Fakten.


    - Nicht verheiratet
    - 1 Kind
    - Kind lebt im gemeinsamen Haushalt mit mir und dem leiblichen Vater
    - KG erhalte ich.



    Ich gebe das Kind an.
    Vater wird angegeben.
    Kindschaftsverhältnis wurde angegeben.
    Und ja, der Vater wird auch als volljährige Person die auch im Haushalt lebt aufgeführt.


    Dennoch erhalte ich immer vom Programm vorgegeben das mit der : "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gewährt wird"



    Unverständnis....


    Ich verstehe nicht was ich verkehrt mache


    Bitte um Hilfe....

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe nicht was ich verkehrt mache

    Ohne bereinigte Screens wird man da kaum etwas zu sagen können.


    Wenn ich im meiner Testdatei andere im Haushalt wohnhafte Personen bejahe/eintrage, wird auf jeden Fall kein Entlastungsbetrag gewährt.


  • Problem gelöst .....leider musste ich heute feststellen das erst ein Programmneustart und das erneute Aufrufen der Steuererklärung die Werte korrekt anzeigt ....was ein Witz.....


    Keine Angst ....abspeichern und neu ôffnen der Erklärung war nicht genug....


    Naja...

  • Hallo entejens. Bei mir das gleiche. Wir nutzen steuer web und alles ist korrekt ausgefüllt. Letztes Jahr schon das gleiche. Da hab ich nach Erhalt Widerspruch eingelegt und mich quasi selbst angezeigt wegen des Entlastungsbetrags. Was natürlich alles in die Länge zieht. Es kann doch nicht sein, dass das Programm da keinen Zusammenhang sieht. Es gibt auch keine Möglichkeit bei den "persönlichen Einstellungen" eine eheähnliche Gemeinschaft einzustellen. Nur, wenn sie eingetragen ist. In welchem Jahr leben wir eigentlich? Bin echt sauer

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt auch keine Möglichkeit bei den "persönlichen Einstellungen" eine eheähnliche Gemeinschaft einzustellen. Nur, wenn sie eingetragen ist. In welchem Jahr leben wir eigentlich? Bin echt sauer

    Familienstand - Quelle: Wikipedia


    Wir nutzen steuer web und alles ist korrekt ausgefüllt.

    Mit Sicherheit nicht, denn da liegen nahezu immer unzutreffende bzw. unvollständige Angaben zur Haushaltszugehörigkeit weiterer über 18 Jahre alter Personen vor. Mit bereinigten Screenshots konnten wir bisher alle Fälle lösen. Das sollte bei Steuer-Web nicht anders sein, deshalb bitte insoweit auch einmal die erweiterte Forumssuche intensiv nutzen. Da findest Du auch bebilderte Anleitungen.

  • Hallo HeidiHannemann ,

    das hat mit eheähnlicher Gemeinschaft eher weniger zu tun. Aus steuerrechtlicher Sicht steht die Frage, ob eine weitere erwachsene Person mit im Haushalt lebt, das kann Dein Partner sein, aber auch Deine Mutter oder Dein Bruder oder ...

    Das wird aber nicht in den persönlichen Einstellungen eingetragen (dürfte irgendwo beim Kind sein, kann gerade nicht nachsehen).