Frischwasserstation / Erdwärme Nebenkostenabrechnung 2016

  • Hallo,
    ich bin ganz neu hier und probiere gerade die Software Hausverwalter 2017 für die Abrechnung 2016.


    Kurz die Eckdaten:
    Neubau 6-Familienhaus
    Heizung: Erdwärmepumpe; im Haustechnikraum stehen 2 Speicher. Einer ist für die Fußbodenheizung und einer ist für die Warmwasserbereitung.
    In jeder Wohnung befindet sich eine Frischwasserstation. Da diese Technologie relativ neu ist finde ich leider kaum Infos zur Abrechnung :(
    Die Frischwasserstation beihnhaltet einen Kaltwasserzähler, einen Wärmemengenzähler für die Fußbodenheizung und einen Wärmemengenzähler für den Warmwasserverbrauch.
    An der Erdwärmepumpe befindet sich ein Stromzähler. Der Verbrauch liegt bei 10.979 kwh, die Abrechnung vom Stromversorger ist mit Summe X klar. Wenn ich aber alle Wärmemengenzähler der Wohnungen addiere (also für Warmwasser und Heizung) komme ich allerdings auf 17.976 kwh.
    Meine Fragen:
    Ist Stromverbrauch (kwh) gleich mit dem Wärmemengenverbrauch in kwh??
    Kann man eigentlich auch neben dem Verbrauch eine Art Grundgebühr ansetzen?
    Sind die Kosten für den Strom zum Betrieb der Erdwärmepumpe dann 1:1 übertragbar?


    Ich komme einfach nicht dahinter wie ich die Kosten berechnen kann.
    Entschuldigung für die vielen Fragen, aber ich weiß echt nicht weiter...
    Würde mich über Antworten sehr freuen!


    Viele Grüße
    Isabelle

  • Hallo,


    das ist ganz schön "viel" auf einmal :)


    Die Bezeichnung kWh ist zwar eine einheitliche Größe, doch muss man dies zwischen Strom und Brennstoff trennen. Die Erdwärmepumpe wird mit Strom betrieben, der nach Verbrauch in kWh abgerechnet wird.
    Diese Summe von 10.979 kWh hat nichts mit den Wärmemengenzähler zu tun.
    Dies muss man auseinander halten, denn wichtig wäre, welche Wärmemenge die Erdwärmepumpe geliefert hat, dies müsste von einem Messgerät erfasst werden. Haben Sie da mal nachgeschaut?
    Leider habe ich eine solche Konstallation nicht, bin mir auch nicht sicher, wie dies abgerechnet werden kann.

  • Das ist doch klar:
    Die Leistungszahl oder der COP (Coefficient of performance) bezeichnet den thermischen Wirkungsgrad von Wärmepumpen in einem bestimmen Betriebspunkt. Sie gibt das Verhältnis der von der Wärmepumpe abgegebenen Wärmeleistung zur aufgenommen Antriebsleistung (meist elektrisch) an
    COP = PW / PEl
    und ist gewöhnlich grösser als 1
    Also: 17.976/10.979 = 1,63 . Das ist doch schon gut.
    Da der COP unterschiedlich ist, ist der Verbrauch des Stromversorger in Ansatz zu bringen.

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  • Das ist doch klar:
    Die Leistungszahl oder der COP (Coefficient of performance) bezeichnet den thermischen Wirkungsgrad von Wärmepumpen in einem bestimmen Betriebspunkt.

    Wie angedeutet, habe ich damit noch nichts zu tun gehabt.


    Da sie aber von Erdwärmepumpe schreibt, darf man m. E. das nicht mit den Wärmepumpen, die die Wärme aus der Umluft holen / verdichten, verwechseln, dies sind doch von der Wärmeerzeugung zwei verschiedene Systeme.


    Aber wie gesagt, ich kenne mich nur wenig damit aus.

  • Es kann nur die eingesetzt Energie abgerechnet werden. Wie heißt es so schön "Die Sonne schreibt keine Rechnung"



    Ok, dann sollte sie mal ihre gemessenen Werte angeben. Besteht die Möglichkeit die verschiedenen COP Werte hier zu veröffentlichen?

    Das geht nicht. Der COP änder sich täglich je nach Luft-, Erd- oder Wassertemperatur und nach Wärmepumpeneinsatz.

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  • Schon mal vielen vielen Dank für die Antworten!!!


    @ Errjot: Ja, so habe ich das angelegt...


    Danke schon mal für die Info das kwh nicht gleich kwh ist!! Ein Messgerät direkt in der Wärmepumpe habe ich noch nicht entdeckt, prüfe ich aber morgen beim Hersteller!


    Das bedeutet also, dass ich die Stromkosten der Erdwärmepumpe auf den Verbrauch aufteilen muss?
    Können denn dann noch zusätzlich Grundkosten angesetzt werden?

  • Ich würde Dir empfehlen Deine Konstellation der Heizung mal im Musterfall auszuprobieren.


    Wenn sich Programm und Verwalter an der Heizkostenverordnung orientieren, ist das schon mal gut. Klassischerweise (ja, es gibt Ausnahmen und Sonderfälle) werden zumeist 70% der Kosten nach Verbrauch und 30% nach Fläche abgerechnet. Genau dadurch sind auch diejenigen Einheiten mit den von Dir gemeinten "Grundkosten" im Boot, selbst wenn diese gar keinen oder nur einen geringen Verbrauch haben. "Zusätzliche Grundkosten" - wo ist hier eine Grundlage?


    Die Stromkosten der Erdwärmepumpe sind meiner Meinung nach den "Kosten des Betriebstroms" gleichzusetzen und somit innerhalb der Heizkosten zu verteilen.

  • Die Stromkosten der Erdwärmepumpe sind meiner Meinung nach den "Kosten des Betriebstroms" gleichzusetzen und somit innerhalb der Heizkosten zu verteilen.

    Dem stimme ich zu, möchte aber dazu noch einen Hinweis geben.


    Da im Kontenplan keine "Betriebsstromkosten" enthalten sind, ist es wichtig, vorher einen entsprechenden anzulegen. Ich nehme immer das Konto 4551 denn dies wird auch bei der Heizkostenabrechnung entsprechend dokumentiert.

  • Vielen Dank. Ich meinte die Verteilung 70% Verbrauch, 30% Grundkosten... Das bedeutet dann, dass meine Kosten für den Strom zum Betrieb der Erdwärmepumpe in den 70 % komplett umgelegt werden und die 30 % Grundkosten können zusätzlich umgelegt werden?
    Also auch obwohl ich keine Rechnung o.ä. für die Grundkosten habe? Entschuligung wenn ich so blöd frage, aber ich verstehe die Aufteilung in Verbrauch und Grundkosten leider nicht richtig...


    Danke für den Hinweis mit den Betriebskosten und dem anlegen der Konten!

  • Zuerst einmal:
    es gibt keine blöde Fragen, nur "manchmal" entsprechende Antworten :) . Doch solche Denkweisen werden hier nicht angebracht.


    Die Stromkosten sind ja dafür da, dass die Erdwärmepumpe betrieben werden kann. Daher ist, wenn ein entsprechender Stromzähler vorliegt, dies unter Betriebsstrom Heizung zu buchen. Wird dies gemacht, werden bei der Heizkostenabrechnung die Kosten umgelegt auf die einzelnen Wohnungen sowie nach deren Verbrauch.


    Diese Kosten haben nichts mit Grundkosten oder der Verteilung 30zu70 zu tun.


    Unter der Aufteilung der Grundkosten kann man sich vorstellen, dass z. B. die Heizkostenabrechnung (umlagefähig) sowie Schornsteinfeger, Wartungskosten usw. gezählt wird. Wobei bei einer Erdwärmepume sicherlich kein Schornsteinfeger kommt :)


    Wäre dies mal eine verständliche Erklärung? Wenn Fragen sind, einfach hier einreichen. Und noch einmal: es gibt keine ...!

  • Ich bin beileibe kein Experte für die Abrechnung von Wärmepumpen. Ich habe ein Objekt mit einer Abluftwärmepumpe, für die Kalorimeta gottlob die Heizkostenabrechnung macht, und zwar so:
    Brennstoffkosten:
    Brennstoffart Strom (Wärmepumpe): 9143 kwh = 1.619,53 €
    Brennstoffart Erdgas: 9691 kwh = 662,91 €
    Summe Brennstoffkosten: 2.282,44 €


    Weitere Kosten u. a.: Betriebsstrom 3% von 2.282,44 € = 68,47 €


    D.h. für mich: Die Verbrauchskosten der Wärmepumpe werden unter Konto 4500 gebucht, und wohl nicht unter dem Konto Betriebsstrom Heizung.

  • D.h. für mich: Die Verbrauchskosten der Wärmepumpe werden unter Konto 4500 gebucht, und wohl nicht unter dem Konto Betriebsstrom Heizung.

    Das ist korrekt, aber es ging vorher zumindest um die Betriebsstromkosten für die Erdwärmepumpe. Die aufgeführten 3% (3-5%) sind dann zu nehmen, wenn kein separater Betriebsstromzähler vorhanden ist.


    Bei der Berechnung oben bedeutet doch für mich (ich kenne mich überhaupt nicht mit den Heizungsarten aus!), dass die "Brennstoffart Strom" der Betriebsstrom der Anlage sein müsste? Trotzdem werden noch die unten aufgeführten Betriebsstromkosten berechnet, dies ist doch m. E. nicht korrekt.
    Wäre nett, wenn du da mal eine Aufklärung für alle Zuschauer geben würdest, die sich da nicht auskennen. Danke.

  • Erklärung von Kalorimeta:
    Die von der Wärmepumpe erzeugte Energie (6.343 kwh) wird in den Heizkreislauf eingespeist.
    Zusätzlich wird Strom für den Betrieb der Heizanlage verbraucht, z. B. für die Umwälzpumpen. Daher werden 3% der gesamten Brennstoffkosten als weitere Heizkosten "Betriebsstrom" abgerechnet.

  • #TTF
    Vielen Dank für die Information. Dann müsste Isabelle123 an dem Gerät die Wärmeleistung ablesen können, die dann als Verbrauch eingerechnet wird.
    Da ich 2013 eine neue Heizung (vorher Heizöl) einbauen wollte habe ich mich ebenfalls für die Erdwärmepumpe interessiert, doch leider wegen Wasserschutzgebiet keine Genehmigung erhalten.
    Ich weiß, dass bei Wärmepumpen eine zusätzliche Heizung notwendig ist, denn wenn - wie im Januar geschehen - starke Minustemperaturen vorliegen, dann von der WP keine Wärme mehr zu erwarten ist.
    Bei einer Erdwärmepumpe kommt aber gleichbleibende Wärme aus dem Erdreich, da braucht man keine zusätzliche Heizung mehr. Dann frage ich mich, wie soll dort die Heizkosten berechnet werden?? M. E. kann dann nur die Stromkosten (da existiert ja ein separater Zähler für) für den Betrieb der Anlage herangezogen werden.
    Hier wäre eine Auskunft von Isabelle123 "nötig", wie es bei ihr ausschaut.

  • Also wir habne keine weiteren Heizstab o.ä. in der EW-Pumpe. Als Kosten die für die EW entstehen, habe ich quasi nur die reinen Stromkosten und die kann ich ja genau am Stromzähler (mit extra günstigem EW-Tarif) ablesen.


    Ich denke, dass ich die entstandenen Stromkosten auf den Verbrauch umlegen werden.
    z.B. Stromkosten gesamt 1.000 €, Verbrauch Heizung (in kwh) gesamt: 3.000; Verbrauch Warmwasser (in kwh) gesamt: 2.000. Das bedeutet, dass 1 kwh dann den Mieter 0,20 € kostet. Zuzüglich 30% Grundkosten pro qm
    Wie ich das allerdings in die Software einbringe weiß ich noch nicht so genau. Aber da wage ich mich am Wochenende mal ran...
    Oder habe ich Eure Erläuterungen jetzt völlig missverstanden?