Übertragungsvertrag Immobilie mit Nießbrauch - Kosten für Notar und Grundbuch absetzen?

  • Hallo zusammen.


    Jemand hat von seinen Großeltern deren Haus "überschrieben" bekommen per sog. Übertragungsvertrag.
    Es wurde festgehalten, dass die Großeltern ein lebenslanges Wohnrecht haben ohne Miete zu bezahlen (sog. Nießbrauch).
    Sie erhalten keine Zahlungen vom Enkelkind.
    Die Großeltern wohnen in dem haus, mehr nicht. Es wird nicht zusätzlich vermietet, als Gewerbeimmobilie genutzt oder Sonstiges.
    Der Wert der Immobilie wurde beim Notar bzw. im Vertrag mit unter 100.000 Euro festgelegt und somit entfallen wohl Erbschafts- bzw. Schenkungssteuern.
    Frage 1: Stimmt das bzw. kann man das so pauschal sagen?
    Der Notar, die Eintragungen ins Grundbuch usw. haben natürlich Kosten verursacht,
    Nun stellt sich die Frage 2, ob diese Kosten bei der jährlichen Steuererklärung eines normalen Arbeitnehmers/Angestellten (also das "beschenkte" Enkelkind) irgendwie abgesetzt werden können?
    Diverse Recherchen im Internet und hier im Forum deuten auf "Ja", allerdings wissen wir nicht so recht, wie und wo das im WISO Steuersparbuch 2017 eingetragen werden würde.


    Wir sind über jeden Hinweis dankbar und bedanken uns bereits im Voraus


    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Der Wert der Immobilie wurde beim Notar bzw. im Vertrag mit unter 100.000 Euro festgelegt und somit entfallen wohl Erbschafts- bzw. Schenkungssteuern.
    Frage 1: Stimmt das bzw. kann man das so pauschal sagen?

    Erbschaftsteuer in Deutschland


    Der Notar, die Eintragungen ins Grundbuch usw. haben natürlich Kosten verursacht,
    Nun stellt sich die Frage 2, ob diese Kosten bei der jährlichen Steuererklärung eines normalen Arbeitnehmers/Angestellten (also das "beschenkte" Enkelkind) irgendwie abgesetzt werden können?
    Diverse Recherchen im Internet und hier im Forum deuten auf "Ja", allerdings wissen wir nicht so recht, wie und wo das im WISO Steuersparbuch 2017 eingetragen werden würde.

    Ich weiß nicht, was Dich zu einem ja verleitet. Das ist Teil der vorweggenommenen Erbfolge und somit im Rahmen der Erbschaft-/Schenkungssteuer zu berücksichtigen.

  • Erbschaftsteuer in Deutschland

    Ich weiß nicht, was Dich zu einem ja verleitet. Das ist Teil der vorweggenommenen Erbfolge und somit im Rahmen der Erbschaft-/Schenkungssteuer zu berücksichtigen.


    Hallo miwe4 und Danke für deine Antwort.


    Vorab: Ich finde es immer ziemlich überheblich, einen Link ohne jegliche Erklärung zu posten, wenn dieser auf eine allgemeine Definition zeigt. Als ob der Fragende diese Definition nicht selbst schon gefunden hat. Vielleicht stellt man ja eine Frage, weil man eben etwas in einer solchen Definition nicht versteht, da hilft einem ein vor Selbstgefälligkeit trotzdener Link als Antwort herzlich wenig weiter - im Gegenteil...
    In unserem Fall heißt das: Wir werden nicht so recht aus den ganzen Tabellen und Gesetzestexten schlau bzw. lesen wir daraus, dass das Enkelkind mit dem Immobilienwert unter 100.000 Euro keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer zahlen muss.


    Was uns zu einem "Ja" verleitet, haben wir doch geschrieben: "Diverse Recherchen im Internet". Wie ist dann z.B. dieser Artikel hier zu verstehen? Absetzbarkeit von Notar- und Grundbuchkosten bei Immobilienschenkung


    Also nochmals Danke für die Tipps - wenn sie denn hilfreich sind - und bitte nicht auf den Schlips getreten fühlen ;)

  • Nachtrag: Noch eine Frage zum Anzeigen der Schenkung beim Finanzamt: Hier habe ich gelesen, dass eine solche Schenkung eigentlich beim Finanzamt angezeigt werden muss (von beiden Seiten, Schenker und Beschenkter). Es sei denn, die Schenkung wurde beim Notar oder vor Gericht durchgeführt, da diese auch eine Meldepflicht haben. Da hier ersteres (Notar) zutrifft, stellt sich die Frage: Ist damit zu rechnen, dass sich das FA hierzu in jedem Fall meldet bzw. muss/sollte man trotzdem aktiv auf das FA zugehen?

  • Der Wert der Immobilie wurde beim Notar bzw. im Vertrag mit unter 100.000 Euro festgelegt und somit entfallen wohl Erbschafts- bzw. Schenkungssteuern.

    Und du bist dir sicher, dass das Finanzamt diesen Wert so ohne weiteres akzeptieren wird? Wie wurde der Wert denn ermittelt vom Notar? Ist der Notar so Fachmann, dass er einen Immobilienwert ermitteln kann? Fragen über Fragen?


    Jemand hat von seinen Großeltern deren Haus "überschrieben" bekommen per sog. Übertragungsvertrag.

    Bist du dieser jemand oder sollen wir eine Seminararbeit für dich lösen?



    dass die Großeltern ein lebenslanges Wohnrecht haben ohne Miete zu bezahlen (sog. Nießbrauch).

    Was denn nun? Wohnrecht (§ 1093 BGB), vergl. auch z. B. dazu http://www.erbrecht-heute.de/A…recht-auf-Lebenszeit.html oder Nießbrauch (§ 1089 BGB)? Sind zwei unterschiedliche Sachverhalte und haben daher auch unterschiedliche Folgen im Steuerrecht. Vergl. z. B. hier http://www.erbrechtsforum.de/e…er-niessbrauch-jul13.html.




    Nun stellt sich die Frage 2, ob diese Kosten bei der jährlichen Steuererklärung eines normalen Arbeitnehmers/Angestellten (also das "beschenkte" Enkelkind) irgendwie abgesetzt werden können?

    Die Beantwortung wäre für uns verbotene Steuerberatung. Suche einmal nach den Stichworten "Einkünfteerzielungsabsicht" oder "Vermietung". Ansonsten hat dir miwe4 schon eine Menge Hinweise gegeben (auch wenn due ihn unberechtigterweise hier als überheblich bezeichnest. Du solltest dir vor Augen halten, dass wir hier
    a) Tipps für die Bedienung der Programme geben
    b) keine Steuerberatung leisten dürfen. Links sind hier das für uns erlaubte Mittel
    c) wir in unserer Freizeit antworten.





    Hier habe ich gelesen, dass eine solche Schenkung eigentlich beim Finanzamt angezeigt werden muss (von beiden Seiten, Schenker und Beschenkter). Es sei denn, die Schenkung wurde beim Notar oder vor Gericht durchgeführt, da diese auch eine Meldepflicht haben. Da hier ersteres (Notar) zutrifft, stellt sich die Frage: Ist damit zu rechnen, dass sich das FA hierzu in jedem Fall meldet bzw. muss/sollte man trotzdem aktiv auf das FA zugehen?

    Davon würde ich ausgehen (siehe meine erste Antwort). Ausserdem ist ja neben dem Wert des Hauses noch der Wert des Wohnrechts/Nießbrauchs hinzuzurechnen.


    Mein dringender Rat (hätte eigentlich vor dem Vertragsabschluss erfolgen sollen): hole dir fachlichen Rat von jemanden, der zur Steuerberatung befugt ist.

  • Hallo zusammen.
    Nein ich bin nicht dieser jemand sondern jemand, der diesem jemand bei seiner ersten Steuererklärung helfen wollte weil ihm (mir) die eigene bisher keine probleme gemacht hat. War zugegebenermaßen etwas voreilig. Und nein, es ist keine Seminararbeit, die Zeiten sind Gott sei Dank vorbei aber lassen wir den mal aus dem Spiel beim Thema Steuern :)
    Der jemand hat sich jetzt dann doch an einen Steuerhilfeverein gewandt. ^^
    Also der Thread kann geschlossen werden aber trotzdem Danke für eure Tipps!! :thumbsup:

  • Nein ich bin nicht dieser jemand sondern jemand, der diesem jemand bei seiner ersten Steuererklärung helfen wollte weil ihm (mir) die eigene bisher keine probleme gemacht hat.

    Du weißt aber, dass du das nicht machen darfst, wenn dieser jemand nicht ein Angehöriger i.S.d. § 15 AO ist? Ausserdem finde ich es etwas sehr "überheblich" (um deine eigenen Worte zu benutzen), jemanden helfen zu wollen, aber selber überhaupt nicht zu wissen, was man machen muss und dann Dritte zur Lösung des Problems zu fragen.
    Wir sind hier nicht im Kolloquium, in dem solche Lösungen durchgesprochen werden, sondern antworten in unserer Freizeit auf Probleme, die sich durch die Anwendung der Programme aus dem Hause Buhl ergeben.