WISO Steuer Rechtsschutz

  • Hallo,
    hat schon mal jemand Ärger/Schwierigkeiten mit der GOLD-Option Rechtsschutz gehabt?
    Hat sich die ARAG bzw. Buhl Data geweigert, den RS zu übernehmen, weil eine andere RSV vorhanden ist?

  • Ja .... und!?
    Bei der Bestellung ist danach überhaupt nicht gefragt worden. Dann hätte ich ja die GOLD gar nicht bekommen können.
    Außerdem bezweifele ich die Rechtsfähigkeit dieses Benutzerhinweises.


    Und ... das war nicht die Antwort auf meine Frage.

    • Offizieller Beitrag

    Außerdem bezweifele ich die Rechtsfähigkeit dieses Benutzerhinweises.

    Wenn Du meinst. Ich sehe das anders. Aber musst Du halt einen Anwalt beauftragen und das klären lassen. Für mich ist der Satz eindeutig und ist mit Sicherheit Bestandteil Deines Vertrags.

  • Und ... das war nicht die Antwort auf meine Frage.

    Warum ist das nicht die Antwort auf Deine Frage? Du hast gefragt

    Hat sich die ARAG bzw. Buhl Data geweigert, den RS zu übernehmen, weil eine andere RSV vorhanden ist

    Der Satz, auf den miwe4 hinwies, beantwortet das ganz klar - buhl/ARAG werden die Leistung verweigern, wenn sie Kenntnis von einer existierenden Rechtsschutzversicherung für steuer- und abgaberechtliche Angelegenheiten hat. Das Verschweigen dieser dürfte zu Rückforderungen führen, wenn buhl/ARAG im Nachgang davon erfahren. Für mich sind das dann hausgemachte

    Ärger/Schwierigkeiten

    über die man sich nicht beschweren darf.


    Bei der Bestellung ist danach überhaupt nicht gefragt worden.

    Warum muß danach gefragt werden? Du hast den Hinweis gut sichtbar zu lesen bekommen, noch bevor Du drücken konntest. Da war nix versteckt.

    • Offizieller Beitrag

    Der Satz, auf den miwe4 hinwies, beantwortet das ganz klar - buhl/ARAG werden die Leistung verweigern, wenn sie Kenntnis von einer existierenden Rechtsschutzversicherung für steuer- und abgaberechtliche Angelegenheiten hat.

    Das sehe ich nicht so. In der Teilnahmeerklärung zum Gruppenversicherungsvertrag ist zu lesen:


    "Was tun im Leistungs- oder Beratungsfall?
    [...]


    2. Falls Sie eine andere Rechtsschutzversicherung besitzen, dann prüfen Sie bitte, ob der Schadensfall bereits durch diese Versicherung abgedeckt ist.


    3. Besteht kein anderweitiger Versicherungsschutz oder lehnt die andere Versicherung die Schadensregulierung ab, dann nutzen Sie die telefonische Erstberatung durch einen Anwalt über die ARAG. Sie erreichen diesen Service unter Buhl Data Service [...]."


    Da steht nirgendwo in der Teilnahmeerklärung etwas von einen automatischen Ausschluß.

    • Offizieller Beitrag

    Da steht nirgendwo in der Teilnahmeerklärung etwas von einen automatischen Ausschluß.

    Aber man kann daraus ersehen, dass andere bestehende Versicherungen vorrangig greifen. Und das sagt Dein Zitat aus der Teilnahmeerklärung zur Gruppenversicherung ja mit anderem Wortlaut ebenso.


    Das ist übrigens bei allen preisgünstigen Zusatzversicherungen so. Ähnliche Formulierungen kenne ich z.B. aus der Auslandskrankenzusatzversicherung des ADAC und anderer Anbieter. Alle zahlen erst nachrangig nach anderen bestehenden Verträgen.

  • In der Teilnahmeerklärung zum Gruppenversicherungsvertrag ist zu lesen:

    Die habe ich auf die Schnelle nicht gefunden - bin allerdings beim Testen auch im 2. Schritt gescheitert, meine Garantie-Nummer berechtigt angeblich nicht zum Upgrade. ?(


    Gefunden habe ich, nachdem sich beim Klick auf ein Browserfenster öffnete:



    Nach dem Klick auf den orangenen Text kommt man zu den ARB 2005 der ARAG:



    Und dort steht

    Zitat von ARAG ARB 2005

    Die ARAG trängt nicht
    ...
    g) Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet wäre, wenn die Rechtsschutzversicherung nicht bestünde;
    ...

    Das beißt sich meiner Meinung nach ein wenig mit der Passage bezüglich der Ablehnung durch eine andere Versicherung, da dort nix über eine berechtigte oder unberechtigte Ablehnung steht. Das wäre dann wohl ein Fall (im Fall der Fälle) für eine andere Rechtsschutzversicherung ... :D

  • In der Teilnahmeerklärung zum Gruppenversicherungsvertrag ist zu lesen:


    "Was tun im Leistungs- oder Beratungsfall?

    Genau das ist nicht der Fall. Die Teilnahmeerklärung steht auf der Seite 1.
    Auf Seite 2 stehen nur Vorgehensweisen - jedoch keine Vertragsbedingungen. Und die auch noch in Optionsformulierung ...


    Die Reaktionen hier sind sehr enttäuschend. Alle klugscheißern nur herum; meine Frage hat niemand beantwortet - die Frage nach Erfahrungen.
    Dankäää!

  • Die Reaktionen hier sind sehr enttäuschend. Alle klugscheißern nur herum; meine Frage hat niemand beantwortet - die Frage nach Erfahrungen.
    Dankäää!

    Nimm Dich bitte im Ton zurück! Hier klugscheißert keiner ...


    Nutzungsbestimmungen:



    Und sei geduldig!



    Vielleicht hat ja keiner von denen, die hier (bisher) mitlesen, solche Erfahrungen, die Du geschildert haben möchtest.


    P.S. Ich habe mal in Deine bisherigen Beiträge geschaut, der Ton scheint Dein üblicher zu sein ... :|

  • Das beißt sich meiner Meinung nach ein wenig mit der Passage bezüglich der Ablehnung durch eine andere Versicherung, da dort nix über eine berechtigte oder unberechtigte Ablehnung steht. Das wäre dann wohl ein Fall (im Fall der Fälle) für eine andere Rechtsschutzversicherung ... :D


    Eine andere RSV ist nur zu etwas "verpflichtet", wenn ich als Versicherungsnehmer dieser einen Schaden melde und sie damit "verpflichte". Keine Versicherung ist qua Existens zu einer Leistung "verpflichtet". In den ARB der ARAG findet sich in über 20 §§ keine entsprechende Verbindlichkeit.

  • Eine andere RSV ist nur zu etwas "verpflichtet", wenn ich als Versicherungsnehmer dieser einen Schaden melde und sie damit "verpflichte".

    Ob das juristisch so tragbar ist, vermag ich nicht zu beurteilen.


    Nur: Wofür hast Du zwei Rechtsschutzversicherungen für dasselbe Gebiet? ?(

  • Nimm Dich bitte im Ton zurück! Hier klugscheißert keiner ...

    Wenn ich eine Frage nach Erfahrungen stelle und ausschließlich belehrt werde, ist die Gefühlslage, die solchen Ton produziert, wohl plausibel.


    Und wenn du das als "meinen üblichen Umgangston" recherchiert hast, wird dir bestimmt auch aufgefallen sein, daß es jeweils nur Reaktion auf Ton und Intention vorangegangener Äußerungen war. Aber das kann man hier natürlich vernachlässigen ...

  • Nur: Wofür hast Du zwei Rechtsschutzversicherungen für dasselbe Gebiet?

    Die übliche RSV habe ich schon lange - für Miet-, Verkehrs-, Privatrechtsschutz. Dort ist (leider) auch Steuer inbegriffen. So eine hat man eben.
    Dann kam später die Offerte von Buhl Data. Nur 10 Euro und ich kann klagen ohne SB. So einfach, so plausibel ist meine Motivation zur Buchung der GOLD-Option. (Für die "große" RSV fällt je Fall eine Selbstbeteiligung von 150 Euro an ...)

  • ... Dann müssen sie ja auch nicht antworten ...

    ... müssen nicht, aber dürfen schon ...
    Und das dann als "klugscheißern" zu bezeichnen, obwohl sehr aufs Thema eingegangen wird, bringt keine Sympathiepunkte und hält vielleicht auch den einen oder anderen ab, Dir eigene Erfahrungen mitzuteilen.


    Stell Dir vor, niemand hätte geantwortet, weil eben niemand solche Erfahrungen hatte - ich befürchte, Deine Reaktion wäre auch nicht sonderlich freundlich ausgefallen, sondern ähnlich zu

    Die Reaktionen hier sind sehr enttäuschend.

    Aber das ist nur eine Vermutung.



    wird dir bestimmt auch aufgefallen sein, daß es jeweils nur Reaktion auf Ton und Intention vorangegangener Äußerungen war. Aber das kann man hier natürlich vernachlässigen ...

    Ja, das kann man vernachlässigen, weil der schlechte Ton Anderer nun wirklich keine Grund ist, genau denselben anzuschlagen - man begibt sich dabei genau auf das Niveau, das man kritisiert. Im übrigen hat in diesem Thread keiner außer Dir einen solchen Ton angeschlagen.

    Wenn ich eine Frage nach Erfahrungen stelle und ausschließlich belehrt werde, ist die Gefühlslage, die solchen Ton produziert, wohl plausibel.

    Wenn das bei Dir schon einen solchen Ton produziert, dann möchte ich Dich nicht in wirklichen Streßsituationen, in denen die Stimmung gegen Dich ist, erleben. Und wie schrieb Billy dieser Tage auch (für mich richtigerweise):

    Wenn man aber in der Öffentlichkeit diskutiert, dann muß man auch mit Antworten klar kommen, die man so nicht erwartet hat. Kann man damit nichts anfangen, was durchaus vorkommen kann, kann man sachlich nachfragen.


    Nur 10 Euro und ich kann klagen ohne SB. So einfach, so plausibel ist meine Motivation zur Buchung der GOLD-Option.

    Die Motivation ist nachvollziehbar. Nur enthebt Dich das nicht Deiner Verpflichtung, Dich vor Abschluß kundig zu machen, ob die zweite RSV überhaupt greifen kann, wenn man schon eine erste hat (ich unterstelle, daß Du schon beide abgeschlossen hast).
    Im übrigen ist es in rechtlichen Dingen immer problematisch, von einem Fall auf einen anderen zu schließen - in extrem seltenen Fällen sind zwei oder gar mehr Rechtsfälle (und um einen solchen würde es sich ja handeln) mehr oder weniger identisch.


    So eine hat man eben.

    Ansichtssache bzw. von den persönlichen Bedingungen abhängig. Aber das ist ein anderes Thema ...

    • Offizieller Beitrag

    Aber man kann daraus ersehen, dass andere bestehende Versicherungen vorrangig greifen.

    Richtig. Aber nicht:

    Der Satz, auf den miwe4 hinwies, beantwortet das ganz klar - buhl/ARAG werden die Leistung verweigern, wenn sie Kenntnis von einer existierenden Rechtsschutzversicherung für steuer- und abgaberechtliche Angelegenheiten hat. Das Verschweigen dieser dürfte zu Rückforderungen führen, wenn buhl/ARAG im Nachgang davon erfahren.

    • Offizieller Beitrag

    Genau das ist nicht der Fall. Die Teilnahmeerklärung steht auf der Seite 1.
    Auf Seite 2 stehen nur Vorgehensweisen - jedoch keine Vertragsbedingungen. Und die auch noch in Optionsformulierung ...

    Das ist das offizielle Dokument, welches man für diese Versicherung von Buhl kriegt. Und das besagt eindeutig, daß man durchaus eine andere RSV haben kann und das alleine kein Grund ist, daß die ARAG die Leistung verweigern kann. Sondern nach den Bedingungen nur dann, wenn die andere Versicherung das auch abdeckt und die Leistung nicht abgelehnt hat. D.h., wie miwe4 schon schrieb, daß man erst die andere RSV fragen muß.

    Die Reaktionen hier sind sehr enttäuschend. Alle klugscheißern nur herum

    Sorry, aber das ist nicht der Ton, den wir hier pflegen. Wenn Du mit Antworten nicht zufrieden muß, so zwingt Dich niemand, darauf einzugehen.
    Deshalb schließe ich den Thread.