Amt erkennt meine Wochenendheimfahrten nicht an

  • Hallo zusammen,



    ich hatte über den VLH meine Steuer von 2014 machen lassen. Doch langsam glaub ich das die von der VLH selbst nicht so richtig den Durchblick haben.



    Zum Fall:
    Ich wohne an meinem Arbeitsort als Zweitwohnsitz und pendle am Wochenende manchmal 250 Kilometer in die Heimat. Im Jahre 2014 war dies 32 mal der Fall, zum Teil mit dem eigenen PKW zum Teil mit Mitfahrgelegenheiten.



    Das Finanzamt hat jetzt für die Wochenendheimfahrten eine Auflistung gewollt, wann ich wie gefahren bin.
    Mit Excel hab ich Ihnen, dann eine Liste in gewünschten Format erstellt. Leider hab ich nicht die vollen Namen mit richtigen Anschriften, sondern nur die Usernamen der Mitfahrgelegenheit-APP eintragen können.



    Das Amt fordert jetzt Belege für Einkäufe, Kilometerstand meines PKW etc. die meine Heimfahrt beweisen.
    Mühselig hab ich jetzt alle Kaufbelege von 2014 rausgesucht und sortiert. Also sowohl Einkausbelge das ich an meinem Arbeitsort war, Tankbelege an meinem Arbeitsort, Einkäufe in der Heimat, Tankbelege aus der Heimat.
    Ebenso Kilometerstand meines FZG von TÜV und Werkstattbesuch.



    Nun hatte ich gestern einen Übergabetermin bei der Bearbeiterin von der VLH. Sie war dann erstmal von meiner Mühe und Anzahl (pro Monat ca. 15 Bons) von Belegen erschlagen und sie meinte, dass man dies dem Amt nicht so übergeben kann. Die machen sich nicht die Mühe und schauen jeden Kassenzettel an und lehnen direkt ab, fügte sie hinzu.



    Gut dann hat sie gemeint wir müssen alle Kassenbelege von meinem Wochenendaufenthaltsort aussortieren und nur die übergeben. Ich hab dann gemeint, ja aber das beweist ja zum Teil dann auch nicht das ich wieder an meinem Arbeitsort war. Es gab Wochenende da war aufeinanderfolgend mit der MFG in der Heimat. Somit geht das Amt meiner Meinung nach davon aus, das ich diese Woche einfach Urlaub hatte und den in meiner Heimat verbracht habe. Das wollte die Frau von der VLH dann aber einfach auch nicht verstehen.



    Genauso wurden Belege die meine Volltankung meines PKW an meinem Arbeitsort beweisen auch aussortiert. Somit wird meines Erachtens die Heim- und Rückfahrt in meinen Heimatort auch nicht nachvollziehbar bewiesen. Ich fahre ja mit einer Tankfüllung 650 Kilometer.



    Jedenfalls will Sie jetzt die Belege so übergeben und meinte es sei auch kritisch wenn es sich um Bareinkaufsbelege handeln würde.



    Nun meine Fragen:
    1. Ist allgemein das nicht komisch wie die Frau von der VLH das angeht?
    2. Kann das Amt aufgrund der Vielzahl von Belegen sagen das sie das nicht prüfen und meine Wochenendheimfahrt ablehnen?
    3. Wenn das Amt erneut meine Heimfahrten nicht annehmen will, kann ich bzw. VLH dann klagen und Sie übernehmen die Kosten (Anwalt, Gericht etc.)?



    PS: Wäre ziemlich blöd wenn aufgrund der Unfähigkeit der VLH und der Sturheit vom Amt ich meine vollzogenen Heimfahrten wenigstens nicht teilweise finanziell erstattet bekommen würde.



    Grüße & Danke für antworten

    • Offizieller Beitrag

    Du bist hinsichtlich der tatsächlichen Durchführung der Fahrten nachweispflichtig. Und bei der Mitfahrzentrale dürfte dem FA auch an ordnungsgemäßen Empfängernachweisen mit entsprechender Benennung der Zahlungsempfänger gelegen sein. In Zeiten von Uber & Co. schaut man da sicherlich auch mal drauf.

  • 3. Wenn das Amt erneut meine Heimfahrten nicht annehmen will, kann ich bzw. VLH dann klagen und Sie übernehmen die Kosten (Anwalt, Gericht etc.)?

    Warum sollte das die Lohnsteuerhilfe tun? Erstens darf sie nicht vor Gericht vertreten, zweitens müsste sie das nur dann Kosten übernehmen, wenn sie dich fehlerhaft beraten hat. Und das sieht mir zumindest nicht danach aus. Klagen musst du.


    Ein Tipp: die Buchungen über die Mitfahrzentrale müssen doch irgendwie bestätigt sein. Diese Bestätigungen wären z. B. schon einmal ein Nachweis. Unter Umständen musst du dir aber über die Mitfahrzentrale die Klarnamen geben lassen - was für die Mitnehmen unter Umständen dann zu Nachfragen führen kann zwecks Versteuerung von Einnahmen.


    Den Nachweis der Kilometer solltest du auch über die gefahrenen Gesamtkilometer im Jahr erbringen - reine Tankrechnungen bringen dir hier wahrscheinlich nichts, ausser dem Nachweis, dass du zu einem bestimmten Zeitpunkt am Wohnort warst, weil dort getankt wurde.


    Die ganzen Unterlagen sollten vielleicht dann auch etwas geordnet werden, wobei ich der Beraterin Recht geben muss: Einkaufbons aus deinem Arbeitsort sind kein geeigneter Nachweis für eine Familienheimfahrt. Ausserdem ist die Anzahl der Heimfahrten im Zweifel dem Finanzamt nachzuweisen. Bei 32 Fahrten und in der Regel maximal 46 Wochen Arbeit ist das schon eine Menge.

  • Warum sollte das die Lohnsteuerhilfe tun? Erstens darf sie nicht vor Gericht vertreten, zweitens müsste sie das nur dann Kosten übernehmen, wenn sie dich fehlerhaft beraten hat. Und das sieht mir zumindest nicht danach aus. Klagen musst du.

    Das sehe ich anders:
    https://www.vlh.de/die-vlh-ihre-leistungen/leistungen.html


    Das darf jeder Lohnsteuerhilfeverein :)


    LG
    Akki

  • Einkaufbons aus deinem Arbeitsort sind kein geeigneter Nachweis für eine Familienheimfahrt.

    Ich denke schon, zumindest dann, wenn die Annahme

    Es gab Wochenende da war aufeinanderfolgend mit der MFG in der Heimat. Somit geht das Amt meiner Meinung nach davon aus, das ich diese Woche einfach Urlaub hatte und den in meiner Heimat verbracht habe.

    zutreffen sollte und die Einkäufe mit Karte bezahlt wurden. Dann ist nämlich nachgewiesen, daß der/die TE in der betreffenden Woche eben nicht zuhause war.


    Bei 32 Fahrten und in der Regel maximal 46 Wochen Arbeit ist das schon eine Menge.

    Also ich halte das nicht für viel. Ich war als damaliger Single (auch nicht in Partnerschaft) auch fast jede Woche 160 km zum Hauptwohnsitz gefahren - wurde vom FA anstandslos anerkannt. Natürlich sollte, so wie Du sagtest, die Jahresfahrleistung stimmig sein, also zur angegebenen Zahl von Fahrten mit dem eigenen PKW und den Fahrten zur Arbeit passen. Aber davon sollten wir erstmal ausgehen.


    Nichtsdestotrotz bleibt natürlich die Nachweispflicht auf Anforderung des FA.

    • Offizieller Beitrag

    Also ich halte das nicht für viel.

    Das meine ich aber auch. Das ist weit unter dem, was selbst unter Berücksichtigung von Urlaub und so beim Wochenendpendler mit Familie zusammen kommen kann und im Normalfall auch zusammen kommt.