Buchführung: fehlende Belege nach Lieferung aus dem Ausland

  • Hallo zusammen,


    wir haben momentan des öfteren Probleme mit einigen Lieferungen aus anderen Ländern (USA, China, Schweiz).
    Oft sind bei dieses Lieferungen keine Rechnungen dabei und die "Händler" wollen oder können auch keine Ausstellen.
    Wie ist damit Buchungstechnisch umzugehen? Es heißt ja keine "Buchung ohne Beleg" und wie sieht es dann mit der VSt aus?


    Mich würde es sehr interessieren ob ihr ähnliche Probleme habt und wie ihr diese gelöst habt - das Finanzamt war mir hierbei zumindest keine Hilfe....

  • Moin,


    als Notlösung fiele mir ein, (falls vorhanden) die Bestellung oder einen Ausdruck der Auktion als Eigenbeleg zu verwenden. Dabei geht generell der Vorsteuerabzug "flöten". Allerdings handelt es sich doch hier um "steuerfreie Einfuhren", da gibt es doch sowieso keinen Vorsteuerabzug?


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • ...Eigenbeleg... "steuerfreie Einfuhren", da gibt es doch sowieso keinen Vorsteuerabzug?

    Genau so handhabe ich das schon immer, weil das, was man manchmal als Rechnung von Händlern aus China (gerade über Amazon) bekommt, jeder Beschreibung spottet:
    Keine ordentliche Firmenadresse, oft auch keine Rechnungsnummer, dafür aber ab und an eine UStID aus GB. :dash: :grumble:
    Und da es bei solchen "Rechnungen" so oder so keine Vorsteuer gibt, ist der Eigenbeleg notgedrungen das Mittel der Wahl.

  • Und da es bei solchen "Rechnungen" so oder so keine Vorsteuer gibt, ist der Eigenbeleg notgedrungen das Mittel der Wahl.

    Richtig - aber unter Umständen muss dann bei innergemeinschaftlichen Erwerben die Umsatzsteuer abgeführt werden. Hier sollte ein Steuerberater konsultiert werden, um später keine bösen Überraschungen zu erleben.

  • Innergemeinschaftlich?

    Entschuldigung, man sollte die Ursprungsfrage manchmal nachlesen. Hier ist höchsten Einfuhrumsatzsteuer zu beachten bwz. Zölle und Abgaben.