Wege zur Arbeit bei Firmenwagennutzung

  • Hallo,


    ich bereite aktuell die Steuererklärung für mich und meiner Frau vor und stosse auf ein kleines Problem. Sie hat in 2016 ein Firmenwagen bekommen, den sie auch privat nutzen kann.
    In ihrer Abrechnung wird der Dienstwagen mit der 1% Regel versteuert. Unter Nettoabzüge findet sich außerdem die Position "Dienstwagen KM pauschal AG". Diese Summe wird ihr vom Brutto abgezogen, ohne dass es vorher wie beim Dienstwagen auf das Bruttogehalt dazugerechnet worden ist.
    Ich verstehe es also so, dass jeden Monat eine pauschale für die KM bereits vom Netto abzogen worden ist.


    Unter Punkt 18 in der Lohnsteuerbescheinigung (Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten...) sind 1.431 Euro eingetragen worden. Das entspricht die Summe aus den einzelnen Abrechungen. Soweit so gut.
    Dieser Betrag schmälert aber die KM Pauschale, wenn ich die gefahrenen KM unter den Punkt "Wege zur Arbeit" eintrage. Sie würde dort auf 1.765 Euro abzüglich den 1.431 Euro auf 334 Euro kommen, die wir ansetzen können. ?(
    Wenn sie jeden Monat bereits monatlich "einbüßen" musste, warum dann nochmal die Reduzierung am Ende? Ist das denn nicht doppelt belastet?


    Jetzt habe ich in der Software gesehen, dass unter "Ausgaben in Sonderfällen" ebenfalls die Entfernungspauschale eingetragen werden kann. Auf ihrer Lohnsteuerkarte stehen unter Punkt 10 2.322 Euro. Deshalb haben wir hier die Möglichkeit Kosten gegenzurechnen. Gleich als erstes steht der Punkt Ansatz der Entfernungspauschale.


    Nun, wenn ich die Pauschale unter "Wege zur Arbeit" stehen lasse, hätten wir eine Nachzahlung von 35 Euro zu leisten. Nehme ich aber dort den Betrag komplett raus und trage es stattdessen unter "Ausgaben in Sonderfällen" bzw "Ansatz der Entfernungspauschale" ein, dann würden wir 354 Euro zurück bekommen.


    Was ist nun richtig? Kann mir jemand weiter helfen?


    Vielen Dank im voraus
    Gruß
    Toni

  • In ihrer Abrechnung wird der Dienstwagen mit der 1% Regel versteuert.

    Richtig - das ist der Wert der privaten Nutzung pauschaliert.


    die Position "Dienstwagen KM pauschal AG". Diese Summe wird ihr vom Brutto abgezogen,

    Das muss doch in der Vereinbarung zu finden sein - unter Umständen zahlt deine Frau einen bestimmten Betrag für die Nutzung, die dann bei der Ermittlung des 1 Prozent abgezogen werden muss. Das kann aber nur von deiner Frau mit ihrem Arbeitgeber geklärt werden, wenn es nicht aus der Vereinbarung hervorgeht. Normalerweise ist der Vereinbarung eine Beispielrechnung mit Erläuterungen beigefügt, aus der auch der Ausweis in der Gehaltsabrechnung ersichtlich ist.


    Dieser Betrag schmälert aber die KM Pauschale, wenn ich die gefahrenen KM unter den Punkt "Wege zur Arbeit" eintrage.

    Normalerweise werden für diese Fahrten noch einmal pauschal 0,03% monatlich versteuert. Es kann natürlich sein, dass dies durch die Pauschale vom Arbeitgeber eingezogen wird, dann darf Sie allerdings die Pauschale für die Wege zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte nicht vermindern. Hier solltest du noch einmal deine Eingaben überprüfen. Hast du hier möglicherweise diesen Betrag als Erstattung durch den Arbeitgeber eingetragen?

  • Hallo Babuschka,


    vielen lieben Dank für deine Antwort.
    Der Betrag wurde automatisch übertragen. Auf ihrer Lohnsteuerkarte steht der Betrag i.H.v. 1.431 Euro unter Punkt 18. Das ist wie gesagt die Summe der Position "Dienstwagen KM Pauschal AG" auf ihren Monatsabrechnungen. Das ist einmal im Brutto dazu gerechnet und dann im Netto wieder abgezogen worden.
    Für mich sieht das so aus als hätte meine Frau den Betrag monatlich schon versteuert.
    Ich verstehe dadurch nicht warum durch die Eintragung unter Punkt 18 der Betrag von der Softwaren automatisch in das Feld "Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen" unter "Erstattung von Fahrtkosten" übertragen wird.


    Vielen Dank und Grüße aus Frankfurt
    Toni

  • Für mich sieht das so aus als hätte meine Frau den Betrag monatlich schon versteuert.

    Ja - sie versteuert, aber zahlt nichts ("oben" plus und "unten" minus ergibt null). Und Zeile 18 betrifft die Entfernungspauschale, die ja bei Dienstwagen auch versteuert wird mit 0,03% der Anschaffungskosten. Allerdings verstehe ich nicht, warum dieser Betrag von der Kilometerpauschale abgezogen wird. Da sie den Betrag ja versteuert hat, hat sie auf der anderen Seite doch den Werbungskostenabzug. Da sollte sie noch einmal mit Ihrem Chef reden, denn m. E. n. stehen in Zeile 18 Leistungen des AG für verbilligte ÖPNV-Karten etc. aber nicht die 0,03%-Kosten.


    Auf ihrer Lohnsteuerkarte stehen unter Punkt 10 2.322 Euro. Deshalb haben wir hier die Möglichkeit Kosten gegenzurechnen.

    Das ist aber eine andere "Baustelle", hat mit der 1%-Regelung (und den 0,03%) nichts zu tun.