Hallo,
ich bereite aktuell die Steuererklärung für mich und meiner Frau vor und stosse auf ein kleines Problem. Sie hat in 2016 ein Firmenwagen bekommen, den sie auch privat nutzen kann.
In ihrer Abrechnung wird der Dienstwagen mit der 1% Regel versteuert. Unter Nettoabzüge findet sich außerdem die Position "Dienstwagen KM pauschal AG". Diese Summe wird ihr vom Brutto abgezogen, ohne dass es vorher wie beim Dienstwagen auf das Bruttogehalt dazugerechnet worden ist.
Ich verstehe es also so, dass jeden Monat eine pauschale für die KM bereits vom Netto abzogen worden ist.
Unter Punkt 18 in der Lohnsteuerbescheinigung (Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten...) sind 1.431 Euro eingetragen worden. Das entspricht die Summe aus den einzelnen Abrechungen. Soweit so gut.
Dieser Betrag schmälert aber die KM Pauschale, wenn ich die gefahrenen KM unter den Punkt "Wege zur Arbeit" eintrage. Sie würde dort auf 1.765 Euro abzüglich den 1.431 Euro auf 334 Euro kommen, die wir ansetzen können.
Wenn sie jeden Monat bereits monatlich "einbüßen" musste, warum dann nochmal die Reduzierung am Ende? Ist das denn nicht doppelt belastet?
Jetzt habe ich in der Software gesehen, dass unter "Ausgaben in Sonderfällen" ebenfalls die Entfernungspauschale eingetragen werden kann. Auf ihrer Lohnsteuerkarte stehen unter Punkt 10 2.322 Euro. Deshalb haben wir hier die Möglichkeit Kosten gegenzurechnen. Gleich als erstes steht der Punkt Ansatz der Entfernungspauschale.
Nun, wenn ich die Pauschale unter "Wege zur Arbeit" stehen lasse, hätten wir eine Nachzahlung von 35 Euro zu leisten. Nehme ich aber dort den Betrag komplett raus und trage es stattdessen unter "Ausgaben in Sonderfällen" bzw "Ansatz der Entfernungspauschale" ein, dann würden wir 354 Euro zurück bekommen.
Was ist nun richtig? Kann mir jemand weiter helfen?
Vielen Dank im voraus
Gruß
Toni