Domain-Kauf (nicht Reg-Gebühr) Sachkonto

  • Hallo,


    ich habe im letzten Jahr eine Domain gekauft (für 50€).
    Mir ist klar, dass ich die Ausgabe an sich nicht steuerlich absetzen kann bei Domains (abgesehen von den Registrierungskosten).
    Vorsteuerabzugsfähig ist der Betrag jedoch schon, richtig?


    Auf welches Sachkonto buche ich das dann, damit die Vorsteuer abgezogen wird, die Ausgabe jedoch nicht mit in die EÜR aufgenommen wird?


    Danke und Gruß
    Timothy

  • Mir ist klar, dass ich die Ausgabe an sich nicht steuerlich absetzen kann bei Domains

    Wieso - privat genutzt? Sonst wäre es ja ein immaterielles Wirtschaftsgut. Da du Vorsteuer ziehen möchtest, gehe ich davon aus, dass die Domain betrieblich genutzt wird. Und bei 50 Euro gilt auch bei immateriellen WG die Regelung über GWG bis 150 Euro.

  • Hi babuschka!


    Ich dachte Domains an sich darf ich nicht direkt absetzen?
    Domain wird rein betrieblich genutzt bzw. ist Teil des Betriebs. ;)


    Zitat

    Die Anschaffungskosten einer Domain, also der Internetadresse einer Webseite, sind laut Urteil des BFH vom 19.10.2006, veröffentlicht im Bundessteuerblatt 2007 II S. 301, ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Die Kosten für den Erwerb stellen laut BFH zwar eine Betriebsausgabe dar, sie sind jedoch erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme der Domain gewinnmindernd vom Veräußerungspreis oder Entnahmewert abzusetzen. Somit sind die Ausgaben für den Erwerb der Internetadresse weder im Rahmen der jährlichen Abschreibungen noch als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben im Jahr der Anschaffung geltend zu machen.

  • Ja - ich hatte ja von immateriellen Wirtschaftsgütern geschrieben! Bei 50 Euro war mir nur die Aktivierungspflicht nicht präsent - dieses Urteil hatte ich nicht im Kopf. Dann also aktivieren (Lizenzen) - vorsteuerabzug ist auch hier möglich.

  • Moin,


    im SKR03 gibt es das Konto 0010 (Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte sowie aehnliche Rechte und Werte,.) oder eines der folgenden Konten der "immateriellen Wirtschaftsgüter"


    Gruss
    Maulwurf


    PS Es gibt nur doofe Antworten :)

  • Ich bin wie babuschka der Meinung, dass bei Anschaffungskosten unter 410 Euro die allgemeine Regelung auch bei Immateriellen Wirtschaftgütern gilt (EStR 5.5, Tz. 45), hier also, da sogar unter 150 €, direkt in den Aufwand.


    @Timothy90 am besten, du frägst deinen Steuerberater.

    • Offizieller Beitrag

    Eine 0025 habe ich aber auch nicht,

    Er schrieb ja auch Konto 25.

    0025 "Ähnlich Rechte und Werte" gibt es aber ...


    Schauen, ob das Konto aktiviert ist und dann mit freier Buchung arbeiten.


  • Ahhh. Danke für die Screenshots, das ist sehr nett.
    Ich hatte die Art der Buchung bereits auf Ausgabe stehen, dann ist das Konto nicht zu sehen.


    Erst wenn ich auf "Freie Buchung" stelle erscheint die 25. Dann hätte ich sie natürlich auch gefunden ...
    Damit komme ich jetzt klar. Vielen Dank nochmal für die schnelle Hilfe!