Wechsel der Einkommensart von freiberuflich zu Gewerbe

  • Hallo Experten,


    seit der Version 2012 nutze ich steuer:Mac. Nun sitze ich mit Version 2016 an der Erklärung für 2015. Ich arbeite hauptberuflich festangestellt, daneben arbeite ich als Programmierer. Diese Tätigkeit habe ich bis einschl. 2014 als "sonstige selbständige Tätigkeit" geführt, was steuerlich keinen Unterschied gemacht hat, aber eigentlich nicht ganz korrekt war. Um das Ganze völlig zu legalisieren, habe ich Anfang 2015 ein Gewerbe angemeldet.


    Nun meine Frage: Wie bekomme ich die übernommenen Daten (insbesondere die AfA) aus der einen Einkommensart in die andere?


    Für jegliche Hinweise besten Dank im Voraus!


    Beste Grüße
    Dave

  • Hallo,


    ist die EÜR im Modul Einkommensteuer oder im Modul Einnahmenüberschussrechnung erstellt worden? Im zweiten Fall müsste es einfach sein, im ersten Fall sehe ich Probleme. Da solltest du unter Umständen bei Buhl nachfragen, wie das Anlagenvermögen übernommen werden kann. Den Rest kann man mit Copy and Paste machen.

  • Hallo babuschka,


    die EÜR ist mittels "Einnahmen-Überschuss-Rechnung" erstellt worden. Gut, Copy and Paste ist eine Möglichkeit, aber schön wäre es, wenn es noch eleganter ginge. Ich werde mal bei Buhl direkt anfragen. Besten Dank für Deine Hinweise.


    Grüße aus Berlin
    Dave

  • Es ging mir nicht darum, ob mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung, sondern ob du das im Modul Einnahmen-Überschussrechnung gemacht hast oder im Modul Einkommensteuer!

    • Offizieller Beitrag

    Diese Tätigkeit habe ich bis einschl. 2014 als "sonstige selbständige Tätigkeit" geführt, was steuerlich keinen Unterschied gemacht hat, aber eigentlich nicht ganz korrekt war. Um das Ganze völlig zu legalisieren, habe ich Anfang 2015 ein Gewerbe angemeldet.

    Was hat die Einkunftsart denn mit "Legalisieren" zu tun? Entweder es handelt sich um eine selbständige Tätigkeit, die dem FA nur anzuzeigen ist, oder es handelt sich um eine gewerbliche Tätigkeit, für die ein Gewerbe bei der zuständigen Stelle anzumelden ist.

  • […] Entweder es handelt sich um eine selbständige Tätigkeit, die dem FA nur anzuzeigen ist, oder es handelt sich um eine gewerbliche Tätigkeit, für die ein Gewerbe bei der zuständigen Stelle anzumelden ist.

    Eben: Weil die Wahl zwischen "entweder" und "oder" vor 2015 nicht korrekt getroffen wurde, war es eben nicht 100% legal.