Wer kann mir den korrekten Buchungssatz für die Privatentnahmen eines PKWs mit Steuer nennen. Der PKW wurde 2012 als Neuwagen mit Vorsteuer in die Bücher aufgenommen, soll nun rückwirkend zum 01.01.2016 aus den Büchern genommen werden. Wird das im Jahresabschluss ausgewiesen?? Ein Gutachten wurde bereits erstellt.
Korrekter Buchungssatz für die Privatentnahme eines PKW mit Steuer
- Stefanie_H
- Unerledigt
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Moin,
eigentlich werden bei der EUR ja keine Bestandskonten geführt ( im Gegensatz zur Bilanzierung, bei der die Werte des Kontos Pkw aufgezeichnet werden), aber allein durch die (umsatzsteuerpflichtige) Entnahme ergibt sich eine Auswirkung auf den Jahresabschluss:
https://www.haufe.de/unternehm…sk_PI11444_HI1905608.html
(das Entnahmekonto "passt" dann nicht, sondern ein benachbartes -mit USt- )
Gruss
Maulwurf -
Vielen Dank, aber welches Konto ist das benachbarte von "Entnahmen von Gegenständen ohne USt" ich finde es nicht
Noch eine kurze Frage: wenn ich das in den Jahresabschluss nehme, zeigt er mir die MwSt erstmal als Gewinn an....richtig?
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Neuwagen mit Vorsteuer
Entnahmen von Gegenständen ohne USt
warum bei der Anschaffung VSt. ziehen, aber bei der Entnahme keine USt.-abführen wollen?
Richtiger wäre es einen Anlagenabgang mit USt. zu buchen.Aus dem Link von @maulwurf23 geht doch hervor:
ZitatDie Entnahme muss mit dem Teilwert angesetzt werden, der auf das Konto "Entnahme von Gegenständen ohne USt" 8905 (SKR 03) bzw. 4605 (SKR 04) gebucht wird, wenn bei der Anschaffung kein Vorsteuerabzug möglich war.
aber eben das war bei euch der Fall.
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Das könnte das Konto 8920 " Verwendung von Gegenständen außerhalb des Unternehmens 19 %USt" passen - und ja, auch USt ist eine Einnahme ( nicht zwangsläufig Gewinn )...
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Da haben wir aneinander vorbeigeschrieben oder ich habe mich nicht richtig ausgedrückt.....ich finde folgendes Konto im Kontenplan nicht: "Entnahme von Gegenständen mit USt."
Das die USt fällig wird ist schon klar...... -
Danke Maulwurf!
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warum nicht diese Variante verwenden?
Zitat
Beim Verkauf eines Firmenfahrzeugs ist der Veräußerungserlös zu buchen. Gleichzeitig wird der Buchwert des Fahrzeugs als Aufwand (Anlagenabgang) erfasst. Die Veräußerung unterliegt der Umsatzsteuer, wenn der Unternehmer steuerpflichtige Umsätze ausführt. Es spielt keine Rolle, ob bei der Anschaffung ein Vorsteuerabzug möglich war oder nicht. Erzielt der Unternehmer beim Verkauf eines Firmen-Pkw einen Veräußerungsgewinn, erfolgt die Buchung auf das Konto "Anlagenabgänge Sachanlangen (Restbuchwert bei Buchgewinn)" 2315 (SKR 03) bzw. 4855 (SKR 04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Pkw" 0320 (SKR 03) bzw. 0520 (SKR 04). -
Wie schaut es mit dem Konto "Unentgeltlich. Wertabgaben" aus und dann die Umsatzsteuer noch dazu buchen?
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Der PKW wurde 2012 als Neuwagen mit Vorsteuer in die Bücher aufgenommen, soll nun rückwirkend zum 01.01.2016 aus den Büchern genommen werden.
Und warum nicht zum üblichen Termin 31.12.2015?
Ein Gutachten wurde bereits erstellt.
Mit Datum?
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Gutachten mit Datum!
Zum 31.12.15 ??? Wenn das so ist nehme ich den 31.12.15.......
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Gutachten mit Datum!
Zum 31.12.15 ??? Wenn das so ist nehme ich den 31.12.15.......
Aber natürlich auch in der entsprechenden EÜR 2015 und Umsatzsteuererklärung 2015!
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????? das Jahr 2015 ist doch bereits abgeschlossen
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Ja und warum, wenn Du das Kfz entnehmen musst?
Du wirst das Fahrzeug ja kaum am Feiertag verkauft und übergeben haben. Und bei Entnahme ist das auch keine Spielerei, weshalb ich ja nach dem Tag der Wertschätzung gefragt habe. Und wenn das 2015 war, würde ich au immer den 31.12.2015 als Entnahmetermin nehmen. Und das natürlich mit allen steuerlichen Konsequenzen. Das FA wird dies, ohne zwingende Argumente Deinerseits, sicherlich ähnlich sehen. Ist ja kein Wunschkonzert.