Wie Pendlerpauschale als Selbständiger buchen?

  • Hallo ich bin selbständig und mache meine Buchführung mit Wiso Mein Büro.
    Ich habe eine Betriebsstätte in einem anderen, 25km entfernten, Ort.
    Hierhin fahre ich immer mit dem privaten Auto meiner Frau.
    Als Selbständiger kann ich die Fahrten ja nicht über die Pendlerpauschale bekommen, sondern muss es glaube ich als Betriebsausgabe in das EÜR Formular eintragen.
    Ich nutze das Auto nur für die Fahrt zur Betriebsstätte, also ich fahre damit nicht zu Kunden o.ä. und habe kein Fahrtenbuch, ich möchte auch nur die einfache Entfernungspauschale bekommen.
    Wie Buche ich das in Wiso mein Büro, wenn ich z.B. an 200 Tagen im Jahr ins Büro gefahren bin? Kann ich einfach am 31.12. eine Buchung i.H.v. 1500€ auf das Konto Kfz-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kfz" 4590 (SKR 03) machen, die dann so aussieht:
    Nutzung KFZ Kennzeichen XX-XXXXX an 200 Tagen x 25 Km x 0,30€ = 1500€ oder muss ich die Pendlerpauschale wo anderes angeben?



    Vielen Dank für Hinweise

  • Moin,
    dazu findest Du unter => Erste Hilfe: Steuern und Buchhaltung


    Alternative: Betriebliche Nutzung privater Fahrzeuge



    Nicht immer lohnt es sich, ein Fahrzeug ohne Not in das Betriebsvermögen zu überführen. Wenn Sie auf einen eigenen Geschäftswagen verzichten, dürfen Sie für die Nutzung Ihres privaten Pkw pro gefahrenen Kilometer eine Pauschale von 0,30 Euro als Betriebsausgabe absetzen. (Wohlgemerkt für jeden gefahrenen Kilometer und nicht pro Entfernungskilometer wie bei der Pendlerpauschale!) Vor allem für Wenigfahrer mit älteren Fahrzeugen ist die pauschale Fahrtkostenabrechnung auf Basis der Kilometer-Pauschale oft am günstigsten.
    Bitte beachten Sie: Statt der mageren 30-Cent-Pauschale dürfen Sie auch beim Privat-Pkw die tatsächlichen Fahrzeugkosten pro gefahrenem Kilometer als steuerliche Fahrtkosten ansetzen.
    Ganz gleich, ob Kilometerpauschale oder Vollkostenabrechnung: Die Kosten von Fahrten mit dem Privat-Kfz rechnen Sie zusammen den übrigen Reisekosten ab. Sind keine anderen Reisekosten angefallen (z. B. während eines Einkaufs von Büromaterial im 10 Kilometer entfernten Großhandel = 2 x 10 x 0,30 Euro = 6 Euro), dann geben Sie diese Ausgabe folgendermaßen ein:

    • Unter "Finanzen" - "Zahlungen Bank / Kasse" wechseln Sie zum "Verrechnungskonto",
    • rufen per Mausklick auf "<F10> Neue Ausgabe" den Zahlungsdialog für Ausgaben auf,
    • tragen das Datum der Fahrt und sich selbst als "Empfänger / Auftraggeber" ein,
    • geben dem Vorgang einen aussagekräftigen Buchungs-"Text" (z. B. "Kilometerpauschale Büromaterial-Einkauf Metro: 10x2x0,30 Euro = 6 Euro"),
    • wählen die Kategorie "Kosten für die betriebl. Nutzung d. privaten Kfz" (Buchungsvariante 2) bzw. "4590/6590 Kfz-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kraftfahrzeuge" (Buchungsvariante 3),
    • achten darauf, dass der "Steuerschlüssel" auf "Umsatzsteuerfrei (Einkauf)" steht und
    • schließen die Buchung mit "<F11> OK" ab:
  • Moin,
    dazu findest Du unter => Erste Hilfe: Steuern und Buchhaltung


    Vorsicht! Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte dürfen tatsächlich nur mit der Entfernungspauschale (äquivalent zur Pendlerpauschale) abgesetzt werden. So wie Kulibali schon schrieb.
    Aber wie immer, darf man mich gern berichtigen.



    Kann ich einfach am 31.12. eine Buchung i.H.v. 1500€ auf das Konto Kfz-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kfz" 4590 (SKR 03) machen, die dann so aussieht:
    Nutzung KFZ Kennzeichen XX-XXXXX an 200 Tagen x 25 Km x 0,30€ = 1500€ oder muss ich die Pendlerpauschale wo anderes angeben?


    Genau so würde ich das auch machen.

  • Moin,
    ich habe nur aus der Hilfe zitiert. Und wenn der TE von Betrieb zu Betrieb fährt, gilt pro gefahrener Kilometer 30Ct.
    Nur für die Fahrten von Wohnung zum Betrieb gilt die "Pendlerpauschale".

    • Offizieller Beitrag

    Und wenn der TE von Betrieb zu Betrieb fährt, gilt pro gefahrener Kilometer 30Ct.

    Ist aber m.E. nicht der Sachverhalt.



    Nur für die Fahrten von Wohnung zum Betrieb gilt die "Pendlerpauschale".

    Eben. Und der TE schreibt:

    Ich habe eine Betriebsstätte in einem anderen, 25km entfernten, Ort. Hierhin fahre ich immer mit dem privaten Auto meiner Frau.

    Hört sich auch für mich nach Fahrt zwischen Wohnung und erster Betriebstätte an und somit Entfernungspauschale.

  • Also erst mal vielen Dank für die Antworten.
    Ich möchte hier tatsächlich nur die Entfernungs-/Pendlerpauschale ansetzen, da es sich nur um die Fahrt von der Wohnung zur 1. Betriebsstätte handelt und das Auto auch nicht zum Betriebsvermögen gehört.
    Allerdings trägt mein Büro, wenn ich auf das Konto: Kfz-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kfz" 4590 (SKR 03) buche, den Betrag dann in der EÜR
    in die Zeile 62 Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage) ein.
    Ich bin mir aber nicht sicher ob es nicht in die Zeile 63 Kraftfahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte (pauschalisiert oder tatsächlich) müsste und auf welches Konto ich dafür Buchen muss damit es da landet.


    LG Kuli

  • Ich bin mir aber nicht sicher ob es nicht in die Zeile 63 Kraftfahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte (pauschalisiert oder tatsächlich) müsste und auf welches Konto ich dafür Buchen muss damit es da landet.

    Guter Hinweis.
    Ich bin kein Steuerberater. Die Entfernungspauschale gehört meines Wissens tatsächlich eigenständig gebucht. Zeile 63 wäre aber blöd, denn da steht ein Minus, aber die Ausgaben sollen ja den Gewinn mindern und nicht erhöhen, oder? :thumbup: Tatsächlich ist die Zeile 63 zur Korrektur der darüber quasi zu hoch angesetzten Summe aller Fahrzeugkosten. In Zeile 64 wird dann die Pauschale wieder auf die Ausgaben aufgeschlagen. Demnach ist auf 4678 (SKR03) bzw. 6688 (SKR04) zu buchen.


    Hoffe geholfen zu haben.

  • Richtig - und Gegenkonto ist Privatentnahme (also 18xx SKR 03 bzw. 94xx SKR 04)

    Bevor es hier Irritationen bei kulibali gibt. Das geht so nicht in WISO Mein Büro. Grundsätzlich gibt es nur die Gegenkonten Bank, Kasse und Verrechnungskonto. Es gibt zwar noch die Manuelle Buchung, ist aber gut versteckt und es gibt auhc nicht alle Konten zur Auswahl.
    Insofern wird das in WISO Mein Büro über das Verrechnungskonte gebucht. Am Ende des Jahres wird dann das Verrechnungskonto mit einer Buchung auf Privatentinlagen (oder bei einem positiven Saldo Privatentnahmen).


    Aber davon mal abgesehen, hast Du hier doch die Seiten verwechselt oder stehe ich gerade auf dem Schlauch? kulibali nutzt ja nicht den betrieblichen PKW privat, sondern den privaten PKW betrieblich. Demnach handelt es sich doch um eine Nutzungseinlage.