Unterstützung Bedürftiger (Gleichgestellte Person i.S.d. §33a (1))

  • Hi!


    Ich habe eine Frage zur Unterstützung Bedürftiger und hoffe dass mir jemand einen Tipp geben kann.
    Ich bin Erwerbstätig und mein Bruder lebt seit Jahren mit mir zusammen. Er ist Student und war es ebenso im Veranlagungszeitraum.
    Nun ist sein Bafög (wg. Förderungshöchstdauer) weggefallen, sein Arbeitgeber (minijob) hat kurz darauf Pleite gemacht und da ich einen Job hatte,
    habe ich ihn unterstützt (für ein paar Jahre).


    So wie ich verstehe kann ich die Kosten (ein paar tausend Eur) als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, wenn ich u.A.:


    A) Nachweise dass wir in einem Haushalt leben.
    B) Nachweise dass ihm aufgrund der Zahlungen öffentliche Mittel gekürzt würden (z.B. ALG2).


    Dazu meine Fragen:


    1.Wie ist die Definition zu A)? Reicht ein Nachweis des Mietvertrags? Wir sind beide darin "Hauptmieter".
    2. Er bekommt ja, da er Student ist kein ALGII, allerdings ist dem m.E. noch übergestellt SGB2 §9 (5), welches annimmt dass er Leistungen erhält und dadurch nichts bekommt (ich kann dem nicht widersprechen - da ich ja Zahle...)
    -> Wie würde man sowas nachweisen? Oder kann ich damit rechnen, dass ich das einklagen muss?


    Vielen Dank für das Lesen! Für einen Tipp wäre ich noch dankbarer :)


    Marcus

  • 1.Wie ist die Definition zu A)? Reicht ein Nachweis des Mietvertrags? Wir sind beide darin "Hauptmieter".

    Es gibt keine Definition hierzu, du musst dem Finanzamt den Sachverhalt glaubhaft machen. Der Mietvertrag allein wird hier nicht reichen, besser ist die Anmeldung als Wohnsitz (den Mietvertrag kann ja auch jemand anderer als z. B. Bürge etc. unterzeichnen).


    2. Er bekommt ja, da er Student ist kein ALGII, allerdings ist dem m.E. noch übergestellt SGB2 §9 (5), welches annimmt dass er Leistungen erhält und dadurch nichts bekommt (ich kann dem nicht widersprechen - da ich ja Zahle...)
    -> Wie würde man sowas nachweisen? Oder kann ich damit rechnen, dass ich das einklagen muss?

    Das können und dürfen wir dir in einem Progrmmforum nicht beantworten, das wäre uns verbotene Steuer- und Rechtsberatung. Zu Unterhaltsleistungen und wie diese in der Einkommensteuer ansetzbar sind, siehe z. B. Unterhalt an Bedürftige Personen - keine Anrechnung
    Auch die steuerliche Hilfe im WISO steuer:sparbuch gibt wertvolle Hinweise, zudem im Internet z. B. unter www.steuersparen.de.