Aus dem Studium in den Beruf

  • Hallo allerseits,


    ich habe vergangenen Jahres mein Studium beendet und meine ersten Monate
    als Vollzeitbeschäftigte gearbeitet. Nun steht auch meine erste
    Steuererklärung an zu der ich ein paar Fragen habe. Diese erstelle ich
    mit dem Programm WISO steuer:Sparbuch 2017.


    Zunächst zu meiner Situation:


    Als Studentin war ich als Werkstudentin eingestellt und habe Monatlich
    960 EUR Brutto erhalten (über einen Zeitraum von 4 Monaten). Laut
    Lohnsteuerbescheinigung wurden keine Lohnsteuern einbehalten. Es sind
    lediglich Beträge in höhe von XXX EUR für die gesetzliche
    Rentenversicherung (Arbeitnehmer u. Arbeitgeber) sowie für die private
    Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung/Mindestversorgungspauschale
    eingetragen.


    Nun frage ich mich, wie ich das in dem Programm hinterlegen soll.


    1a.) Muss ich diesen Verdienst überhaupt aufführen?
    2a.) Wenn 1a = "ja" -> Wie lautet dan die Berufsgruppe für diese
    Tätigkeit? Wenn ich Angestellte wähle sagt mir das Programm, dass ein
    Fehler vorliegt. Ich hätte bei der Höhe der Einnahmen Lohnsteuern zahlen
    müssen. Wenn ich Mini-Job auswähle ist alles Ok, jedoch mit dem
    Hinweis, dass es einen Freibetrag geben müsse (was ebenfalls nicht der
    Fall ist)


    Als Arbeitnehmerin wohne ich in Stadt A. Mein Arbeitsplatz befindet sich
    in Stadt B. Nun habe ich von meinem Arbeitgeber ein Jobticket erhalten,
    welches für Stadt B gilt. Ich zahle die Anreise von Stadt A nach Stadt B
    jedoch selbst (Bahn). Ich würde gerne die Entfernungspauschale in der
    Steuererklärung wählen, da diese für mich Vorteilhafter ist.


    Nun frage ich mich, wie ich das hinterlegen soll.


    1b.) Ich habe auf meiner Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 18
    (Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung
    und erster Tätigkeitsstätte) einen Betrag XXX EUR zu stehen. Diesen
    übertrage ich auch so ins WISO. Nun trage ich bei den Werbungskosten den
    kürzesten Weg in km zwischen Stadt A und Stadt B ein. Was trage ich nun
    für die Punkte "davon mit einem eigenen oder zur Nutzung überlassenen
    PkW zurückgelegt" und "davon durch unentgeltliche oder verbilligte
    Beförderung des Arbeitgebers zurückgelegt" ein?


    ich dachte an folgendes: Entfernung von Stadt A (Wohnort) nach Stadt B (Arbeitsplatz) = kürzeste Entfernung
    Stadt A (Wohnort) bis Hbf Stadt B = "davon mit einem eigenen oder zur Nutzung überlassenen PkW zurückgelegt"
    HBF Stadt B bis Stadt B (Arbeitsplatz) = "davon durch unentgeltliche oder verbilligte Beförderung des Arbeitgebers zurückgelegt"


    somit wird mir bei der Entfernungspauschale nur der Weg von Stadt A bis
    HBF Stadt B berechnet. Zusätzlich wird von der Summe der
    Entfernungspauschale der Preis aus der Steuerbescheinigung "Pauschale
    besteuerte ...." abgezogen.


    Ist das so richtig eingetragen?



    Ich bedanke mich für eure Unterstützung!



    beste Grüße,



    Linda

  • Hallo Linda,


    ein bisschen kann ich Licht in das Dunkel bringen, aber ich würde dir bei den vielen Fragen empfehlen, einen Lohnsteuerhilfeverein anzusprechen - die dürfen dich in Steuerfragen beraten, wir hier nicht.


    Prinzipiell: es sind alle Einkünfte anzugegeben mit Ausnahme von 450-Euro-Jobs. Du hast doch eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, die übernimmst du 1:1 in die Steuererklärung Anlage N. Als Berufsgruppe würde ich Angestellter/Arbeiter wählen.



    Als Arbeitnehmerin wohne ich in Stadt A. Mein Arbeitsplatz befindet sich
    in Stadt B. Nun habe ich von meinem Arbeitgeber ein Jobticket erhalten,
    welches für Stadt B gilt. Ich zahle die Anreise von Stadt A nach Stadt B
    jedoch selbst (Bahn). Ich würde gerne die Entfernungspauschale in der
    Steuererklärung wählen, da diese für mich Vorteilhafter ist.

    Das Steuerrecht ist (leider) kein Wunschkonzert. Ob Entfernungspauschale oder Reisekosten hängt davon ab, was deine 1. Tätigkeitsstätte ist. Hierzu gibt es einen Erlass des FinMin, der viele Beispiele hat, wie abzurechnen ist. Es spricht aber vieles dafür, dass dies dein Arbeitsplatz in der Stadt B ist (ab Aufnahme der Tätigkeit dort, davor dürfte die Uni deine 1. Tätigkeitsstätte gewesen sein). Aber genau wegen dieser komplexen Fragen solltest du die erste Erklärung gemeinsam mit einem Lohnsteuerhilfeverein machen. Die sind nicht sehr teuer und helfen bei Arbeitnehmern sehr kompetent.
    Jobticket etc. sind schon einige Fallen - Zeile 18 wird ja von deinen Kosten abgezogen, da vom Arbeitgeber gestellt.


    Einzugeben sind die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte in der Anlage N bei den Werbungskosten. Es gibt hier eine ganze Rubrik zu diesem Thema. Am besten alle Fragen abarbeiten (auch die Fragezeichen lesen), dann solltest du hier ganz gut durchkommen.


    ich dachte an folgendes: Entfernung von Stadt A (Wohnort) nach Stadt B (Arbeitsplatz) = kürzeste Entfernung
    Stadt A (Wohnort) bis Hbf Stadt B = "davon mit einem eigenen oder zur Nutzung überlassenen PkW zurückgelegt"
    HBF Stadt B bis Stadt B (Arbeitsplatz) = "davon durch unentgeltliche oder verbilligte Beförderung des Arbeitgebers zurückgelegt"

    Das heisst, du parkst dein Auto am Hauptbahnhof und fährst dann mit den Öffis? Dann wäre es wohl richtig. Wenn du woanders parkst, gilt das als Endpunkt.


    Ich hoffe, etwas Licht gebracht zu haben. Aber - wie gesagt - beim ersten Mal ist ein Lohnsteuerhilfeverein eine gute Wahl. In den nächsten Jahren kannst du dann immer noch alles selber machen. Der Vorteil ist, dass der Lohnsteuerhilfeverein auch den Bescheid prüft und bei Einspruch etc. beisteht.