Hallo,
wir vermieten 3 Wohnungen. Die Mieteinnahmen und die Nebenkostenvorauszahlung gaben wir als Mieteinnahmen an.
Als Ausgaben gaben wir Abschreibung, Schuldzinsen, Erhaltungsaufwendungen, laufende Betriebskosten und Verwaltungskosten an.
Des Weiteren gaben wir immer die Betriebskostenvorauszahlung (abzüglich Zuführung zur Instandhaltungsrücklage) an den Verwalter als Aufwendungen an. Der Verwalter rechnet die Betriebskosten mit uns ab, wir dann im Nachgang mit dem jeweiligen Mieter.
Im letzten Jahr hat das Finanzamt nun unsere Betriebskostenvorauszahlung an den Verwalter gestrichen, da diese Kosten sonst doppelt berücksichtigt würden. Ich bin hin und her gerissen, was denn nun richtig ist - hat doch das FA bereits 7 Jahre unsere Aufwendungen so anerkannt.
Dürfen die Vorauszahlungen an den Verwalter geltend gemacht werden, oder sind diese Kosten damit wirklich doppelt erfasst?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.