Betriebskostenvorauszahlung an den Verwalter bei Vermietung

  • Hallo,
    wir vermieten 3 Wohnungen. Die Mieteinnahmen und die Nebenkostenvorauszahlung gaben wir als Mieteinnahmen an.
    Als Ausgaben gaben wir Abschreibung, Schuldzinsen, Erhaltungsaufwendungen, laufende Betriebskosten und Verwaltungskosten an.
    Des Weiteren gaben wir immer die Betriebskostenvorauszahlung (abzüglich Zuführung zur Instandhaltungsrücklage) an den Verwalter als Aufwendungen an. Der Verwalter rechnet die Betriebskosten mit uns ab, wir dann im Nachgang mit dem jeweiligen Mieter.
    Im letzten Jahr hat das Finanzamt nun unsere Betriebskostenvorauszahlung an den Verwalter gestrichen, da diese Kosten sonst doppelt berücksichtigt würden. Ich bin hin und her gerissen, was denn nun richtig ist - hat doch das FA bereits 7 Jahre unsere Aufwendungen so anerkannt.



    Dürfen die Vorauszahlungen an den Verwalter geltend gemacht werden, oder sind diese Kosten damit wirklich doppelt erfasst?



    Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.

    • Offizieller Beitrag

    Dürfen die Vorauszahlungen an den Verwalter geltend gemacht werden, oder sind diese Kosten damit wirklich doppelt erfasst?

    Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun!


    Ja, sie dürfen geltend gemacht werden. Und nein, sie dürfen natürlich nicht doppelt geltend gemacht werden.


    Einfach mal die Summe der geltend gemachten Werbungskosten diesbezüglich nachrechnen und mit den Beträgen laut Kontoauszügen vergleichen! So schwer ist das nicht und man muss ja merken, wenn auf dem konto nicht so viel Geld fehlt wie auf der Anlage V aufgeführt ist.


    Du hast vermutlich das Wohngeld voll angesetzt und die Kosten aus der Nebenkostenabrechnung bzw. Hausgeldabrechnung ebenso. Wurde hier im Forum übrigens auch schon oft erläutert, da Du nicht der erste bist, dem das so passiert.

  • So einfach lässt sich das bei 3 Wohnungen eben doch nicht nachvollziehen, zumal von dem Konto auch noch die eigene Betriebskostenvorauszahlung gezahlt wird.
    Und alle Kosten können nun mal nicht geltend gemacht werden (Instandhaltungsrücklage) und andere wiederum gehen nicht so vom Konto ab (z.b. Abschreibung, Kreditzins).


    Das bringt mich leider nicht weiter :(
    Hast du noch eine andere Idee oder besser gesagt, eine Lösung?

    • Offizieller Beitrag

    Hast du noch eine andere Idee oder besser gesagt, eine Lösung?

    Tischrechner mit Tippstreifen oder Excel nehmen und nachrechnen. Wir kennen Deine Zahlen nicht.

  • Danke miwe4. Aber leider sind meine Fragen damit nicht beantwortet.
    ich versuche sie mal anders zu stellen:
    1. Dürfen die Vorauszahlungen an den Verwalter geltend gemacht werden? JA
    2. laufende Betriebskosten, Abschreibung etc. dürfen geltend gemacht werden? JA
    3. Sind dann (wenn Vorauszahlungen + Kosten aus 2. angegeben werden) diese Kosten doppelt erfasst, so wie das Finanzamt behauptet?

  • Hallo Axel und Annett,


    das hat miwe4 doch schon beantwortet: ihr dürft nich doppelt ansetzen.
    Da mit den Vorauszahlungen ja die laufenden Betriebskosten, etc. bezahlt werden, dürft ihr natürlich im Folgejahr nur noch die Abrechnungsspitze (entweder der restliche zu zahlende Betrag oder die Rückerstattung) angesetzt werden. AfA ja - ist ja nicht Bestandteil der Abrechnung des Verwalters. Aber nur so erfasst ihr die Kosten nur einmal und das ist der übliche Weg - im ersten Jahr die Vorauszahlungen (ohne Rücklagenzuführung), im zweiten Jahr die neuen Vorauszahlungen +/- Abrechnungsspitze des Verwalters (ebenfalls ohne Rücklagen).


    Und das für jede Wohnung getrennt - es gilt § 11 EStG, d.h. erst dann, wenn die Zahlung erfolgt ist.

  • Okay, ich hatte den Hinweis von miwe4: "Ja, sie dürfen geltend gemacht werden. Und nein, sie dürfen natürlich nicht doppelt geltend gemacht werden." wohl nicht richtig verstanden.


    Danke für deine Erläuterung.

  • Okay, ich hatte den Hinweis von miwe4: "Ja, sie dürfen geltend gemacht werden. Und nein, sie dürfen natürlich nicht doppelt geltend gemacht werden." wohl nicht richtig verstanden.

    Gern geschehen - ich hatte mir schon gedacht, dass Ihr den Satz etwas missverstanden hattet und daher ausführlicher geantwortet. Gut, dass jetzt alles geklärt ist.