Krankmeldung in den ersten 28 Tagen nach Beginn der Beschäftigung, Art der Fehlzeit

  • Moin zusammen,


    wir haben ab Februar einen bis dahin als MIjobber beschäftigten MA in eine sozialversicherungspflichtige Festanstellung übernommen. Der Mitarbeiter ist in der zweiten Woche erkrankt und hat entsprechend eine AU eingereicht. Da in den ersten vier Wochen nach Beginn einer neuen Beschäftigung ja keine Ersattung nach U1 seitens der KK erfolgt und der MA stattdessen Krankengeld erhalten müsste, bin ich nun auf der Suche nach dem korrekten Fehlzeitenschlüssel.
    Als einzig passende Variante finde ich 10.1 Krank bei Eintritt ohne Entgeltfortzahlung, das akzeptiert das Programm mit dem Hinweis, dass die ausgewählte Fehlzeit nur zu Beginn einer Beschäftigung erfasst werden kann, nicht. Ich vermute, dass das Programm auf das erste Eintrittsdatum (hier als MInjobber) prüft und dadurch ausgibt, dass es sich nicht um ein neues (sozialversicherungspflichtiges) Beschäftsiguznbgsverhältnis handelt. (Anmeldung des MA ( Meldegrund 10) per 01.02.ist bereits erfolgt.)
    Hat jemand eine Idee, was ich hier einstellen kann/muss?


    Viele Grüße
    Toggle

  • Hallo Toggle,


    vielen Dank für Deine Frage - das war mir bisher gar nicht bewusst, dass man erst nach dem ersten Monat Lohnfortzahlung zahlen muss, hatte so einen Fall aber auch noch nicht. Ich könnte mir aber vorstellen, dass dies bei Dir nicht anzuwenden ist, weil Dein MA ja bereits vorher bei Dir beschäftigt und versichert war. Während der Minijobzeit besteht ja auch eine Lohnfortzahlungspflicht, und nur weil ein Mitarbeiter irgendwann die KV wechselt, steht er ja auch nicht plötzlich einen Monat ohne Lohnfortzahlung da.


    Das ist aber nur mein persönlicher Eindruck, ich würde zur schnellen Klärung mal bei der KV anrufen, die sollten das doch klären können...


    Gruß,
    therich

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    Thomas Erichsen
    WISO Kaufmann (jetzt "Unternehmer") Professional Nutzer seit 2004, Soll-versteuernd, SKR-04

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    also, die ersten vier Wochen der Beschäftigung dürften ja lange vorbei sein, da der MA ja zuvor Minijobber war. Die korrekte Fehlzeit sollte mMn 10.3 sein.
    Wichtig hierfür ist natürlich, dass die Vorbeschäftigung im System auch bekannt ist...

  • Hallo,


    habe gerade ein ähnliches Problem. Mitarbeiter hat vor 2Wochen angefangen (Erstbeschäftigung) und wird innerhalb der ersten 4 Wochen krank. Sobald ich die Fehlzeit 10.1 hinterlege gibt es die Fehlermeldung >> "Die ausgewählte Fehlzeit kann nur zu Beginn der Beschäftigung erfasst werden!"

    Die gesamte Abrechnung wird dadurch als fehlerhaft markiert. Ist das ein Fehler im System oder muss ich noch irgendetwas anders einstellen?


    Vielen Dank schon mal


    MfG

    Christine

  • Moin,


    die Lohnart sieht noch "am passendsten" aus - aber: evtl. bezieht sie sich tatsächlich auf den Fall, dass die Arbeit gar nicht erst begonnen wurde, denn in der Lohnart ist ja hinterlegt, dass eine "Kürzung der SV-Tage bis zur ersten Zahlung" erfolgt und zusätzlich eine "Anmeldung wegen Beginn der Beschäftigung" erstellt wird (die hast Du ja bestimmt schon gemacht). Eventuell käme eher eine "unbezahlte Fehlzeit" in Betracht..


    Vielleicht hat ja jemand dazu praktische Erfahrungen ? :thumbsup:


    Viele Grüße

    Maulwurf