Privatkauf im EU-Ausland über Firma abwickeln um MwSt Differenz zu sparen

  • Hallo Zusammen,


    vielleicht eine "doofe" Frage, ich hoffe dennoch auf Eure Antwort ;)


    Es geht um eine "Privatanschaffung" aus einem Gemeinschaftsgebiet der EU, sprich aus Dänemark. Da hier die Mehrwertsteuer ja bekanntlicherweise 25% beträgt, war meine Idee, diesen Kauf über die Firma abzuwickeln.


    Sprich dem Händler in Dänemark die UST-ID Nr. zu übermitteln und den Einkauf eben ohne Dänische Mehrwertsteuer zu tätigen. Nach Wareneinkunft würde ich dann die Versteuerung der Ware nach "deutscher Mehrwertsteuer" vornehmen und abführen.


    Mich zwickt nur die Frage, ist das überhaupt so erlaubt?


    Beste Grüße


    Sascha

  • Aber die Konkurrenz verbreitet doch eh' nur "alternative Fakten" ^^ ..


    Nein, im Ernst, ein interessanter Aspekt. Allerdings bezieht sich der angeführte Par.13b Abs.5 Satz 3 doch nach meiner Recherche (nicht im Lexware-Link) auf einen speziellen Fall bei Bauleistungen, ob das tatsächlich auch hier anzuwenden wäre :/ , wie z. B. hier beschrieben


    http://www.iww.de/mbp/schwerpu…tus-quo-wieder-her-f78996


    Eine fachliche Einschätzung wäre hoch interessant :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    Wir reden hier doch über eine normale Warenlieferung. Was soll da der § 13b UStG mit zu tun haben? Der betrifft ja nur ganz bestimmte und in der Vorschrift konkret erwähnte Umsätze und da sehe ich im Absatz 2 der Vorschrift keinen Anhaltspunkt auf den bei uns behandelten Sachverhalt der normalen Warenlieferung. Insoweit sind da m.E. auch einige in der verlinkten Diskussion auf dem Holzweg, insbesondere auch der/die Teilnehmer/in an dem Steuerberater-Vorbereitungslehrgang. Nicht umsonst gibt es da ja eine 50%ige Durchfallquote bei der Prüfung. Ist halt alles nicht einfach.

  • Händler in Dänemark die UST-ID Nr. zu übermitteln und den Einkauf eben ohne Dänische Mehrwertsteuer zu tätigen.

    zu was gibt es eigentlich eine UST-ID Nr.?
    genau


    Zitat

    Die Mitgliedstaaten speichern die Informationen, die sie durch die Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen der Unternehmen erhalten, in elektronischen Datenbanken und können von den Behörden des Bestimmungslands abgerufen werden. Im Rahmen des Informationsaustauschs können Finanzämter auch Einzelauskunftsersuchen stellen, z. B. nach Rechnungsnummern, -daten und -beträgen, und damit nachprüfen, inwieweit die Angaben in den Steuererklärungen korrekt gemacht wurden.


    Nach Wareneinkunft würde ich dann die Versteuerung der Ware nach "deutscher Mehrwertsteuer" vornehmen und abführen.

    ?( und wie soll das "ohne" Rechnung funktionieren?

  • Hallo Zusammen,


    danke für eure zahlreichen Antworten.


    @ixtraflor: Hier hat keiner etwas von ohne Rechnung gesagt. Der Händler würde eine Rechnung auf die Firma ausstellen, nur erfolgt der Verkauf halt ohne "dänische" MwSt, da UST-ID übermittelt wird. Beim inverkehrbringen erfolgt die Verteuerung gemäß "deutscher" MwSt. Eine Verbuchung des Kaufes erfolgt zudem natürlich nicht als Betriebsausgabe.


    Grüße


    Sascha

    • Offizieller Beitrag

    @ixtraflor: Hier hat keiner etwas von ohne Rechnung gesagt. Der Händler würde eine Rechnung auf die Firma ausstellen, nur erfolgt der Verkauf halt ohne "dänische" MwSt, da UST-ID übermittelt wird. Beim inverkehrbringen erfolgt die Verteuerung gemäß "deutscher" MwSt. Eine Verbuchung des Kaufes erfolgt zudem natürlich nicht als Betriebsausgabe.

    Du hast aber die Antworten der anderen User gelesen, oder?