Hallo an Alle,
ich habe mich heute registriert um mal einige Fragen zur Verpflegungspauschale/Verpflegungsmehraufwand und der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und "erster Tätigkeitsstätte" zu stellen.
In meinem Job als Sozialarbeiter fahre ich morgens täglich 4km (einfache Strecke) mit meinem Privatauto zu unserem Büro. Nach kurzen Gesprächen mit Kollegen und Leitung bin ich dann an mindestens vier Tagen in der Woche länger als 8 Stunden mit meinem Privatauto im gesamten Ruhrgebiet unterwegs. Ich bin tätig in der ambulanten Jugendhilfe und Familienhilfe. Ich führe ein Fahrtenbuch das ich monatlich bei meinem Arbeitgeber einreiche. Pro gefahrenen Kilometer erstattet mir mein Arbeitgeber 0,30 €.
Was kann ich bei meiner Steuererklärung geltend machen? In welcher Form muss ich das nachweisen? Ich war im Jahr 2016 an 172 Tagen länger als 8 Stunden unterwegs/nicht zu Hause und auch nicht an meiner ersten Tätigkeitsstätte. Für diese 172 Tage kann ich jeweils 12,- € veranschlagen? Muss ich die Fahrtenbücher mit einreichen? Die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte an 215 Tagen kann ich ebenfalls angeben?
Vielen Dank im Voraus für ein paar Erläuterungen oder Tipps
Funker