Frage zu Verpflegungspauschale 2016

  • Hallo an Alle,


    ich habe mich heute registriert um mal einige Fragen zur Verpflegungspauschale/Verpflegungsmehraufwand und der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und "erster Tätigkeitsstätte" zu stellen.


    In meinem Job als Sozialarbeiter fahre ich morgens täglich 4km (einfache Strecke) mit meinem Privatauto zu unserem Büro. Nach kurzen Gesprächen mit Kollegen und Leitung bin ich dann an mindestens vier Tagen in der Woche länger als 8 Stunden mit meinem Privatauto im gesamten Ruhrgebiet unterwegs. Ich bin tätig in der ambulanten Jugendhilfe und Familienhilfe. Ich führe ein Fahrtenbuch das ich monatlich bei meinem Arbeitgeber einreiche. Pro gefahrenen Kilometer erstattet mir mein Arbeitgeber 0,30 €.


    Was kann ich bei meiner Steuererklärung geltend machen? In welcher Form muss ich das nachweisen? Ich war im Jahr 2016 an 172 Tagen länger als 8 Stunden unterwegs/nicht zu Hause und auch nicht an meiner ersten Tätigkeitsstätte. Für diese 172 Tage kann ich jeweils 12,- € veranschlagen? Muss ich die Fahrtenbücher mit einreichen? Die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte an 215 Tagen kann ich ebenfalls angeben?


    Vielen Dank im Voraus für ein paar Erläuterungen oder Tipps
    Funker

    • Offizieller Beitrag

    Bitte keine Sammelposts in der obigen Form. Zu jedem Problem einen Thread erstellen. Ansonsten würde die Forumssuche nutzlos. Auch ist eine Steuerberatung dem Forum nicht gestattet.


    Aber vorher bitte auch die erweiterte Forumssuche nutzen, weil wirklich alle Fragen schon in der einen oder anderen Form beantwortet worden sind.


    Eine Steuersoftware würde Dir übrigens ebenfalls alle Standardfragen beantworten.

  • Hallo nochmals,


    was heißt "Sammelpost"?


    Bevor ich meine Frage gestellt habe, habe ich bereits die Forumssuche bemüht und auch außerhalb dieser Plattform "gegooglet". Ich habe jedoch keine Antworten gefunden. In vielen ähnlichen Threads heißt es oft "nutz' die Forumssuche". Hilft mir leider nicht weiter.


    Meine Fragen noch mal im Einzelnen mit der Bitte um ein kurzes Ja oder Nein:


    Kann ich für die 172 Tage jeweils 12,- angeben?


    Muss ich die Fahrtenbücher mit einreichen?


    Oder, reicht die schriftliche Bestätigung meines Arbeitgebers über die 172 Tage?


    Kann ich die (4km) Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte an 215 Tagen ebenfalls angeben?


    Vielen Dank und Gruß
    Funker

  • Kann ich für die 172 Tage jeweils 12,- angeben?

    Können geht viel - ob es steuerlich erlaubt ist, dürfen wir dir nicht sagen hier. Lies hierzu die Erläuterungen im Programm (Stichwort Dienstreisen), dann sollte es klar werden.


    Muss ich die Fahrtenbücher mit einreichen?

    Ist zumindest beim ersten Mal sicher nciht verkehrt, wobei ein Fahrtenbuch für das Finanzamt ganz bestimmten Anforderungen entsprechen muss, sonst wird es nicht anerkannt. Also auch hier einmal unter dem Stichwort Fahrtenbuch in der Hilfe des Programms nachsehen, bevor du einreichst. Der Hinweis, dass dein Arbeitgeber die Fahrten anerkennt und mit 0,30 € entgilt, ist schon ein starker Nachweis der dienstlichen Notwendigkeit. Die Erstattungen deinens Arbeitgebers musst du übrigens dann vom Gesamtbetrag abziehen.


    Kann ich die (4km) Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte an 215 Tagen ebenfalls angeben?

    Stichwort "Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte" - wobei du glaubhaft machen musst. dass du tatsächlich immer zuerst zur 1. Tätigkeitsstätte fährst und dann von dort weiter und auch dorthin zurückkehrst. Dann sonst hast du nur die halbe Kilometerpauschale, da diese den Hin- und Rückweg abgilt.