Zuzahlungen Firmenwagen mindern geldwerten Vorteil

  • Ich habe von dem aktuellen Urteil gelesen, dass Zuzahlungen des AN zum Firmenwagen steuerlich geltend gemacht werden können. Ich habe einen Firmenwagen, den ich auch privat nutze. Er wird nach der 1% Regel versteuert, zusätzlich zahle ich aber pauschal 75 Euro monatlich an meinen AG als Eigenanteil. Meine Frage: wie gebe ich dieses im Steuersparbuch richtig an?


    Vielen Dank für eure Antworten im Voraus :)

    • Offizieller Beitrag

    Zuerst einmal solltest Du überprüfen, ob das nicht schon der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt hat, denn so ist es gesetzlich vorgesehen.


    Ansonsten, wie schon gefühlte 100 Mal beantwortet im Rahmen der Korrekturen zum Arbeitslohn. Bitte auch einmal die erweiterte Forumssuche nutzen!

  • Zuerst einmal solltest Du überprüfen, ob das nicht schon der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt hat, denn so ist es gesetzlich vorgesehen.

    Nicht, wenn es darum ging, Benzinkosten zu bezahlen etc (wie das aktuelle Urteil ja sagt, wobei der BFH hier ja ausdrücklich die bisherige Rechtsprechung geändert hat).
    Dann kann in der Steuererklärung Anlage N ganz unten bei Eingabe der Lohnsteuerbescheinigung ein Antrag gestellt werden auf Änderung - die Angaben hierzu müssen natürlich dann glaubhaft sein und nach Möglichkeit mit Belegen nachgewiesen werden.

    • Offizieller Beitrag

    Nicht, wenn es darum ging, Benzinkosten zu bezahlen etc (wie das aktuelle Urteil ja sagt, wobei der BFH hier ja ausdrücklich die bisherige Rechtsprechung geändert hat).

    Der TE schreibt ja nur:

    zusätzlich zahle ich aber pauschal 75 Euro monatlich an meinen AG als Eigenanteil.

    Von daher eben meine Antwort.

  • Zuerst einmal solltest Du überprüfen, ob das nicht schon der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt hat, denn so ist es gesetzlich vorgesehen.


    Ansonsten, wie schon gefühlte 100 Mal beantwortet im Rahmen der Korrekturen zum Arbeitslohn. Bitte auch einmal die erweiterte Forumssuche nutzen!

    Wie finde ich das raus, ob der das schon gemacht hat?

  • Kontrollierst du deine Gehaltsabrechnungen nicht? Auch die Lohnbuchhaltung kann Fehler machen und ohne Kontrollen fallen diese nicht auf und es gibt dann bei der Einkommensteuer Rückfragen.

    Die Gehaltsabrechnungen sind inzwischen so detailliert (es gibt für fast alle Posten inzwischen gesonderte Lohnarten), dass hier sowohl der geldwerte Vorteil 1%, der geldwerte Vorteil 0,03% und Abzüge wegen Eigenbeiträgen gesondert aufgeführt werden müssen (eine Lohnsteuerprüfung beim Arbeitgeber will das nämlich in der Regel auch wissen).